Konzernrechnung BKW Gruppe
Die BKW AG, Bern (CH), zusammen mit ihren Konzerngesellschaften (nachfolgend als BKW oder BKW Gruppe bezeichnet), ist ein international tätiges Energie- und Infrastrukturunternehmen. Dank ihrem Netzwerk von Firmen und Kompetenzen bietet sie ihren Kundinnen und Kunden umfassende Gesamtlösungen an. So plant, baut und betreibt sie Energieproduktions- und Versorgungsinfrastrukturen für Unternehmen, Private sowie die öffentliche Hand und bietet digitale Geschäfts- modelle für erneuerbare Energien. Das Dienstleistungsportfolio der BKW Gruppe reicht von der Planung und Beratung im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte über integrierte Angebote im Bereich der Gebäudetechnik bis zum Bau, Service und Unterhalt von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs- und Wassernetzen.
Die Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BKW. Die Konzernrechnung erfüllt auch die Anforderungen des schweizerischen Aktienrechts. Der Abschlussstichtag für die Konzernrechnung ist der 31. Dezember. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) präsentiert.
Die Konzernrechnung wurde auf der Basis von historischen Anschaffungskosten erstellt; Ausnahmen davon sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen beschrieben.
Seit dem 1. Januar 2019 wendet die BKW verschiedene neue und geänderte Standards und Interpretationen an, welche mit Ausnahme der in Anmerkung 3 dargestellten Änderungen zum neuen Leasingstandard IFRS 16 keinen wesentlichen Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der BKW haben.
Am Bilanzstichtag waren die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die jedoch erst für spätere Geschäftsjahre anzuwenden sind. Die BKW plant, die Änderungen ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Inkraftsetzung anzuwenden (Inkrafttreten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem in Klammern angegebenen Datum beginnen):
Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der BKW erwartet.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hatte wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung. Nachfolgend werden die Auswirkungen von IFRS 16 detailliert erläutert und die seit dem 1. Januar 2019 neuen oder zur bisherigen Anwendung abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze beschrieben.
IFRS 16 ändert die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor, welches dazu führt, dass nahezu sämtliche Vermögenswerte (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz erfasst werden. Die Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungs-Leasingverhältnissen entfällt für den Leasingnehmer. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingvertrags und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des Leasinggegenstands abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortgeschrieben. Die Abzinsung der Leasingverbindlichkeit wird grundsätzlich unter Anwendung laufzeit- und länderspezifischer Grenzfremdkapitalzinssätze ermittelt, es sei denn, der den Leasingzahlungen zugrunde liegende Zinssatz ist verfügbar. In der Geldflussrechnung reduziert der Amortisationsanteil aus den neu bilanzierten Leasingverhältnissen den Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit. Bisher reduzierten Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen den Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit. Die Zinszahlungen werden als Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Die Leasinggeberbilanzierung entspricht im Wesentlichen den ehemaligen Vorschriften des IAS 17. Die Klassifizierung in Operating- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse erfolgt beim Leasinggeber weiterhin auf Grundlage der Verteilung der Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz. Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2018 wurden nicht angepasst.
Unter Anwendung des vom Standard vorgesehenen Wahlrechts wurde für Leasingverträge, die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht neu überprüft, ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, sondern die bisherige unter IAS 17 und IFRIC 4 getroffene Einschätzung beibehalten. Weiter hat die BKW von den Anwendungserleichterungen betreffend kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse Gebrauch gemacht. Zahlungen aufgrund von Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten sowie Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, werden dem Wahlrecht entsprechend linear über die Laufzeit der Leasingvereinbarung aufwandswirksam erfasst. Im Zeitpunkt der Erstanwendung wurden Leasingverträge, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2020 endet, unabhängig vom Startdatum des Leasingvertrags als kurzfristige Leasingverhältnisse klassifiziert.
Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden per 1. Januar 2019 Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen in Höhe von 139.7 Mio. CHF (Bilanzposition «Sachanlagen») und Leasingverbindlichkeiten (Bilanzposition «Finanzverbindlichkeiten») in gleicher Höhe erfasst. Die Umstellung hatte keine Auswirkungen auf das Eigenkapital per 1. Januar 2019.
Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
Mio. CHF | |
Operative Leasingverpflichtungen zum 31.12.2018 | 82.0 |
Mindestleasingzahlungen (Nominalwert) der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31.12.2018 | 36.6 |
Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse | – 2.0 |
Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | – 1.5 |
Hinreichend sichere Verlängerungs- und Kündigungsoptionen | 79.1 |
Nominalwert der Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2019 | 194.2 |
Abzinsung | – 24.1 |
Barwert der Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2019 | 170.1 |
Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31.12.2018 | – 30.4 |
Zusätzlich bilanzierte Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 01.01.2019 | 139.7 |
Die zusätzlich bilanzierten Leasingverbindlichkeiten wurden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 2.3 %.
Die Zahlungen aus den bisherigen Operating-Leasingverhältnissen werden nicht mehr im Betriebsaufwand erfasst. Dies führte in der Erfolgsrechnung zu einer Entlastung des Betriebsergebnisses vor Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 26.3 Mio. CHF. Demgegenüber stehen Abschreibungen auf den neu angesetzten Nutzungsrechten in ähnlicher Höhe, weshalb auf Stufe Betriebsergebnis nur ein geringfügiger Effekt resultiert.
Die Konsolidierung basiert auf den nach einheitlichen Bewertungs- und Gliederungsgrundsätzen erstellten Abschlüssen der einzelnen Konzerngesellschaften. Konzerninterne Salden, Transaktionen, Gewinne und Aufwendungen sind in voller Höhe eliminiert.
Mit einer Ausnahme haben sämtliche Konzerngesellschaften den 31. Dezember als Abschlussstichtag. Der Abschlussstichtag einiger Assoziierter und einer gemeinschaftlichen Vereinbarung weicht von demjenigen der BKW ab, da diese Gesellschaften aufgrund des hydrologischen Jahres ihren Abschluss per 30. September erstellen. Bei diesen Gesellschaften wird für die Konsolidierung grundsätzlich auf den Abschluss per 30. September abgestellt. Für wesentliche Transaktionen zwischen dem Abschlussstichtag der Gesellschaften und dem Abschlussstichtag der BKW werden Anpassungen vorgenommen.
Beherrschte Gesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung in die Konzernrechnung einbezogen. Es bestehen keine wesentlichen Einschränkungen, Mittel von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft zu transferieren.
Gesellschaften, bei welchen eine gemeinschaftliche Führung («Joint Control») vorliegt, werden als Gemeinschaftsunternehmen («Joint Ventures») oder gemeinschaftliche Tätigkeit («Joint Operations») behandelt. Der Einbezug in die Konzernrechnung erfolgt bei «Joint Operations» mit ihren anteiligen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und ihren anteiligen Erträgen und Aufwendungen, bei «Joint Ventures» mittels der Equity-Methode.
Beteiligungen an Gesellschaften, auf welche die BKW einen massgeblichen Einfluss ausüben kann, die sie aber nicht beherrscht, werden als Assoziierte klassifiziert und gemäss der Equity-Methode bewertet. Ein massgeblicher Einfluss wird im Allgemeinen bei einem Stimmrechtsanteil von 20 bis 50 % angenommen. Durch vertraglich festgelegte Rechte kann unter Umständen bereits bei einem Stimmrechtsanteil von weniger als 20 % ein massgeblicher Einfluss bestehen. Dies ist insbesondere bei Partnerwerken der Fall.
Als Partnerwerke werden Gesellschaften bezeichnet, die Kraftwerke bauen und betreiben oder Energiebezugsrechte verwalten und nukleare Lager planen. Die von Partnerwerken produzierte Energie wird gemäss vertraglichen Vereinbarungen zu Gestehungskosten (inkl. Verzinsung und Rückzahlung des Fremdkapitals) bezogen. Die Partnerwerke sind dem Geschäftsfeld Energie zugeordnet.
Erwirbt die BKW eine neue Gesellschaft, so erfolgt zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme der Einbezug dieser Gesellschaft in die Konzernrechnung. Die erworbenen Nettoaktiven werden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet und nach der Akquisitionsmethode integriert. Eine allfällige Differenz zwischen dem höheren Kaufpreis und den erworbenen Nettoaktiven wird als Goodwill aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Konzerngesellschaften werden ab dem Zeitpunkt des Kontrollverlusts dekonsolidiert. Die BKW erfasst die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den abgegebenen Nettoaktiven zu diesem Zeitpunkt erfolgswirksam. Zurechenbarer Goodwill sowie die im Sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen und Wertschwankungen auf Finanzinstrumenten werden als Bestandteil des Veräusserungsgewinns oder -verlusts erfolgswirksam ausgebucht.
Im Rahmen von Akquisitionen werden nicht beherrschenden Anteilen manchmal Put-Optionen gewährt und die BKW erhält Call-Optionen zu gleichen Konditionen. Wenn die BKW dadurch das wirtschaftliche Eigentum erhält, wird die Transaktion so dargestellt, als ob die entsprechenden Aktien ebenfalls erworben worden wären. Andernfalls werden nicht beherrschende Anteile ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit den Akquisitionen anfallende Transaktionskosten werden im «Übrigen Betriebsaufwand» erfasst.
Die Berichtswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Die BKW erfasst Transaktionen in Fremdwährungen zu jeweiligen Tageskursen. Kursgewinne und Kursverluste aus solchen Transaktionen sowie aus der Anpassung von Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden im Finanzergebnis erfasst.
Die Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften in Fremdwährung werden gemäss den nachfolgenden Grundsätzen in Schweizer Franken umgerechnet:
Stichtag 31.12.2018 | Stichtag 31.12.2019 | Durchschnitt 2018 | Durchschnitt 2019 | |
CHF / EUR | 1.1269 | 1.0854 | 1.1550 | 1.1127 |
Goodwill und im Rahmen der Kaufpreisaufteilung vorgenommene Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts der identifizierten Nettoaktiven von Gesellschaften in Fremdwährung werden in der Fremdwährung geführt.
Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung der Jahresrechnungen von Konzerngesellschaften, assoziierten Gesellschaften und gemeinschaftlichen Vereinbarungen in Fremdwährung ergeben, werden im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Die BKW erzielt Erträge in ihren drei Geschäftssegmenten Energie, Netze und Dienstleistungen.
Die Umsatzerlöse im Geschäftssegment Energie umfassen im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf von Energie an Endkunden und Vertriebspartner in der Schweiz, Erträge im Energiehandel aus dem Verkauf von Strom, Zertifikaten und Rohstoffen auf dem Grosshandelsmarkt, Erträge aus der Direkteinspeisung von Energie aus Kraftwerken mit Einspeisevergütung sowie Erträge aus der Produktion von Wärme.
Im Energiebereich fallen die sogenannten «own use»-Transaktionen («own use exemption» gemäss IFRS 9) unter die Bestimmungen von IFRS 15. Die Umsatzerlöse aus diesen Geschäftstätigkeiten werden grundsätzlich über die Dauer der vereinbarten Leistungserbringung erfasst. Da die Energie jedoch zeitgleich zur Lieferung verbraucht wird, entsteht beim Verkauf von Energie unmittelbar ein Anrecht auf Entgelt, welches direkt dem Gegenwert der Kunden für die gelieferte Energie entspricht. Daher wird für diese Fälle eine Ausnahmeregelung gemäss IFRS 15 hinsichtlich der Umsatzerfassung angewendet und der Umsatz in Höhe des Betrags, der in Rechnung gestellt werden darf, erfasst. Somit gelten die Erträge als realisiert und werden als Umsatz erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist.
Die Umsatzerfassung im Energiehandel orientiert sich an dem zugrunde liegenden Transaktionsmotiv. Einerseits werden Energiegeschäfte zur aktiven Bewirtschaftung des Kraftwerkparks oder zur physischen Abdeckung von Energieliefer- oder -bezugsverträgen abgeschlossen. Solche Bewirtschaftungsgeschäfte werden unterschieden in «own use»-Transaktionen und «Absicherungstransaktionen». Die Umsätze aus den «own use»-Transaktionen fallen unter die Bestimmungen von IFRS 15 und werden zum Zeitpunkt der Lieferung brutto im Umsatz ausgewiesen.
Absicherungstransaktionen ergeben sich aus erweiterten Bewirtschaftungstätigkeiten des Produktionsportfolios, welche den Abschluss von zusätzlichen Geschäften für die Absicherung der eigenen Produktion umfassen. Diese zusätzlichen Absicherungsgeschäfte qualifizieren als Finanzinstrumente gemäss IFRS 9. Zudem werden Energiegeschäfte mit der ausschliesslichen Absicht zur Erzielung einer Handelsmarge abgeschlossen. Diese Transaktionen fallen ebenfalls unter die Definition von Finanzinstrumenten gemäss IFRS 9.
Die Bewertung der als Finanzinstrumente qualifizierten Energiegeschäfte zum Stichtag erfolgt zum beizulegenden Zeitwert und der realisierte und unrealisierte Erfolg dieser Geschäfte wird netto als «Erfolg aus Energieabsicherung» und als «Erfolg aus Energieeigenhandel» ausgewiesen (siehe Anmerkung 38.2). Dabei setzt sich der Erfolg aus zwei Komponenten zusammen: Einerseits werden die effektiv realisierten Gewinne oder Verluste der sich in Abwicklung befindenden Geschäfte erfasst. Andererseits fliessen die nicht realisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der offenen Kontrakte ein.
Das Geschäftssegment Netze erzielt insbesondere Erträge aus der Verrechnung der Durchleitungsentschädigung für das Verteilnetz (Netznutzungsentgelte). Die Erträge aus der Durchleitung von Energie werden grundsätzlich über die Dauer der vereinbarten Leistungserbringung erfasst. Bei der Durchleitung von Energie entsteht unmittelbar ein Anrecht auf Entgelt, welches direkt dem Gegenwert der Kunden für die erfolgte Durchleitung entspricht. Diese Leistungserbringung fällt unter die Ausnahmeregelung nach IFRS 15 hinsichtlich der Umsatzerfassung. BKW wendet diese Ausnahmeregelung an und erfasst den Umsatz in Höhe des Betrags, der in Rechnung gestellt werden darf. Somit gelten die Erträge als realisiert und werden als Umsatz erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist.
Die an die Kunden weiterverrechneten Abgaben für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und für Netznutzungsgebühren von Drittnetzbetreibern werden aufgrund der Bestimmungen zu Prinzipal-Agent-Beziehungen nicht als Umsatz erfasst, sondern mit dem entsprechenden Energiebeschaffungs- / Transportaufwand netto dargestellt.
Im Geschäftssegment Dienstleistungen werden die Umsatzerlöse hauptsächlich mittels Erbringung von Planungs- und Beratungsdienstleistungen im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte, mittels Planungs- und Installationsdienstleistungen in der Gebäudetechnik sowie im Bau, Service und Unterhalt von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs- und Wassernetzen erwirtschaftet. Dabei handelt es sich vornehmlich um kundenspezifische Fertigungsaufträge. Aufgrund der vertraglichen Regelungen bei diesen Leistungserbringungen, welche der BKW das Anrecht auf ein Entgelt für die erbrachten Leistungen gewähren, erfolgt eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung. Die Messung des Erfüllungsgrades der erbrachten Leistungen erfolgt mittels der Cost-to-Cost-Methode. Kosten zur Erlangung von Kundenverträgen werden nicht aktiviert, sofern diese Kosten innerhalb eines Jahres amortisiert würden.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als Finanzinstrumente gemäss IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für die Berechnung der Wertminderungen auf Forderungen wird das auf die Zukunft ausgerichtete «Expected Credit Loss»-Modell angewendet.
Betragsabhängig werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzeln auf ihre Werthaltigkeit beurteilt und gegebenenfalls entsprechende individuelle Wertberichtigungen gebildet. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Energiehandel werden auf Basis externer oder intern ermittelter Ratings der Gegenparteien Ausfallwahrscheinlichkeiten festgelegt und entsprechende Wertminderungen für zu erwartende Verluste mit Eintritt in den nächsten zwölf Monaten erfasst. Bei den restlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommt das vereinfachte Wertminderungsmodell zur Anwendung. Dabei werden die Vermögenswerte auf Basis ihrer Überfälligkeiten beurteilt und in verschiedenen Gruppen zusammengefasst. Diesen Gruppen werden aufgrund von Erfahrungswerten unterschiedliche Wertminderungssätze für die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste zugeordnet.
Die Rechnungsabgrenzungen zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen werden ebenfalls zu Nominalwerten bilanziert und in finanzielle und übrige Rechnungsabgrenzungen unterteilt. Die finanziellen Abgrenzungen bestehen aus auf vertraglicher Grundlage erbrachten respektive bezogenen Leistungen, die per Bilanzstichtag jedoch noch nicht in Rechnung gestellt waren. Für die finanziellen Rechnungsabgrenzungen wird eine pauschale Wertminderung nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell gemäss IFRS 9 berücksichtigt.
«Guthaben aus Kundenaufträgen» (Vertragsvermögenswerte) bestehen im Zusammenhang mit der Erbringung von Planungs- und Beratungsdienstleistungen im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte, von Planungs- und Installationsdienstleistungen in der Gebäudetechnik sowie von Bau-, Service- und Unterhaltsdienstleistungen von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs- und Wassernetzen. Dabei handelt es sich vornehmlich um kundenspezifische Fertigungsaufträge, bei denen ein Recht auf Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen, die an den Kunden übertragen werden, besteht. Werden Gegenleistungen vereinnahmt, bevor Waren oder Dienstleistungen an den Kunden übertragen werden, wird eine Vertragsverbindlichkeit «Verpflichtungen aus Kundenaufträgen» erfasst.
Für die Bewertung der Kundenaufträge beurteilt BKW den Erfüllungsgrad der erbrachten Leistungen. Die Messung des Erfüllungsgrades der Leistungserbringung erfolgt mittels der Cost-to-Cost-Methode. Kundenaufträge werden hinsichtlich ihres Kreditrisikos beurteilt und gemäss dem vereinfachten Wertminderungsmodell nach IFRS 9 bewertet. Voraussichtliche Drohverluste werden sofort vollständig zurückgestellt.
Lagermaterial des Netzbaus und des Elektroinstallationsgeschäfts wird mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräusserungswert angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Roh- und Hilfsmaterialien werden zum gewichteten gleitenden Durchschnitt bewertet. Halb- und Fertigfabrikate beinhalten die direkt zuordenbaren Kosten sowie Anteile an den Fertigungsgemeinkosten. Lagermaterial mit ungenügender Lagerumschlagsfähigkeit wird teil- oder vollwertberichtigt.
Für Emissionsrechte, die im Rahmen von nationalen oder internationalen Emissionsrechtssystemen zur Erfüllung der Emissionsrechtsabgaben gehalten werden, wird der Net-Liability-Ansatz angewendet. Die Emissionsrechte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräusserungswert angesetzt. Sobald die verursachten Emissionen den Bestand an ursprünglich zugeteilten und noch gehaltenen Emissionsrechten übersteigen, wird eine Rückstellung gebildet. Der Wert der Emissionsrechte und Zertifikate wird realisiert, wenn diese verkauft oder als Kompensation für die Emission an die Behörden zurückgegeben werden.
Grünzertifikate beglaubigen den Nachweis der Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen und sind separat von der Stromlieferung veräusserbar. Die Erträge aus Grünzertifikaten aus eigener Produktion werden im Zeitpunkt der Energieproduktion zum erwarteten Verkaufserlös abgegrenzt. Eingekaufte Grünzertifikate werden zum Anschaffungswert bilanziert.
Für Geschäfte mit Emissionsrechten und Zertifikaten, die mit der ausschliesslichen Absicht der Erzielung einer Handelsmarge abgeschlossen werden, wendet die BKW die Ausnahmeregelung für Rohstoff- und Warenhändler (Brokerage Exemption) an. Unter der Ausnahmeregelung können diese zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Vertriebsaufwendungen angesetzt werden. Die Wertänderungen zum Bilanzstichtag und die realisierten Käufe und Verkäufe werden über die Erfolgsrechnung verbucht und saldiert ausgewiesen. Derivate auf Emissionsrechten, die mit der Absicht der Erzielung einer Handelsmarge abgeschlossen werden, werden analog den Derivaten im Energiehandel behandelt (siehe Anmerkung 5.6.1).
Die Finanzanlagen umfassen Beteiligungen, Wertschriften, Darlehen, Festgelder und übrige finanzielle Vermögenswerte. Ebenfalls unter den Finanzanlagen ausgewiesen werden Anteile an staatlichen Fonds, die gemäss den Bestimmungen von IFRIC 5 bilanziert werden und daher nicht in den Anwendungsbereich von IAS 32, IFRS 7 und IFRS 9 fallen.
Die Erfassung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum Handelstag (Trade Date).
Börsenkotierte Wertschriften, die Teil eines Portfolios von Finanzinstrumenten sind, gemeinsam verwaltet und regelmässig gekauft und verkauft werden, werden der Kategorie «Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert» zugeordnet und im Umlaufvermögen ausgewiesen. Die übrigen Beteiligungen und Wertschriften sind der Kategorie «Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte» zugeordnet und werden im Anlagevermögen ausgewiesen. Festgelder, Darlehen und übrige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gemäss IFRS 9 werden für Festgelder und Darlehen auf Basis externer oder intern ermittelter Ratings der Gegenparteien Ausfallwahrscheinlichkeiten festgelegt und entsprechende Wertminderungen für zu erwartende Verluste mit Eintritt in den nächsten zwölf Monaten erfasst.
Die Betreiber von Kernkraftwerken sind gesetzlich verpflichtet, jährlich Zahlungen in staatliche Fonds (Stilllegungs- und Entsorgungsfonds des Bundes) zu leisten. Die zukünftigen Kosten für die Entsorgung und die Stilllegung werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen den Betreibern durch diese staatlichen Fonds vergütet. Diese Zahlungen sind Erstattungen und werden gemäss IFRIC 5 als Anteile an staatlichen Fonds aktiviert. Die Veränderungen der Fondsbewertungen werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Die BKW handelt mit Kontrakten in Form von Forwards mit fixen und flexibel einsetzbaren Profilen und Futures mit den Basiswerten Elektrizität, Gas, Öl, Kohle und Zertifikate. Kontrakte, die mit der ausschliesslichen Absicht zur Erzielung einer Handelsmarge abgeschlossen wurden. Diese Transaktionen sowie auch die aus den erweiterten Bewirtschaftungstätigkeiten des Produktionsportfolios resultierenden Absicherungstransaktionen werden als Finanzinstrumente behandelt und als Energiederivate bezeichnet.
Am Bilanzstichtag offene Geschäfte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Forderungen der BKW gegenüber ihren Gegenparteien gehen als positive Wiederbeschaffungswerte in die Aktiven (Position Derivate) der Bilanz ein, Verbindlichkeiten werden als negative Wiederbeschaffungswerte in den Passiven (Position Derivate) der Bilanz erfasst. Die positiven Wiederbeschaffungswerte entsprechen den Kosten, die der BKW für den Ersatz aller Transaktionen mit einem Wert zugunsten der BKW entstehen würden, falls alle relevanten Gegenparteien gleichzeitig zahlungsunfähig würden und die Transaktionen unmittelbar ersetzt werden könnten. Die negativen Wiederbeschaffungswerte entsprechen den Kosten, die den Gegenparteien für den Ersatz aller Transaktionen mit einem Wert zu ihren Gunsten entstehen würden, falls die BKW ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte. Ein Saldieren (Netting) von laufenden Transaktionen mit positiven oder negativen Wiederbeschaffungswerten wird vorgenommen, wenn die entsprechenden Vertragsregelungen dies vorsehen und die Verrechnung rechtlich durchsetzbar und beabsichtigt ist.
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste mit Energiederivaten werden als Erfolg aus Energieeigenhandel respektive Erfolg aus Energieabsicherung innerhalb des Nettoumsatzes ausgewiesen.
Zur Absicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts eines erfassten Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge), zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) sowie zur Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Net Investment Hedge) können Finanzinstrumente eingesetzt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit bestehenden Richtlinien zur Absicherungs- und Kreditrisikopolitik.
Realisierte und nicht realisierte Wertveränderungen aus Finanzinstrumenten, die wirtschaftlich und gemäss Konzernrichtlinien der Absicherung von Wechselkurs- und Zinssatzrisiken aus laufender Geschäftstätigkeit dienen, jedoch nicht als Sicherungsgeschäft qualifiziert sind, werden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder zu Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen planmässig linear über die erwartete Nutzungsdauer der Anlagen. Die Nutzungsdauer und das Vorliegen von Hinweisen auf eine Wertminderung werden jährlich überprüft. Wertminderungen von Sachanlagen werden nach den Grundsätzen von Anmerkung 5.9 ermittelt. Bei konzessionsabhängigen Sachanlagen, die entschädigungslos heimfällig werden, erfolgen die Abschreibungen maximal über die erwartete Konzessionsdauer.
Die Barwerte der geschätzten Kosten für den Rückbau, die Stilllegung und die Entsorgung werden zusammen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert (siehe auch Anmerkung 5.13). Die spezifisch für das Kernkraftwerk angefertigten Brennelemente werden unter den Sachanlagen aktiviert. Die Abschreibung erfolgt aufgrund des Wertverzehrs entsprechend dem Abbrand der Brennelemente.
Bei langfristigen Investitionsvorhaben werden die während der Erstellungsphase anfallenden Fremdkapitalzinsen aktiviert. Grundstücke sind zum Anschaffungswert bilanziert. Korrekturen des Anschaffungswerts werden nur bei einer allfälligen Wertminderung vorgenommen.
Nicht wertvermehrende Instandhaltungs- und Reparaturkosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn durch diese Kosten die ursprünglich geplante Lebensdauer verlängert wird oder andere wesentliche wirtschaftliche Vorteile (Kostenreduktion, Ertragssteigerung) daraus resultieren. Kosten aufgrund gesetzlicher Auflagen, die keinen direkten künftigen Nutzen generieren, werden nur dann aktiviert, wenn damit der Nutzen anderer Vermögenswerte erst ermöglicht wird. Die geschätzten Nutzungsdauern der Sachanlagen liegen innerhalb der folgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bandbreiten:
Gebäude | 50 Jahre |
Kraftwerksanlagen | 12 bis 80 Jahre |
Verteilnetzanlagen | 20 bis 60 Jahre |
Infotechnische Anlagen | 10 bis 30 Jahre |
Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge | 3 bis 20 Jahre |
Brennelemente | nach Abbrand |
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten an Leasinggegenständen werden in der Bilanzposition «Sachanlagen» ausgewiesen. Siehe dazu die Anmerkung 5.15.
Unter immateriellen Vermögenswerten werden Nutzungsrechte, im Rahmen von Akquisitionen erworbene vertragliche oder gesetzliche Rechte, Marken, Kundenbeziehungen, Software und Goodwill bilanziert.
Nutzungsrechte sind vertraglich vereinbarte einmalige Entschädigungen an einen Vertragspartner für die Benutzung seiner Betriebsanlagen sowie Konzessionen für den Bau und den Betrieb eigener Anlagen.
Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die Nutzungs- bzw. maximal über die Vertragsdauer. Goodwill und Marken werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet und jährlich oder bei Vorliegen von Indikatoren auf Wertminderung überprüft.
Nutzungsrechte | |
Konzessionen | 60 bis 80 Jahre |
Energiebezugsrechte | 36 bis 60 Jahre |
Anlagennutzungsrechte | 7 bis 50 Jahre |
Transitrechte | 25 bis 60 Jahre |
Übrige | |
Software | 3 bis 8 Jahre |
Kundenlisten, Technologien | 4 bis 10 Jahre |
Marken | unbestimmt |
Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Hinweise auf Wertminderungen von Vermögenswerten oder auf Wertaufholungen von in Vorjahren wertberichtigten Vermögenswerten vorliegen. Werden Anhaltspunkte festgestellt, wird der erzielbare Wert des Vermögenswerts bestimmt. Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden unabhängig vom Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderung überprüft.
Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Wert, so erfolgt eine erfolgswirksame Wertminderung. Wenn der geschätzte Wertminderungsaufwand grösser als der Buchwert des Vermögenswerts ist, wird nur dann eine Verpflichtung angesetzt, wenn die Voraussetzungen für eine Rückstellung oder eine andere Verpflichtung erfüllt sind. Ein in den Vorjahren für einen Vermögenswert gebuchter Wertminderungsaufwand wird – mit Ausnahme von Wertminderungen von Goodwill – dann zurückgebucht, wenn die Überprüfung des erzielbaren Werts keine oder nur noch eine reduzierte Wertminderung ergeben hat. Bei Vermögenswerten, die einer Abschreibung unterliegen, erfolgt eine allfällige Rückbuchung bis auf den Wert, der sich aus der planmässigen Abschreibung auf dem Anschaffungswert ergeben hätte. Die Rückbuchung erfolgt ebenfalls erfolgswirksam.
Die von Partnerwerken produzierte Energie wird den Aktionären aufgrund bestehender Partnerverträge – ungeachtet der aktuellen Marktpreise – zu Produktionskosten fakturiert. Liegen diese Produktionskosten über dem zukünftig erwarteten Marktpreis, wird aufgrund der vertraglichen Pflicht zur Zahlung der Energieproduktionskosten eine Rückstellung für belastende Verträge Energiebeschaffung gebildet. Die Werthaltigkeit der zum anteiligen Equity-Wert bilanzierten Beteiligungen an Partnerwerken wird aufgrund der Verpflichtung zur Übernahme der Produktionskosten durch die Aktionäre als gegeben erachtet.
Finanzverbindlichkeiten umfassen verzinsliche finanzielle Verpflichtungen, namentlich Anleihen, Darlehen sowie Leasingverbindlichkeiten. Die Anleihen sowie Darlehen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Leasingverbindlichkeiten werden nach IFRS 16 bilanziert.
Abgetretene Nutzungsrechte werden unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten bilanziert. Dabei handelt es sich um von Dritten bezahlte Beiträge für Transitrechte an Übertragungsanlagen, um Anlagenbenutzungsrechte und Netzkostenbeiträge (Anschlussbeiträge). Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert des erhaltenen Mittelzuflusses, abzüglich erfolgswirksamer Auflösungen. Die Verbindlichkeit wird linear über die Nutzungsdauer der Anlage, maximal über die Vertragsdauer des abgetretenen Rechts aufgelöst.
In der BKW bestehen verschiedene Personalvorsorgesysteme gemäss den gesetzlichen Vorschriften. Der überwiegende Teil der Arbeitnehmenden ist der Pensionskasse BKW angeschlossen. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung, welche die Merkmale eines leistungsorientierten Plans nach IAS 19 erfüllt. Daneben sind Mitarbeitende auch anderen Vorsorgeeinrichtungen angeschlossen, welche ebenfalls als leistungsorientierte Pläne beurteilt werden.
Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen vergangener Geschäftsvorfälle und Ereignisse, wobei der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zu deren Erfüllung wahrscheinlich ist und deren genaue Höhe zwar nicht bekannt ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Ist der Abfluss von Ressourcen nicht wahrscheinlich oder nicht bestimmbar, erfolgt ein Ausweis unter den Eventualverbindlichkeiten. Sofern der Mittelabfluss mit einem wesentlichen Zinseffekt verbunden ist, wird der Rückstellungsbetrag zum Barwert des erwarteten Mittelabflusses angesetzt.
Die BKW ist als Betreiberin des Kernkraftwerks Mühleberg gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, das Werk nach der am 20. Dezember 2019 beendeten Betriebsphase stillzulegen und die nuklearen Abfälle zu entsorgen. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Werks wurden die erwarteten Kosten aktiviert und die entsprechende Rückstellung gebildet. Zudem wurden die durch den Kraftwerksbetrieb jährlich zusätzlich verursachten Entsorgungskosten aktiviert und linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der Brennelemente abgeschrieben sowie die entsprechende Rückstellung gebildet. Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden periodisch neu geschätzt. Der Barwert der geschätzten Kosten für die Stilllegung und für die Entsorgung wird zurückgestellt und jährlich aufgezinst. Der gleiche Betrag wurde während des Betriebs zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Werks aktiviert und linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die Berechnung der Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung wurden folgende, gegenüber dem Vorjahr geänderte Annahmen getroffen:
Für den Nachbetrieb werden aufgrund des kurzfristigen Zeithorizonts (bis 2024) neu sowohl für die Teuerung wie auch für den Zins 0.5 % angewendet.
Die verwendeten Annahmen basieren nicht mehr auf den in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) definierten Parametern, da die BKW diese aufgrund der vorgenommenen Anpassungen nicht mehr als sachgerecht beurteilt. Stattdessen hat die BKW eigene Schätzungen vorgenommen und auf diese abgestellt (Erläuterungen siehe Anmerkung 6.2). Die Anpassung dieser Parameter führte zu einer einmaligen Erhöhung der Rückstellungen von 13.9 Mio. CHF.
Die BKW hat nicht beherrschende Anteile an Kraftwerksgesellschaften, bei denen sie verpflichtet ist, die produzierte Energie zu ihren Produktionskosten abzunehmen. Für Energiebezugsverpflichtungen zu Produktionskosten, die über den erwarteten, zukünftig realisierbaren Absatzpreisen liegen, werden Rückstellungen gebildet. Die Berechnungen erfolgen nach der Discounted-Cash- flow-Methode.
Die Ertragssteuern beinhalten die laufenden Steuern auf Basis des Gewinns und die latenten Steuern auf Basis der Bewertungsdifferenzen. Die laufenden Ertragssteuern werden aufgrund der steuerlich massgebenden lokalen Vorschriften ermittelt. Die latenten Steuern berücksichtigen die ertragssteuerlichen Auswirkungen zwischen den konzerninternen und den lokalen steuerlichen Bewertungsrichtlinien der Aktiven und Verbindlichkeiten nach der Liability-Methode. Massgebend sind dabei die tatsächlichen oder die beim Ausgleich dieser Differenz erwarteten Steuersätze.
Passive latente Steuern werden in der Regel bilanziert. Eine Aktivierung hingegen erfolgt nur dann, wenn es aufgrund zukünftig erwarteter Gewinne wahrscheinlich ist, dass diese aktiven latenten Steuern realisierbar sind.
Die Veränderung der latenten Steuern wird grundsätzlich in der Erfolgsrechnung erfasst, ausser die Ursache der temporären Differenz liegt in einer erfolgsneutralen Verbuchung. In diesem Fall erfolgt die Verbuchung der latenten Steuern über das Sonstige Ergebnis oder gegebenenfalls direkt über das Eigenkapital.
Die Rechnungslegung für Leasingnehmerverhältnisse sieht vor, dass nahezu sämtliche Vermögenswerte (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz erfasst werden. Die Details zur Erstanwendung von IFRS 16 sind in Anmerkung 3 ersichtlich.
Sofern die Beurteilung zu Beginn eines Vertrags ergibt, dass dieser als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält, werden ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingvertrags und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des Leasinggegenstands abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortgeschrieben. Die Abzinsung der Leasingverbindlichkeit wird grundsätzlich unter Anwendung laufzeit- und länderspezifischer Grenzfremdkapitalzinssätze ermittelt, es sei denn, der den Leasingzahlungen zugrunde liegende Zinssatz ist verfügbar. Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz unter den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Rechnungslegung von Leasinggeberverhältnissen unterscheidet operatives Leasing und Finanzierungsleasing. Ein Finanzierungsleasing liegt vor, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswerts vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen werden. Andere Leasinggeberverhältnisse werden als operatives Leasing qualifiziert und nicht bilanziert.
Die Definition von Segmenten und Segmentergebnissen erfolgt auf der Grundlage der unternehmerischen Führung. Die berichtspflichtigen Segmente entsprechen den Geschäftsfeldern der BKW: Energie, Netze und Dienstleistungen. Als Grundlage für die Ressourcenallokation und die Erfolgsmessung wird von der leitenden Entscheidungsträgerin, der CEO, das Betriebsergebnis (EBIT) herangezogen.
Die Erstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den angewandten Rechnungslegungsnormen erfordert Schätzungen und Annahmen, welche die Höhe der ausgewiesenen Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode beeinflussen. Die Schätzungen und Annahmen basieren einerseits auf Erkenntnissen der Vergangenheit und andererseits auf einer bestmöglichen Beurteilung zukünftiger Entwicklungen. Die effektiv erzielten Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft und Änderungen in der Periode erfasst, in der sie erkannt werden.
Der zur Überprüfung der Werthaltigkeit langfristiger Vermögenswerte berechnete erzielbare Wert ist der höhere Wert vom beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzungswert (Barwert der geschätzten zukünftigen Geldflüsse). Die Bestimmung des erzielbaren Werts wird massgeblich von Einschätzungen zu erwarteten zukünftigen Geldflüssen aus der Nutzung, langfristigen Wachstumsraten, Nutzungsdauern von Vermögenswerten und Abzinsungssätzen beziehungsweise von Einschätzungen zum möglichen Nettoverkaufspreis des Vermögenswerts bestimmt. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen wesentlich abweichen.
Die Bewertung der Rückstellung für nukleare Entsorgung und die Werthaltigkeit der Sachanlagen (Kraftwerksanlage und Kernbrennstäbe, inkl. Barwert der nuklearen Entsorgung) ist für die Beurteilung der Bilanz und der Erfolgsrechnung der BKW wesentlich. Für die Stilllegung des Kraftwerks und die Entsorgung der nuklearen Abfälle werden in der Branche gemeinsame, detaillierte Kostenberechnungen vorgenommen, die gemäss der Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV) alle fünf Jahre aktualisiert werden. Diese Kostenberechnungen werden von unabhängigen Kostenexperten und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI geprüft. Die letzte plangemässe Schätzung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten (KS16) erfolgte 2016. Die Aktualisierung wurde im Auftrag und nach strikten Vorgaben der Verwaltungskommission der Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (VK STENFO) und in Zusammenarbeit mit swissnuclear erarbeitet. Die KS16 schätzt die Gesamtkosten (sog. Overnight-Kosten) in der Grundvariante für das KKM auf 3.06 Mrd. CHF. Auf dieser Basis geht die BKW für ihre Berechnung der Rückstellungen von Overnight-Kosten von 3.0 Mrd. CHF aus. Die BKW erachtet es als am wahrscheinlichsten, dass die in der KS16 vorgesehenen Szenarien «Kombilager» (kostenmindernd) und «konventioneller Rückbau» (kostenerhöhend) umgesetzt werden. Zusätzlich berücksichtigt die BKW werkspezifische Kosten. Die Differenz zwischen den von der BKW geschätzten Overnight-Kosten und den per 31. Dezember 2019 bilanzierten Rückstellungen in der Höhe von 1.5 Mrd. CHF ist einerseits begründet durch bis Ende 2019 bereits bezahlte Kosten von rund 899 Mio. CHF und andererseits durch den Diskontierungseffekt von 554 Mio. CHF.
Nach Überprüfung der KS16 erhöhte die VK STENFO u. a. durch generelle Sicherheitszuschläge die Kostenschätzungen und das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfügte seinerseits auch zusätzliche Kosten. Die von der VK STENFO und dem UVEK vorgenommenen Kostenanpassungen sind aus Sicht der BKW betriebswirtschaftlich nicht begründet. Aus diesem Grund hält die BKW für die Bilanzierung der nuklearen Rückstellungen an der vom Branchenverband swissnuclear eingereichten Kostenschätzung sowie ihren eigenen Einschätzungen fest.
Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Stilllegung dauern bis voraussichtlich 2034. Für die Endlagerung und Überwachung der eingelagerten nuklearen Materialien werden Kosten für Aktivitäten bis ins Jahr 2126 erwartet.
Am 6. November 2019 verabschiedete der Bundesrat die revidierte SEFV mit neuen Parametern für die Inflation und die Anlagerendite, welche massgebend für die Beitragsfestsetzung sind. Die Teuerung wurde von 1.5 % auf 0.5 % reduziert, die Anlagerendite von 3.5 % auf 2.1 %. Dies führt grundsätzlich zu zusätzlichen Einzahlungen von rund 100 Mio. CHF bis 2022. Aufgrund der hervorragenden Performance in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds im Jahr 2019 werden die jährlichen Beiträge für die Beitragsjahre 2020 – 2022 weniger hoch ausfallen als bisher erwartet. Im Vergleich zu den bisher provisorisch veranlagten Beiträgen sinken die jährlichen Beiträge der BKW an den Stilllegungsfonds um 7.9 Mio. CHF, die Beiträge an den Entsorgungsfonds steigen um 4 Mio. CHF.
Die Anpassung der Parameter aufgrund der aktuellen, kurzfristig beobachtbaren Marktsituation ist aus Sicht der BKW für die Berechnung der über einen langfristigen Horizont zu bildenden Rückstellungen nicht sachgerecht. Für die Bilanzierung der Rückstellungen wird daher nicht mehr auf die in der SEFV definierten Parameter abgestellt. Für die Zeithorizonte bis 2126 liegen keine makroökonomischen Studien vor, weshalb die BKW entsprechende Parameter schätzen muss. Für die langfristige Teuerung wird auf einen Satz von 1 %, basierend auf dem Zielband der Schweizerischen Nationalbank von 0 – 2 % abgestellt. Aufgrund der historischen Realrenditen von langfristigen Bundesobligationen wird ein erwarteter Realzins von 1.75 % geschätzt, was zu einem nominalen Diskontsatz von 2.75 % führt. Für den Nachbetrieb werden aufgrund des kurzfristigen Zeithorizonts (bis 2024) neu sowohl für die Teuerung wie auch für den Zins 0.5 % angewendet. Die Anpassung dieser Parameter führte zu einer einmaligen Erhöhung der Rückstellungen von 13.9 Mio. CHF.
Änderungen in den Kostenberechnungen sowie von gesetzlichen Vorgaben für die nukleare Entsorgung können sich wesentlich auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Stilllegung (erwartete Kosten bis 2034) und nukleare Entsorgung (erwartete Kosten bis 2126) sind insbesondere auch die Parameter für Teuerung und Diskontierungssatz relevant. Die Rückstellungen per 31. Dezember 2019 würden sich bei unten dargestellter Zu- und Abnahme der Annahmen wie folgt verändern (+ Zunahme der Rückstellungen / – Abnahme der Rückstellungen):
Mio. CHF | Teuerung + 0.5 % | Teuerung – 0.5 % | Diskontsatz + 0.5 % | Diskontsatz – 0.5 % |
Stilllegung | 30.7 | – 29.4 | – 21.6 | 22.9 |
Entsorgung | 111.7 | – 89.5 | – 87.9 | 110.3 |
Total | 142.4 | – 118.9 | – 109.5 | 133.2 |
Die BKW ist am Steinkohlekraftwerk Wilhelmshaven zu 33 % beteiligt. Die Partner sind verpflichtet, die produzierte Energie entsprechend ihrem Anteil zu übernehmen. Aufgrund der gegenüber den erwarteten Strommarktpreisen höheren geschätzten Produktionskosten musste in der Vergangenheit eine Rückstellung für die Energiebezugsverpflichtung gebildet werden.
Im Januar 2020 hat die deutsche Bundesregierung das Kohleausstiegsgesetz in Kraft gesetzt und damit den Fahrplan für den Kohleausstieg bis 2038 definiert. Das Gesetz zum Kohleausstieg sieht Entschädigungen für die Betreiber von Braun- und Steinkohlekraftwerken vor. Die BKW geht davon aus, dass die Betreiber von Steinkohlekraftwerken vergleichbare Entschädigungszahlungen erhalten werden wie Braunkohlekraftwerkbetreiber. Deshalb wurde für die Bewertung der Rückstellung eine Entschädigungszahlung der deutschen Regierung mitberücksichtigt. Die Schätzung der zukünftigen Erträge und Aufwendungen hängt wesentlich von der Einschätzung der zukünftigen Energiepreise, von der Einschätzung der Produktionskosten der Kraftwerke, den angenommenen Diskontierungszinssätzen sowie der geschätzten Höhe der Entschädigungszahlung ab. Diese Einschätzungen und Annahmen sind unsicher und können wesentlich von den zukünftig tatsächlich eintretenden Ergebnissen abweichen. Per Ende 2019 beträgt der Buchwert der Beteiligung 454.8 Mio. CHF und die Rückstellung 254.6 Mio. CHF.
Die Berechnung der Vorsorgeverpflichtungen der leistungsorientierten Pläne basiert auf versicherungsmathematischen Annahmen, die von der Realität abweichen und damit Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage haben können. Die in der Berechnung verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen und eine entsprechende Sensitivitätsanalyse sind unter der Anmerkung 27 offengelegt.
Die durch die BKW an ihre Kunden verrechenbaren Tarife für die Netznutzung und die Energie werden zum Teil von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft. Derzeit sind in mehreren Verfahren Entscheide vor unterschiedlichen Instanzen hängig. Gegenstand der Verfahren ist insbesondere die Festsetzung der anrechenbaren Kapital- und Betriebskosten. Es ist möglich, dass letztinstanzliche Entscheide Auswirkungen auf die zukünftige Ertragslage der BKW haben.
Mio. CHF | ingenhoven architects | LTB Leitungsbau GmbH | swisspro | Diverse | Total |
Flüssige Mittel | 1.2 | 12.7 | 19.5 | 12.4 | 45.8 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | 21.6 | 7.1 | 54.5 | 11.5 | 94.7 |
Sonstiges Umlaufvermögen | 11.8 | 22.4 | 21.1 | 11.6 | 66.9 |
Finanzanlagen | 0.0 | 0.1 | 3.9 | 0.6 | 4.6 |
Sachanlagen | 4.5 | 28.1 | 20.8 | 13.3 | 66.7 |
Immaterielle Vermögenswerte | 11.0 | 1.0 | 23.8 | 16.2 | 52.0 |
Latente Steuerguthaben | 0.0 | 0.0 | 6.4 | 2.0 | 8.4 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 9.3 | – 19.8 | – 48.0 | – 13.2 | – 90.3 |
Finanzverbindlichkeiten | – 4.1 | – 10.1 | – 20.7 | – 10.6 | – 45.5 |
Rückstellungen | – 1.1 | – 1.6 | – 3.5 | – 0.9 | – 7.1 |
Latente Steuerverbindlichkeiten | – 12.4 | 0.0 | – 4.5 | – 2.9 | – 19.8 |
Personalvorsorgeverbindlichkeiten | 0.0 | – 15.5 | – 45.8 | – 8.8 | – 70.1 |
Beizulegender Zeitwert der erworbenen Nettoaktiven | 23.2 | 24.4 | 27.5 | 31.2 | 106.3 |
Nicht beherrschende Anteile | – 2.4 | – 2.4 | |||
Goodwill | 62.4 | 23.6 | 102.2 | 64.0 | 252.2 |
Kaufpreis | 85.6 | 45.6 | 129.7 | 95.2 | 356.1 |
Erworbene Flüssige Mittel | – 1.2 | – 12.7 | – 19.5 | – 12.4 | – 45.8 |
Aufgeschobene bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | – 19.4 | – 10.0 | – 18.3 | – 47.7 | |
Aufgeschobene unbedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | – 2.8 | – 3.9 | – 8.5 | – 8.1 | – 23.3 |
Übernommene Verpflichtungen | – 19.1 | – 19.1 | |||
Geldabfluss | 43.1 | 29.0 | 91.7 | 56.4 | 220.2 |
Bei den dargestellten Transaktionen handelt es sich, sofern nicht anders beschrieben, um provisorische Werte, da die Kaufpreisallokationen noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
Im Bereich Engineering hat die BKW Ende September 2019 100 % der Anteile an der ingenhoven architects GmbH mit Sitz in Düsseldorf (D) erworben. Die ingenhoven architects-Gruppe wird dem Segment Dienstleistungen zugeordnet.
Die per Akquisitionszeitpunkt erfassten bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen fällig. Wesentlicher Grund für den Goodwill sind die erwarteten Synergien und die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten im Umfang von 0.5 Mio. CHF an.
Wäre der Unternehmenserwerb zu Beginn des Berichtsjahres erfolgt, so wäre die Gesamtleistung 2019 um 15.4 Mio. CHF höher und der Reingewinn um 5.1 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung und dem 31. Dezember 2019 erzielte das Unternehmen eine Gesamtleistung von 10.0 Mio. CHF und einen Reingewinn von 4.2 Mio. CHF.
Im Bereich Infra Services hat die BKW Ende Oktober 2019 90 % der Anteile an der LTB Leitungsbau GmbH erworben. Das Unternehmen mit Sitz in Radebeul (D) ist im Bereich des Freileitungsbaus tätig und wird dem Segment Dienstleistungen zugeordnet.
Wesentlicher Grund für den Goodwill sind die erwarteten Synergien und die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten im Umfang von 0.8 Mio. CHF an.
Wäre der Unternehmenserwerb zu Beginn des Berichtsjahres erfolgt, so wäre die Gesamtleistung 2019 um 85.3 Mio. CHF höher und der Reingewinn um 1.7 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung und dem 31. Dezember 2019 erzielte das Unternehmen eine Gesamtleistung von 22.8 Mio. CHF und einen Reingewinn von 0.8 Mio. CHF.
Im Bereich Building Solutions hat die BKW im Oktober 2019 100 % der Anteile an der swisspro group AG mit Sitz in Oberkirch erworben. Die swisspro-Gruppe ist im Bereich ICT- und Gebäudeautomationslösungen sowie Elektroinstallation tätig und wird dem Segment Dienstleistungen zugeordnet.
Die per Akquisitionszeitpunkt erfassten bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen fällig. Wesentlicher Grund für den Goodwill sind die erwarteten Synergien und die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten im Umfang von 0.4 Mio. CHF an.
Wäre der Unternehmenserwerb zu Beginn des Berichtsjahres erfolgt, so wäre die Gesamtleistung 2019 um 169.7 Mio. CHF höher und der Reingewinn um 7.5 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung und dem 31. Dezember 2019 erzielte das Unternehmen eine Gesamtleistung von 62.2 Mio. CHF und einen Reingewinn von 3.1 Mio. CHF.
Im Geschäftsjahr 2019 hat die BKW diverse weitere Unternehmenserwerbe getätigt. Sämtliche übernommenen Gesellschaften sind dem Segment Dienstleistungen zugeordnet. Aufgrund der Anzahl der Akquisitionen, ihrer finanziellen Eckwerte und der Zuordnung zum gleichen Segment werden summierte Zahlen ausgewiesen und auf eine separate Darstellung einzelner Unternehmenszusammenschlüsse verzichtet.
Die BKW hat im Bereich Infrastruktur-Engineering in Deutschland jeweils 100 % der Anteile von Institut Gauer GmbH, Dr.-Ing. Gauer Ingenieurgesellschaft mbH, KMT Planungsgesellschaft mbH, KMT Port Consult GmbH und osd GmbH erworben. Zudem hat sie 100 % der Anteile an der österreichischen Daninger + Partner Engineering GmbH und den schweizerischen Kindschi Ingenieure und Geometer AG sowie Flotron AG erworben. Weiter wurden in Deutschland Hascher Jehle Architektur, KFP Ingenieure und hydrodat übernommen.
Im Bereich Building Solutions wurden in der Schweiz jeweils 100 % der Anteile von WAB Technique S. à.r.l., Jaggi & Rieder AG, TECPLAN AG, Hensel AG Elektrotechnische Unternehmungen, ASAG Air System AG, b+s Elektro Telematik AG, Gebr. Bräm AG, pi-System GmbH, Monnet Holding Management SA sowie 70 % der Anteile an der R. Monnet & Cie SA erworben.
Die per Akquisitionszeitpunkt erfassten bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen fällig.
Aus den Transaktionen resultierte insgesamt ein Goodwill von 64.0 Mio. CHF. Die wesentlichen Gründe für den Goodwill sind die künftig erwarteten Synergien sowie die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten in Höhe von 1.6 Mio. CHF an.
Wäre der Erwerb der Unternehmen bereits per 1. Januar 2019 erfolgt, so wären die Gesamtleistung im Berichtsjahr um 48.1 Mio. CHF und der Reingewinn um 5.6 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung der einzelnen Unternehmen und dem 31. Dezember 2019 erzielten die erworbenen Unternehmen eine Gesamtleistung von kumulativ 50.1 Mio. CHF und insgesamt einen Reingewinn von 4.7 Mio. CHF.
Für Akquisitionen des Berichtsjahrs und der Vorjahre wurden bedingte Kaufpreiszahlungen von 12.6 Mio. CHF und unbedingte Kaufpreiszahlungen von 11.8 Mio. CHF geleistet.
Mio. CHF | Total |
Flüssige Mittel | 15.5 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | 27.2 |
Sonstiges Umlaufvermögen | 20.8 |
Finanzanlagen | 2.5 |
Sachanlagen | 6.6 |
Immaterielle Vermögenswerte | 30.5 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 26.1 |
Finanzverbindlichkeiten | – 2.0 |
Rückstellungen | – 3.1 |
Latente Steuerverbindlichkeiten | – 7.8 |
Personalvorsorgeverbindlichkeiten | – 7.3 |
Beizulegender Zeitwert der erworbenen Nettoaktiven | 56.8 |
Nicht beherrschende Anteile | – 0.2 |
Goodwill | 114.7 |
Kaufpreis | 171.3 |
Erworbene Flüssige Mittel | – 15.5 |
Aufgeschobene bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | – 35.2 |
Aufgeschobene unbedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | – 12.6 |
Geldabfluss | 108.0 |
Im Jahr 2018 hatte die BKW verschiedene Unternehmen erworben und diese dem Segment Dienstleistungen zugeordnet. Bei allen dargestellten Transaktionen handelte es sich im Vorjahr um provisorische Werte, da die Kaufpreisallokationen noch nicht vollständig abgeschlossen waren. Die Kaufpreisallokationen sind inzwischen definitiv und führten nur zu geringfügig abweichenden Werten.
Die BKW hatte im Bereich Infrastruktur-Engineering in Deutschland jeweils 90 % der Anteile an der Michael Thillmann GmbH und der KHP Architekten Planungsgesellschaft mbH sowie jeweils 100 % der Anteile an den Gesellschaften Kulla, Herr + Partner GbR, WALD + CORBE GmbH & Co. KG, WALD + CORBE Consulting GmbH und WALD + CORBE Infrastrukturplanung GmbH, Climaplan GmbH, Igr AG, emutec GmbH und emutec energy link GmbH, IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen, Ingenieurbüro Prof. Dr. Ing. Vogt Planungsgesellschaft mbH, die schweizerische IWM AG sowie die österreichische IKK Group GmbH erworben. Weiter wurde die Podufal-Wiehofsky Architektin und beratender Ingenieur PartmbB übernommen.
Im Bereich Gebäudetechnik wurden in der Schweiz die Elektroinstallationsunternehmen Michel Rime AG, Elektro Winter AG, Werner Electro AG, die MORA Holding AG mit deren 100 %iger Tochtergesellschaft Elektro Naegelin AG sowie die E3 HLK AG und die Kurz Heizungen AG akquiriert.
Die deutsche TSS Technischer Strahlenschutz e. K. wurde erworben und in die DfN Dienstleistungen für Nukleartechnik GmbH integriert.
Aus den Transaktionen resultierte insgesamt ein Goodwill von 114.7 Mio. CHF. Die wesentlichen Gründe für den Goodwill sind die künftig erwarteten Synergien sowie die Übernahme qualifizierter Mitarbeitender. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten keine wesentlichen Wertberichtigungen.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Unternehmen bestanden per Akquisitionszeitpunkt bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 35.2 Mio. CHF, welche in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen fällig werden, sowie unbedingte Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 12.6 Mio. CHF. Es fielen Transaktionskosten in Höhe von 1.7 Mio. CHF an.
Wäre der Erwerb der Unternehmen bereits per 1. Januar 2018 erfolgt, so wäre die Gesamtleistung 2018 um 83.3 Mio. CHF und der Reingewinn um 8.3 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung der einzelnen Unternehmen und dem 31. Dezember 2018 erzielten die erworbenen Unternehmen eine Gesamtleistung von kumulativ 76.3 Mio. CHF und insgesamt einen Reingewinn von 9.7 Mio. CHF.
Für Akquisitionen vor 2018 wurden bedingte Kaufpreiszahlungen von 6.4 Mio. CHF und unbedingte Kaufpreiszahlungen von 7.4 Mio. CHF geleistet.
Die Definition von Segmenten und Segmentergebnissen erfolgt auf der Grundlage der unternehmerischen Führung. Entsprechend der Strategie erfolgt die Berichterstattung der BKW nach den Geschäftsfeldern Energie, Netze und Dienstleistungen.
Die BKW verfügt über folgende drei berichtspflichtige Geschäftssegmente:
Die Spalte «Übriges» enthält Bereiche, die im Konzern zentral gesteuert werden; dies sind vor allem die Konzernfinanzierung, Immobilien, das Flottenmanagement, die Beschaffung, Finanzanlagen sowie die Steuern. Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Aufbau der Geschäftsfelder anfallen (Akquisitions- / Integrationskosten, Technologieentwicklungskosten usw.), werden zum Teil zentral getragen.
Die Ermittlung der Segmentzahlen erfolgt nach den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, wie sie für die Darstellung der auf Gruppenstufe konsolidierten Zahlen angewendet werden. Die Preise konzerninterner Transaktionen richten sich nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses.
2019 Mio. CHF | Energie | Netze | Dienst- leistungen | Übriges | Konsoli- dierung | Total |
Aussenumsatz | 1 289.2 | 519.5 | 1 005.6 | 18.8 | 33.5 | 2 866.6 |
Nettoumsatz | 1 247.7 | 484.5 | 978.0 | 0.6 | 0.0 | 2 710.8 |
Aktivierte Eigenleistungen | 4.9 | 32.1 | 0.3 | 1.1 | 33.2 | 71.6 |
Sonstige betriebliche Erträge | 36.6 | 2.9 | 27.3 | 17.1 | 0.3 | 84.2 |
Innenumsatz | 26.2 | 7.8 | 101.2 | 152.5 | – 287.7 | 0.0 |
Nettoumsatz | 15.9 | 0.7 | 91.6 | 0.0 | – 108.2 | 0.0 |
Sonstige betriebliche Erträge | 10.3 | 7.1 | 9.6 | 152.5 | – 179.5 | 0.0 |
Gesamtleistung | 1 315.4 | 527.3 | 1 106.8 | 171.3 | – 254.2 | 2 866.6 |
Betriebsaufwand | – 985.6 | – 278.4 | – 987.0 | – 185.0 | 247.8 | – 2 188.2 |
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) | 329.8 | 248.9 | 119.8 | – 13.7 | – 6.4 | 678.4 |
Abschreibungen und Wertminderungen | – 126.8 | – 86.7 | – 47.6 | – 22.7 | 3.1 | – 280.7 |
Ergebnis aus Assoziierten | 24.2 | 11.5 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 35.7 |
Betriebsergebnis (EBIT) | 227.2 | 173.7 | 72.2 | – 36.4 | – 3.3 | 433.4 |
Finanzergebnis | 44.1 | |||||
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) | 477.5 |
2018 Mio. CHF | Energie | Netze | Dienst- leistungen | Übriges | Konsoli- dierung | Total |
Aussenumsatz | 1 296.1 | 536.4 | 788.4 | 19.9 | 34.4 | 2 675.2 |
Nettoumsatz | 1 266.5 | 495.6 | 762.1 | 1.3 | 0.0 | 2 525.5 |
Aktivierte Eigenleistungen | 3.4 | 34.4 | 0.1 | 2.5 | 34.4 | 74.8 |
Sonstige betriebliche Erträge | 26.2 | 6.4 | 26.2 | 16.1 | 0.0 | 74.9 |
Innenumsatz | 29.6 | 19.0 | 92.4 | 127.6 | – 268.6 | 0.0 |
Nettoumsatz | 16.3 | 1.0 | 90.1 | 0.0 | – 107.4 | 0.0 |
Sonstige betriebliche Erträge | 13.3 | 18.0 | 2.3 | 127.6 | – 161.2 | 0.0 |
Gesamtleistung | 1 325.7 | 555.4 | 880.8 | 147.5 | – 234.2 | 2 675.2 |
Betriebsaufwand | – 1 109.7 | – 302.1 | – 797.2 | – 98.0 1 | 228.1 | – 2 078.9 |
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) | 216.0 | 253.3 | 83.6 | 49.5 | – 6.1 | 596.3 |
Abschreibungen und Wertminderungen | – 82.7 | – 85.1 | – 25.6 | – 17.5 | 2.8 | – 208.1 |
Ergebnis aus Assoziierten | 8.4 | 21.4 | 0.0 | – 1.5 | 0.0 | 28.3 |
Betriebsergebnis (EBIT) | 141.7 | 189.6 | 58.0 | 30.5 | – 3.3 | 416.5 |
Finanzergebnis | – 167.6 | |||||
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) | 248.9 |
1 Der Betriebsaufwand wurde positiv beeinflusst durch den Sondereffekt von 52.4 Mio. CHF aus dem Primatwechsel der Pensionskasse BKW.
Der Nettoumsatz je Geschäftssegment verteilt sich folgendermassen auf das In- und Ausland:
Schweiz | Ausland | Schweiz | Ausland | |
Mio. CHF | 2018 | 2018 | 2019 | 2019 |
Energie | 719.5 | 547.0 | 644.2 | 603.5 |
Netze | 495.6 | 0.0 | 484.5 | 0.0 |
Dienstleistungen | 561.6 | 200.5 | 685.0 | 293.0 |
Übriges | 1.3 | 0.0 | 0.6 | 0.0 |
Total Nettoumsatz | 1 778.0 | 747.5 | 1 814.3 | 896.5 |
Vom Nettoumsatz entfallen 2603.4 Mio. CHF oder 96 % (Vorjahr: 2479.1 Mio. CHF oder 98 %) auf Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gemäss IFRS 15. Im Geschäftssegment Energie fallen gewisse Transaktionen unter die Bestimmungen von IFRS 9.
Der Nettoumsatz mit externen Kunden nach Ländern ist nach Lieferort des jeweiligen Produkts gegliedert. Die langfristigen Vermögenswerte umfassen Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Beteiligungen an Assoziierten in den jeweiligen Ländern.
Schweiz | Deutschland | Italien | Frankreich | Übriges Ausland | Total | |||||||
Mio. CHF | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
Nettoumsatz | 1 778.0 | 1 814.3 | 557.4 | 645.5 | 32.2 | 95.8 | 86.7 | 47.4 | 71.2 | 107.8 | 2 525.5 | 2 710.8 |
Langfristige Vermögenswerte | 3 791.6 | 4 086.1 | 807.9 | 949.7 | 562.1 | 511.6 | 138.3 | 135.6 | 164.0 | 173.2 | 5 463.9 | 5 856.2 |
Es bestehen keine Transaktionen mit einzelnen externen Kunden, deren Erträge sich auf 10 % oder mehr des Nettoumsatzes belaufen.
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Energiebeschaffungskosten von Dritten und Assoziierten | 913.5 | 739.2 |
Rückstellung für belastende Energiebeschaffungsverträge | ||
Verwendung | – 39.6 | – 35.8 |
Bildung | 0.0 | 10.2 |
Auflösung | – 42.3 | – 9.7 |
Total Energiebeschaffungsaufwand | 831.7 | 703.9 |
Aufwand Energietransporte | 106.9 | 92.1 |
Total | 938.6 | 796.0 |
Im Aufwand für Energietransporte werden die Aufwendungen für die Systemdienstleistungen und die Gemeindeabgaben ausgewiesen, im Energiebeschaffungsaufwand diejenigen der Wasserzinsen.
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Löhne und Gehälter | 533.9 | 629.1 |
Sozialleistungen und übriger Personalaufwand 1 | 55.4 | 138.5 |
Total | 589.3 | 767.6 |
1 Im Jahr 2018 Effekt in Höhe von 52.4 Mio. CHF aus der Umwandlung des Leistungsprimats der Pensionskasse BKW in ein Beitragsprimat nach schweizerischem Recht über die berufliche Vorsorge (BVG) per 1. Januar 2019.
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Gebühren, Abgaben und übrige Steuern | 19.8 | 21.2 |
Mieten und Unterhalt Liegenschaften und Übrige Sachanlagen | 36.9 1 | 19.3 |
Sonstiger Betriebsaufwand | 147.2 | 161.5 |
Total | 203.9 | 202.0 |
1 Im Vorjahr ist in dieser Position auch Aufwand aus operativen Leasingverhältnissen enthalten.
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Abschreibungen | ||
Sachanlagen | 172.6 | 219.2 |
Immaterielle Vermögenswerte | 34.5 | 36.5 |
Wertminderungen | ||
Sachanlagen | 15.1 | 25.5 |
Immaterielle Vermögenswerte | 0.7 | 0.5 |
Auflösung von Wertminderungen | ||
Sachanlagen | – 14.8 | – 1.0 |
Total | 208.1 | 280.7 |
Die Wertminderungen im Berichtsjahr und im Vorjahr betreffen Wind- und Wasserkraftanlagen des Geschäftsfelds Energie. Gleichzeitig konnten in beiden Geschäftsjahren bestehende Wertminderungen im Geschäftsfeld Energie aufgelöst werden.
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Zinsertrag | 7.7 | 5.1 |
Dividendenertrag | 0.1 | 0.2 |
Wertänderung auf staatlichen Fonds | 0.0 | 147.7 |
Gewinn aus Veräusserung von Finanzanlagen | 0.0 | 1.1 |
Übriger Finanzertrag | 2.6 | 2.5 |
Finanzertrag | 10.4 | 156.6 |
Zinsaufwand | – 48.1 | – 42.9 |
Aktivierte Fremdkapitalkosten | 0.0 | 0.2 |
Aufzinsung Rückstellungen | – 63.3 | – 61.4 |
Wertänderung auf staatlichen Fonds | – 57.1 | 0.0 |
Verlust aus Veräusserung von Finanzanlagen | – 1.0 | – 0.2 |
Wertänderung auf erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | – 0.6 | – 0.3 |
Währungsumrechnung | – 3.0 | – 2.9 |
Übriger Finanzaufwand | – 4.9 | – 5.0 |
Finanzaufwand | – 178.0 | – 112.5 |
Finanzergebnis | – 167.6 | 44.1 |
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Laufende Ertragssteuern | 43.2 | 80.1 |
Latente Steuern | 2.7 | – 6.2 |
Total | 45.9 | 73.9 |
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Ergebnis vor Ertragssteuern | 248.9 | 477.5 |
Steueraufwand beim erwarteten Steuersatz von 23.4 % (Vorjahr: 25.3 %) | 63.0 | 111.7 |
Auswirkung von Steuersatzänderungen | 0.0 | – 14.8 |
Beteiligungsabzug und nicht zu versteuernde Erträge | – 17.2 | – 10.9 |
Nutzung / Aktivierung bisher nicht aktivierter steuerlicher Verluste | – 3.0 | – 4.3 |
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 7.4 | 2.9 |
Nicht- oder Teilaktivierung von steuerlichen Verlusten | 2.9 | 0.4 |
Steuern für frühere Geschäftsjahre | – 3.8 | – 5.8 |
Beteiligungszuschreibung / -abschreibung | – 5.1 | – 5.6 |
Übrige Posten | 1.7 | 0.3 |
Total Ertragssteuern | 45.9 | 73.9 |
Effektiver Steuersatz | 18.4 % | 15.5 % |
Der erwartete Steuersatz wird als gewichteter Durchschnitt (basierend auf dem Ergebnis vor Steuern einer jeden Konzerngesellschaft und dem lokal anwendbaren Steuersatz) jährlich neu berechnet. Die Abnahme im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Steuersatzsenkungen in der Schweiz im Zuge der Steuerreform (STAF) und das am Gesamtergebnis höhere anteilige Ergebnis der Gesellschaften in der Schweiz zurückzuführen.
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Nettoverbindlichkeit latente Steuern am 01.01. | – 413.3 | – 412.4 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | – 7.9 | – 11.1 |
Bildung / Auflösung über die Erfolgsrechnung | – 2.7 | 6.2 |
Wertänderung Cashflow und Net Investment Hedges im Sonstigen Ergebnis | 0.0 | 0.0 |
Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | 5.0 | – 7.0 |
Transaktionen mit eigenen Aktien | 2.7 | 0.0 |
Währungsumrechnung | 3.8 | 2.9 |
Nettoverbindlichkeit latente Steuern am 31.12. | – 412.4 | – 421.4 |
31.12.2018 | 31.12.2019 | |||
Mio. CHF | Guthaben | Verbindlich- keiten | Guthaben | Verbindlich- keiten |
Umlaufvermögen | 2.2 | – 13.9 | 24.4 | – 19.0 |
Finanzanlagen und Beteiligungen | 0.7 | – 50.4 | 1.8 | – 58.7 |
Sachanlagen | 16.5 | – 266.5 | 16.8 | – 289.6 |
Immaterielle Vermögenswerte | 0.4 | – 37.5 | 1.9 | – 39.5 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 3.7 | – 2.6 | 9.0 | – 38.0 |
Rückstellungen | 1.3 | – 120.6 | 2.6 | – 125.9 |
Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 55.1 | – 6.5 | 94.0 | – 10.0 |
Aktivierte Verlustvorträge | 5.7 | 0.0 | 8.8 | 0.0 |
Guthaben / Verbindlichkeiten latente Steuern brutto | 85.6 | – 498.0 | 159.3 | – 580.7 |
Verrechnung von Aktiven und Passiven | – 53.6 | 53.6 | – 125.0 | 125.0 |
Guthaben / Verbindlichkeiten latente Steuern gemäss Bilanz | 32.0 | – 444.4 | 34.3 | – 455.7 |
Die Veränderung der temporären Differenzen führte zu einem erfolgswirksamen latenten Steuerertrag von 3.1 Mio. CHF (Vorjahr: Steuerertrag von 0.7 Mio. CHF).
Zum 31. Dezember 2019 waren, wie im Vorjahr, keine latenten Steuerschulden auf temporären Differenzen von Assoziierten bilanziert. Auf Beteiligungen an Konzerngesellschaften, gemeinschaftlichen Vereinbarungen sowie bei Partnerwerken, bei welchen die Gewinnausschüttung vertraglich geregelt ist, werden keine latenten Steuern erfasst, da die BKW die Umkehr der temporären Differenz kontrollieren kann und eine solche in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Die temporären Differenzen, für welche in diesem Zusammenhang keine latenten Steuerschulden bilanziert werden, belaufen sich auf insgesamt 2 378.0 Mio. CHF (Vorjahr 2 309.7 Mio. CHF).
Per 31. Dezember 2019 bestanden steuerliche Verlustvorträge in der Höhe von 5.5 Mio. CHF (Vorjahr: 16.6 Mio. CHF), für welche keine latenten Steuern aktiviert wurden. Eine Aktivierung wurde nicht vorgenommen, da die Verrechnung mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen innerhalb der steuerlich zulässigen Frist als nicht wahrscheinlich erachtet wird. Der auf die Verlustvorträge anwendbare Steuersatz würde durchschnittlich 19.7 % (Vorjahr: 21.1 %) betragen.
Diese Verlustvorträge verfallen in den folgenden Perioden:
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Verfall innerhalb von 1 Jahr | 0.0 | 0.0 |
Verfall innerhalb von 2 bis 5 Jahren | 2.6 | 1.1 |
Verfall nach 5 oder mehr Jahren | 9.1 | 2.5 |
Unbegrenzt gültig | 4.9 | 1.9 |
Total | 16.6 | 5.5 |
Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie wird auf Basis des gewichteten durchschnittlichen Aktienbestandes ermittelt. Das verwässerte Ergebnis pro Aktie im Vorjahr umfasst den Verwässerungseffekt durch die bis Juni 2018 noch ausstehende Wandelanleihe. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses pro Aktie wird unterstellt, dass alle am Stichtag noch ausstehenden Wandlungsrechte schon zum Jahresanfang ausgeübt worden wären. Der den Aktionären zurechenbare Reingewinn wird steuerbereinigt um den entsprechenden Zinsaufwand für die Wandelanleihe angepasst.
2018 | 2019 | |
Anteil der BKW Aktionäre am Ergebnis in Mio. CHF | 186.4 | 391.2 |
Anzahl ausgegebene Aktien (gewichteter Durchschnitt) | 52 800 000 | 52 800 000 |
. / . Anzahl Aktien im Eigenbesitz (gewichteter Durchschnitt) | – 379 568 | – 66 666 |
Anzahl Aktien im Umlauf (gewichteter Durchschnitt) | 52 420 432 | 52 733 334 |
Ergebnis pro Aktie in CHF | 3.56 | 7.42 |
2018 | 2019 | |
Anteil der BKW Aktionäre am Ergebnis in Mio. CHF | 186.4 | 391.2 |
Steuerbereinigter Zinsaufwand auf Wandelanleihen | 0.1 | 0.0 |
Anteil der BKW Aktionäre am Ergebnis, bereinigt um den Verwässerungseffekt | 186.5 | 391.2 |
Anzahl Aktien im Umlauf (gewichteter Durchschnitt) | 52 420 432 | 52 733 334 |
Anpassung um theoretische Wandlung der Wandelanleihen | 338 382 | 0 |
Anzahl der Aktien im Umlauf, bereinigt um den Verwässerungseffekt | 52 758 814 | 52 733 334 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie in CHF | 3.53 | 7.42 |
Die Dividende von 2.20 CHF pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr: 1.80 CHF) entspricht dem Vorschlag des Verwaltungsrats zuhanden der Generalversammlung und muss von dieser genehmigt werden. Bezogen auf die sich am Bilanzstichtag in Umlauf befindenden Aktien beträgt der Dividendenvorschlag 116.1 Mio. CHF.
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 | 595.5 | 579.3 |
Sonstige finanzielle Forderungen | 70.0 | 69.6 |
Sonstige Forderungen | 54.6 | 38.1 |
Total | 720.1 | 687.0 |
1 Davon entfallen 491.4 Mio. CHF (Vorjahr: 452.8 Mio. CHF) auf Kundenverträge gemäss IFRS 15
Die folgende Tabelle zeigt die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
31.12.2018 |
31.12.2019 |
|||||
Mio. CHF |
Bruttobuchwert |
Wertbe- richtigung |
Nettobuchwert |
Bruttobuchwert |
Wertbe- richtigung |
Netto- buchwert |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
612.8 |
– 17.3 |
595.5 |
603.8 |
– 24.5 |
579.3 |
davon: |
||||||
nicht überfällig |
507.2 |
– 0.6 |
506.6 |
489.3 |
– 1.5 |
487.8 |
überfällig seit 1 bis 30 Tagen |
51.0 |
– 0.8 |
50.2 |
48.9 |
– 2.0 |
46.9 |
überfällig seit 31 bis 360 Tagen |
27.5 |
– 3.3 |
24.2 |
35.8 |
– 4.3 |
31.5 |
überfällig seit über 360 Tagen |
27.1 |
– 12.6 |
14.5 |
29.8 |
– 16.7 |
13.1 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind grösstenteils zwischen 30 und 60 Tagen zur Zahlung fällig. Die Unternehmenszusammenschlüsse im Berichtsjahr führten zu einer Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 68.2 Mio. CHF.
Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, in den übrigen finanziellen Forderungen sowie in den Darlehen enthaltenen Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
Mio. CHF | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Sonstige finanzielle Forderungen | Darlehen |
Wertberichtigungen per 31.12.2017 | 16.2 | 2.9 | 8.2 |
Erstanwendung von IFRS 9 | 0.4 | 0.3 | 0.2 |
Nettobildung / -auflösung | 2.6 | – 0.5 | |
Ausbuchung nicht einbringlicher Forderungen | – 1.8 | ||
Währungsumrechnung | – 0.1 | ||
Wertberichtigungen per 31.12.2018 | 17.3 | 2.7 | 8.4 |
Nettobildung / -auflösung | 10.1 | 0.7 | |
Ausbuchung nicht einbringlicher Forderungen | – 2.7 | – 1.8 | |
Währungsumrechnung | – 0.2 | ||
Wertberichtigungen per 31.12.2019 | 24.5 | 1.6 | 8.4 |
Für andere finanzielle Vermögenswerte liegen keine wesentlichen Wertberichtigungen vor. Die weiteren Bilanzpositionen beinhalten keine wesentlichen überfälligen, aber nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte.
In den Guthaben bzw. Verpflichtungen aus Kundenaufträgen ist per 31. Dezember 2019 eine Wertberichtigung von 0.1 Mio. CHF für erwartete Forderungsausfälle gemäss den Bestimmungen von IFRS 9 enthalten (Vorjahr: 0.1 Mio. CHF).
31.12.2018 | 31.12.2019 | |||
Mio. CHF | Guthaben aus Kundenaufträgen | Verpflichtungen aus Kundenaufträgen | Guthaben aus Kundenaufträgen | Verpflichtungen aus Kundenaufträgen |
Erbrachte Leistungen (aufgelaufene Kosten und Gewinne) | 421.1 | 260.3 | 907.8 | 383.5 |
Erhaltene Teilzahlungen / Anzahlungen | – 327.8 | – 301.8 | – 767.2 | – 455.8 |
Guthaben / Verpflichtungen aus Kundenaufträgen | 93.3 | – 41.5 | 140.6 | – 72.3 |
Der erfasste Umsatz aus zu Beginn der Berichtsperiode enthaltenen «Verpflichtungen aus Kundenaufträgen» beläuft sich auf 39.1 Mio. CHF (Vorjahr: 45.7 Mio. CHF)
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Zukünftig erwarteter Ertrag aus offenen Kundenaufträgen | 731.3 | 1 015.3 |
davon: | ||
innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet | 469.3 | 725.7 |
nach 12 Monaten erwartet | 262.0 | 289.6 |
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Material und Waren | 21.8 | 29.1 |
Wertberichtigung Material und Waren | – 0.2 | – 0.8 |
Zertifikate (Eigenhandel) | 0.7 | 10.2 |
Zertifikate (Eigenverbrauch) | 21.2 | 17.4 |
Total | 43.5 | 55.9 |
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Finanzielle Rechnungsabgrenzungen | 57.4 | 75.5 |
Sonstige Rechnungsabgrenzungen | 16.3 | 16.3 |
Total aktive Rechnungsabgrenzungen | 73.7 | 91.8 |
Finanzielle Rechnungsabgrenzungen | 167.6 | 139.6 |
Sonstige Rechnungsabgrenzungen | 72.3 | 58.3 |
Total passive Rechnungsabgrenzungen | 239.9 | 197.9 |
Mio. CHF | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Darlehen | Festgelder | Anteile an staatlichen Fonds | Sonstige langfristige Vermögenswerte | Total |
Bestand am 01.01.2018 | 8.6 | 176.1 | 69.8 | 191.4 | 1 183.3 | 100.3 | 1 729.5 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 0.2 | 0.4 | 1.9 | 2.5 | |||
Zugänge | 0.5 | 13.2 | 18.1 | 105.1 | 43.6 | 1.6 | 182.1 |
Abgänge | – 1.7 | – 52.2 | – 15.4 | – 190.0 | – 36.9 | – 296.2 | |
Währungsumrechnung | 0.1 | – 1.3 | – 0.2 | – 0.1 | – 1.5 | ||
Wertänderung über die Erfolgsrechnung | – 0.6 | – 57.1 | – 1.8 | – 59.5 | |||
Wertänderung im Sonstigen Ergebnis | – 0.3 | 0.1 | – 0.2 | ||||
Bestand am 31.12.2018 | 7.4 | 136.9 | 71.2 | 106.4 | 1 169.8 | 65.0 | 1 556.7 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 0.2 | 3.4 | 0.1 | 0.9 | 4.6 | ||
Zugänge | 0.2 | 9.7 | 12.9 | 95.3 | 30.4 | 0.1 | 148.6 |
Abgänge | – 0.6 | – 115.6 | – 35.0 | – 105.0 | – 46.6 | – 23.5 | – 326.3 |
Währungsumrechnung | – 1.2 | – 0.1 | – 0.1 | – 1.4 | |||
Wertänderung über die Erfolgsrechnung | – 0.1 | 147.7 | 147.6 | ||||
Bestand am 31.12.2019 | 7.2 | 30.9 | 51.3 | 96.7 | 1 301.3 | 42.4 | 1 529.8 |
davon: | |||||||
Kurzfristige Finanzanlagen | 30.9 | 15.8 | 95.9 | 84.7 | 227.3 | ||
Langfristige Finanzanlagen | 7.2 | 35.5 | 0.8 | 1 216.6 | 42.4 | 1 302.5 | |
davon: | |||||||
Finanzielle Vermögenswerte gemäss IAS 32 und IFRS 9 | 7.2 | 30.9 | 51.3 | 96.7 | 42.4 | 228.5 | |
Übrige Vermögenswerte | 1 301.3 | 1 301.3 |
Die staatlichen Fonds werden vom Bund verwaltet, die BKW hat keinen Zugriff auf die verwalteten Vermögenswerte. Die «Sonstigen langfristigen Vermögenswerte» beinhalten per 31. Dezember 2019 keine Guthaben gegenüber Vorsorgeplänen mehr (Vorjahr: 4.0 Mio. CHF), siehe Anmerkung 27.
Im November 2016 hatte die BKW das Wandeldarlehen der Swissgrid im Umfang von 97.2 Mio. CHF an die Credit Suisse verkauft. Das Darlehen wurde ohne das dazugehörende Wandelrecht veräussert. Bei Eintreffen bestimmter Bedingungen kann respektive muss die Swissgrid das Darlehen in Eigenkapital umwandeln, und die BKW ist verpflichtet, die entstandenen Anteile am Eigenkapital der Swissgrid zu übernehmen. Die BKW hatte somit zwar das Darlehen verkauft, war aber gleichzeitig eine direkt damit verbundene Verpflichtung eingegangen. Das Darlehen konnte deshalb nicht ausgebucht werden. Bis Ende Geschäftsjahr 2019 wurde das Darlehen mit 38.8 Mio. CHF amortisiert. Am 31. Dezember 2019 sind noch 38.9 Mio. CHF unter den «Sonstigen langfristigen Vermögenswerten» und 19.5 Mio. CHF unter den «Sonstigen Forderungen» bilanziert. Die Verbindlichkeit ist mit 38.9 Mio. CHF in den langfristigen und mit 19.5 Mio. CHF in den kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten (siehe Anmerkungen 24 und 28).
Mio. CHF | Total |
Bestand 31.12.2017 | 1 439.6 |
Zugänge | 79.9 |
Abgänge | – 35.9 |
Dividende | – 19.8 |
Anteiliges Ergebnis | 28.3 |
Währungsumrechnung | – 26.2 |
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | 15.8 |
Bestand 31.12.2018 | 1 481.7 |
Änderung Konsolidierungsmethode | – 0.6 |
Abgänge | – 33.4 |
Dividende | – 21.5 |
Anteiliges Ergebnis | 35.7 |
Währungsumrechnung | – 21.8 |
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | – 12.8 |
Sicherungsgeschäfte | – 4.7 |
Bestand 31.12.2019 | 1 422.6 |
Die Änderung der Konsolidierungsmethode betrifft die Wärme Mittelland AG. Diese Gesellschaft wird nicht mehr als Assoziierte, sondern neu als Gemeinschaftliche Tätigkeit («Joint Operations») qualifiziert.
Die Abgänge beinhalten Kapitalherabsetzungen bei der ENGIE Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG (26.5 Mio. CHF) und bei der EP Produzione Livorno Ferraris S. p.A. (4.3 Mio. CHF).
In der nachfolgenden Tabelle sind die anteiligen Eckwerte der Assoziierten pro Geschäftsfeld aufgeführt. Für das Geschäftsfeld Energie wird zusätzlich eine Unterteilung nach Kraftwerkstechnologie vorgenommen.
Anteil BKW Mio. CHF | Hydro | Kern | Fossil-thermisch | Neue erneuerbare Energien | Übrige | Total Energie | Netze | Dienst- leistungen | Total |
Umlaufvermögen | 40.1 | 65.0 | 36.5 | 14.8 | 5.2 | 161.6 | 126.1 | 2.6 | 290.3 |
Anlagevermögen | 1 017.5 | 790.8 | 493.7 | 175.9 | 26.6 | 2 504.5 | 974.8 | 2.4 | 3 481.7 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 111.2 | – 77.1 | – 20.0 | – 9.8 | – 1.9 | – 220.0 | – 248.5 | – 0.3 | – 468.8 |
Langfristige Verbindlichkeiten | – 666.0 | – 641.3 | – 9.9 | – 94.5 | – 17.6 | – 1 429.3 | – 450.4 | – 0.9 | – 1 880.6 |
Eigenkapital | 280.4 | 137.4 | 500.3 | 86.4 | 12.3 | 1 016.8 | 402.0 | 3.8 | 1 422.6 |
Erträge | 148.2 | 136.0 | 117.4 | 18.1 | 8.3 | 428.0 | 265.4 | 2.7 | 696.1 |
Aufwendungen | – 141.9 | – 129.1 | – 107.5 | – 16.8 | – 8.5 | – 403.8 | – 253.9 | – 2.7 | – 660.4 |
Reingewinn / -verlust | 6.3 | 6.9 | 9.9 | 1.3 | – 0.2 | 24.2 | 11.5 | 0.0 | 35.7 |
Sonstiges Ergebnis | – 4.0 | – 3.4 | 0.0 | – 4.8 | 0.0 | – 12.2 | – 5.3 | 0.0 | – 17.5 |
Gesamtergebnis | 2.3 | 3.5 | 9.9 | – 3.5 | – 0.2 | 12.0 | 6.2 | 0.0 | 18.2 |
Sämtliche Assoziierten werden mittels der Equity-Methode bewertet.
Vom Total der anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entfallen 1 360.6 Mio. CHF (Vorjahr: 1 396.0 Mio. CHF) auf Nettofinanzschulden (Finanzverbindlichkeiten abzüglich Flüssiger Mittel und Kurzfristiger Finanzanlagen).
Bei den Assoziierten im Geschäftsfeld Energie handelt es sich insbesondere um die Partnerwerke. Bei diesen ist die BKW verpflichtet, die auf ihren Beteiligungsanteil entfallenden Jahreskosten zu bezahlen (inkl. Verzinsung und Rückzahlung des Fremdkapitals). Für den Kauf von Energie beliefen sich die anteiligen Jahreskosten 2019 für die BKW auf 392.9 Mio. CHF (Vorjahr: 428.6 Mio. CHF). Diese sind im Energiebeschaffungsaufwand enthalten. Vom Total der anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Partnerwerke entfallen 773.3 Mio. CHF (Vorjahr: 797.0 Mio. CHF) auf Nettofinanzschulden.
In der nachfolgenden Tabelle sind die anteiligen Eckwerte der Assoziierten pro Geschäftsfeld aufgeführt. Für das Geschäftsfeld Energie wird zusätzlich eine Unterteilung nach Kraftwerkstechnologie vorgenommen.
Anteil BKW Mio. CHF | Hydro | Kern | Fossil-thermisch | Neue erneuerbare Energien | Übrige | Total Energie | Netze | Total |
Umlaufvermögen | 47.3 | 79.6 | 56.4 | 16.4 | 5.6 | 205.3 | 210.0 | 415.3 |
Anlagevermögen | 1 031.2 | 740.4 | 544.8 | 143.5 | 26.5 | 2 486.4 | 961.7 | 3 448.1 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 133.5 | – 81.8 | – 39.6 | – 10.5 | – 2.4 | – 267.8 | – 142.0 | – 409.8 |
Langfristige Verbindlichkeiten | – 662.6 | – 599.3 | – 20.8 | – 52.2 | – 17.1 | – 1 352.0 | – 619.9 | – 1 971.9 |
Eigenkapital | 282.4 | 138.9 | 540.8 | 97.2 | 12.6 | 1 071.9 | 409.8 | 1 481.7 |
Erträge | 158.1 | 114.7 | 140.6 | 15.5 | 8.1 | 437.0 | 296.7 | 733.7 |
Aufwendungen | – 148.2 | – 111.5 | – 144.5 | – 16.3 | – 8.2 | – 428.7 | – 276.7 | – 705.4 |
Reingewinn / -verlust | 9.9 | 3.2 | – 3.9 | – 0.8 | – 0.1 | 8.3 | 20.0 | 28.3 |
Sonstiges Ergebnis | 6.2 | 5.8 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 12.0 | 5.2 | 17.2 |
Gesamtergebnis | 16.1 | 9.0 | – 3.9 | – 0.8 | – 0.1 | 20.3 | 25.2 | 45.5 |
Die folgende Tabelle enthält die Eckwerte der wesentlichen Assoziierten. Die Beteiligungen ENGIE Kraftwerk Wilhelmshaven und Kraftwerke Oberhasli sind dem Geschäftsfeld Energie zugeordnet. Die Beteiligung an der Swissgrid ist dem Geschäftsfeld Netze zugeordnet.
Bei den ausgewiesenen Zahlen handelt es sich um provisorische Werte der jeweiligen Gesellschaften, mit Ausnahme der mit Anleihen an der SIX Swiss Exchange kotierten Swissgrid. Für die Swissgrid liegen der BKW keine Abschlusszahlen vor. Die Eckwerte per 31.12. sowie die Erfolgsrechnung inklusive Reingewinn werden von der BKW auf Basis des Swissgrid-Geschäftsberichts des Vorjahres sowie aufgrund relevanter, von der Swissgrid im laufenden Geschäftsjahr publizierter Medienmitteilungen geschätzt und auf IFRS übergeleitet. Die Abweichungen zum effektiven Ergebnis der Swissgrid werden jeweils im Folgejahr erfolgswirksam erfasst.
Die Gesellschaft ENGIE Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht. In dieser Rechtsform können die effektiven Gewinn- und Kapitalanteile der Beteiligten von der Beteiligungsquote abweichen.
100 %-Eckwerte | ENGIE Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG | Kraftwerke Oberhasli AG | Swissgrid AG | |||
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Umlaufvermögen | 73.1 | 25.5 | 44.3 | 34.1 | 553.9 | 345.3 |
Anlagevermögen | 1 547.3 | 1 408.9 | 812.4 | 809.2 | 2 623.2 | 2 679.6 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 75.4 | – 32.7 | – 72.6 | – 102.2 | – 386.0 | – 687.2 |
Langfristige Verbindlichkeiten | – 56.9 | – 23.6 | – 588.7 | – 543.1 | – 1 692.1 | – 1 246.5 |
Eigenkapital | 1 488.1 | 1 378.1 | 195.4 | 198.0 | 1 099.0 | 1 091.2 |
Beteiligungsquote in % am 31.12. | 33.0 % | 33.0 % | 50.0 % | 50.0 % | 36.4 % | 36.1 % |
Goodwill | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 6.0 | 5.9 |
Erfasster Beteiligungsbuchwert | 491.1 | 454.8 | 97.7 | 99.0 | 406.0 | 400.0 |
Erträge | 201.9 | 146.6 | 145.1 | 143.6 | 762.0 | 677.8 |
Aufwendungen | – 218.7 | – 123.4 | – 133.1 | – 137.0 | – 704.4 | – 646.0 |
Reingewinn / -verlust | – 16.8 | 23.2 | 12.0 | 6.6 | 57.6 | 31.8 |
Sonstiges Ergebnis | 0.0 | 0.0 | – 4.9 | – 4.1 | – 13.6 | – 14.8 |
Gesamtergebnis | – 16.8 | 23.2 | 7.1 | 2.5 | 44.0 | 17.0 |
Wertminderung Goodwill | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 |
Erfasstes anteiliges Ergebnis aus Assoziierten | – 5.5 | 7.7 | 6.0 | 3.3 | 21.0 | 11.5 |
Erhaltene Dividende | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 10.7 | 11.9 |
Mio. CHF |
Kraftwerksanlagen |
Kernkraftwerk Mühleberg |
Verteilnetzanlagen |
Gebäude und Grundstücke |
Übrige Sachanlagen |
Anlagen im Bau |
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen |
Total |
Bruttowerte 31.12.2018 |
2 205.8 |
1 468.3 |
3 174.7 |
225.5 |
264.0 |
256.4 |
|
7 594.7 |
Effekt aus Erstanwendung IFRS 16 |
– 126.7 |
|
|
|
– 2.3 |
|
268.7 |
139.7 |
Bestand am 01.01.2019 (angepasst) |
2 079.1 |
1 468.3 |
3 174.7 |
225.5 |
261.7 |
256.4 |
268.7 |
7 734.4 |
Veränderung Konsolidierungskreis |
2.1 |
|
|
14.3 |
20.0 |
1.4 |
31.8 |
69.6 |
Zugänge |
18.9 |
19.6 |
4.9 |
0.1 |
8.2 |
195.4 |
14.4 |
261.5 |
Abgänge |
– 3.4 |
– 185.2 |
– 30.2 |
– 6.9 |
– 18.5 |
– 1.3 |
– 3.7 |
– 249.2 |
Umbuchungen |
77.3 |
4.1 |
140.2 |
6.7 |
26.3 |
– 253.4 |
– 1.2 |
– 0.0 |
Vertragsanpassungen |
|
|
|
|
|
|
– 0.1 |
– 0.1 |
Währungsumrechnung |
– 37.6 |
|
|
– 0.2 |
– 0.8 |
– 0.3 |
– 7.7 |
– 46.6 |
Bruttowerte 31.12.2019 |
2 136.4 |
1 306.8 |
3 289.6 |
239.5 |
296.9 |
198.2 |
302.2 |
7 769.6 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2018 |
1 010.3 |
1 468.3 |
1 582.7 |
118.6 |
178.3 |
1.7 |
|
4 359.9 |
Effekt aus Erstanwendung IFRS 16 |
– 56.1 |
|
|
|
– 0.8 |
|
56.9 |
0.0 |
Bestand am 01.01.2019 (angepasst) |
954.2 |
1 468.3 |
1 582.7 |
118.6 |
177.5 |
1.7 |
56.9 |
4 359.9 |
Veränderung Konsolidierungskreis |
|
|
|
|
– 0.2 |
|
|
– 0.2 |
Abschreibungen |
58.4 |
23.7 |
74.9 |
5.0 |
26.1 |
|
31.1 |
219.2 |
Wertminderungen |
18.7 |
|
|
0.3 |
|
|
6.5 |
25.5 |
Abgänge |
– 2.3 |
– 185.2 |
– 30.2 |
– 2.5 |
– 17.2 |
|
– 0.6 |
– 238.0 |
Auflösung von Wertminderungen |
|
|
|
|
|
– 1.0 |
|
– 1.0 |
Umbuchungen |
|
|
|
|
0.4 |
|
– 0.4 |
0.0 |
Währungsumrechnung |
– 12.8 |
|
|
|
– 0.3 |
|
– 2.6 |
– 15.7 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 |
1 016.2 |
1 306.8 |
1 627.4 |
121.4 |
186.3 |
0.7 |
90.9 |
4 349.7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Nettowerte 31.12.2019 |
1 120.2 |
0.0 |
1 662.2 |
118.1 |
110.6 |
197.5 |
211.3 |
3 419.9 |
davon verpfändet für Verbindlichkeiten |
19.0 |
|
|
10.8 |
0.1 |
|
|
29.9 |
Der Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 beinhaltet die Umgliederung der ehemaligen Finanzierungsleasings in die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und den Ansatz der per 01.01.2019 neu bilanzierten Leasingverhältnisse in Höhe von 139.7 Mio. CHF (siehe Anmerkung 3).
Die Veränderung im Konsolidierungskreis bezieht sich mit 66.7 Mio. CHF auf Unternehmenszusammenschlüsse (Vorjahr: 6.6 Mio. CHF), mit 3.3 Mio. CHF auf die Änderung der Konsolidierungsmethode der Wärme Mittelland AG (siehe Anmerkung 21) und mit – 0.4 Mio. CHF auf Abgänge von Gesellschaften (Vorjahr: – 0.2 Mio. CHF).
Die Spalte Kernkraftwerk Mühleberg beinhaltet alle zugehörigen Sachanlagen inklusive der Kernbrennstoffe. Die Zugänge beim Kernkraftwerk Mühleberg beinhalten nicht geldwirksame Rückstellungserhöhungen von insgesamt 19.6 Mio. CHF (Vorjahr: 5.8 Mio. CHF) aufgrund der durch den Kraftwerksbetrieb bis zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme zusätzlich verursachten Entsorgungskosten sowie aufgrund der im Zusammenhang mit der am 6. November 2019 revidierten SEFV vorgenommenen Anpassung der Parameter für Teuerung und Anlagerendite (siehe An- merkung 6.2). Die Abgänge betreffen die Kernbrennstoffe, die nach der Ausserbetriebnahme des Kraftwerks nun ausgebucht wurden (Nettowert: Null CHF).
Im Weiteren sind nicht geldwirksam bei den Kraftwerksanlagen die Zuführung von Rückbaurückstellungen bei Windparks von 4.9 Mio. CHF sowie bei den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen die Zugänge von 14.4 Mio. CHF.
Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in der Höhe von 0.2 Mio. CHF aktiviert (Vorjahr: keine). Es wurden Entschädigungsbeiträge in der Höhe von 2.9 Mio. CHF für Sachanlagen, die wertgemindert oder untergegangen sind oder ausser Betrieb genommen wurden, über die Erfolgsrechnung verbucht (Vorjahr: 1.0 Mio. CHF).
Die folgende Tabelle enthält die Angaben zu den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen je Anlageklasse.
Mio. CHF | Kraftwerksanlagen | Verteilnetzanlagen | Gebäude und Grundstücke | Übrige Sachanlagen | Total |
Bruttowerte 31.12.2018 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 |
Effekt aus Erstanwendung IFRS 16 | 126.7 | 6.0 | 129.8 | 6.2 | 268.7 |
Bestand am 01.01.2019 (angepasst) | 126.7 | 6.0 | 129.8 | 6.2 | 268.7 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 29.2 | 2.6 | 31.8 | ||
Zugänge | 9.6 | 4.8 | 14.4 | ||
Abgänge | – 3.3 | – 0.4 | – 3.7 | ||
Umbuchungen | – 1.2 | – 1.2 | |||
Vertragsanpassungen | – 0.1 | – 0.1 | |||
Währungsumrechnung | – 4.7 | – 2.9 | – 0.1 | – 7.7 | |
Bruttowerte 31.12.2019 | 122.0 | 6.0 | 162.3 | 11.9 | 302.2 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2018 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 |
Effekt aus Erstanwendung IFRS 16 | 56.1 | 0.8 | 56.9 | ||
Bestand am 01.01.2019 (angepasst) | 56.1 | 0.0 | 0.0 | 0.8 | 56.9 |
Abschreibungen | 5.5 | 1.6 | 21.5 | 2.5 | 31.1 |
Wertminderungen | 6.5 | 6.5 | |||
Abgänge | – 0.5 | – 0.1 | – 0.6 | ||
Umbuchungen | – 0.4 | – 0.4 | |||
Währungsumrechnung | – 2.3 | – 0.2 | – 0.1 | – 2.6 | |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 | 65.8 | 1.6 | 20.8 | 2.7 | 90.9 |
Nettowerte 31.12.2019 | 56.2 | 4.4 | 141.5 | 9.2 | 211.3 |
davon Grundstückspacht für Windparks | 38.6 |
Mio. CHF |
Kraftwerksanlagen |
Kernkraftwerk Mühleberg |
Verteilnetzanlagen |
Gebäude und Grundstücke |
Übrige Sachanlagen |
Anlagen im Bau |
Total |
Bruttowerte 31.12.2017 |
2 256.8 |
1 461.4 |
3 069.2 |
233.9 |
264.4 |
199.5 |
7 485.2 |
Veränderung Konsolidierungskreis |
|
|
|
0.4 |
4.1 |
1.9 |
6.4 |
Zugänge |
1.4 |
8.6 |
6.2 |
|
8.0 |
209.8 |
234.0 |
Abgänge |
– 17.5 |
– 2.3 |
– 32.0 |
– 9.2 |
– 22.2 |
– 2.7 |
– 85.9 |
Umbuchungen |
6.5 |
0.6 |
131.3 |
0.5 |
10.3 |
– 149.2 |
0.0 |
Währungsumrechnung |
– 41.4 |
|
|
– 0.1 |
– 0.6 |
– 2.9 |
– 45.0 |
Bruttowerte 31.12.2018 |
2 205.8 |
1 468.3 |
3 174.7 |
225.5 |
264.0 |
256.4 |
7 594.7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2017 |
968.1 |
1 461.4 |
1 539.4 |
117.7 |
175.6 |
1.6 |
4 263.8 |
Veränderung Konsolidierungskreis |
|
|
|
|
– 0.1 |
|
– 0.1 |
Abschreibungen |
65.7 |
6.9 |
71.3 |
5.0 |
23.7 |
|
172.6 |
Wertminderungen |
14.1 |
|
|
0.4 |
|
0.6 |
15.1 |
Abgänge |
– 9.8 |
|
– 28.1 |
– 4.5 |
– 20.6 |
|
– 63.0 |
Auflösung von Wertminderungen |
– 14.3 |
|
|
|
|
– 0.5 |
– 14.8 |
Umbuchungen |
|
|
0.1 |
|
– 0.1 |
|
0.0 |
Währungsumrechnung |
– 13.5 |
|
|
|
– 0.2 |
|
– 13.7 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2018 |
1 010.3 |
1 468.3 |
1 582.7 |
118.6 |
178.3 |
1.7 |
4 359.9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nettowerte 31.12.2018 |
1 195.5 |
0.0 |
1 592.0 |
106.9 |
85.7 |
254.7 |
3 234.8 |
davon in Finanzierungsleasing |
70.6 |
|
|
|
1.5 |
|
72.1 |
davon verpfändet für Verbindlichkeiten |
20.3 |
|
|
|
|
|
20.3 |
Mio. CHF | Nutzungs- rechte | Goodwill | Übrige | Total |
Bruttowerte 31.12.2018 | 174.3 | 621.5 | 297.8 | 1 093.6 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | 0.1 | 250.6 | 51.0 | 301.7 |
Zugänge aus Erwerb | 0.5 | 5.1 | 5.6 | |
Zugänge aus selbst erstellten Anlagen | 6.1 | 6.1 | ||
Abgänge | – 2.9 | – 2.9 | ||
Währungsumrechnung | – 3.2 | – 8.8 | – 2.6 | – 14.6 |
Bruttowerte 31.12.2019 | 171.7 | 863.3 | 354.5 | 1 389.5 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2018 | 131.3 | 93.9 | 121.0 | 346.2 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | – 0.3 | – 0.3 | – 0.6 | |
Abschreibungen | 2.4 | 34.1 | 36.5 | |
Wertminderungen | 0.5 | 0.5 | ||
Abgänge | – 2.9 | – 2.9 | ||
Währungsumrechnung | – 3.1 | – 0.8 | – 3.9 | |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 | 130.6 | 93.6 | 151.6 | 375.8 |
Nettowerte 31.12.2019 | 41.1 | 769.7 | 202.9 | 1 013.7 |
Die Veränderung im Konsolidierungskreis bezieht sich mit 304.2 Mio. CHF auf Unternehmenszusammenschlüsse (Vorjahr: 145.2 Mio. CHF) und mit – 1.9 Mio. CHF auf Abgänge von Gesellschaften (Vorjahr: – 2.9 Mio. CHF).
Mio. CHF | Nutzungs- rechte | Goodwill | Übrige | Total |
Bruttowerte 31.12.2017 | 172.7 | 517.2 | 248.7 | 938.6 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | 111.7 | 30.3 | 142.0 | |
Zugänge aus Erwerb | 5.2 | 17.9 | 23.1 | |
Zugänge aus selbst erstellten Anlagen | 6.2 | 6.2 | ||
Abgänge | 0.2 | – 3.1 | – 2.9 | |
Währungsumrechnung | – 3.8 | – 7.4 | – 2.2 | – 13.4 |
Bruttowerte 31.12.2018 | 174.3 | 621.5 | 297.8 | 1 093.6 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2017 | 132.3 | 94.1 | 91.7 | 318.1 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | – 0.2 | – 0.1 | – 0.3 | |
Abschreibungen | 2.6 | 31.9 | 34.5 | |
Wertminderungen | 0.7 | 0.7 | ||
Abgänge | – 2.6 | – 2.6 | ||
Währungsumrechnung | – 3.6 | – 0.6 | – 4.2 | |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2018 | 131.3 | 93.9 | 121.0 | 346.2 |
Nettowerte 31.12.2018 | 43.0 | 527.6 | 176.8 | 747.4 |
Am Bilanzstichtag verteilte sich der Goodwill auf folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten:
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Energie | 108.3 | 107.9 |
Dienstleistungen | 419.3 | 661.8 |
Total | 527.6 | 769.7 |
Für die Prüfung der Werthaltigkeit des bilanzierten Goodwills (Impairment Test) wurde der Buchwert dem erzielbaren Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Der erzielbare Wert entspricht dem Nutzungswert (Value in Use). Die Berechnungen wurden auf der Basis geschätzter Cashflows aus vom Management genehmigten Businessplänen über eine Periode von vier Jahren berechnet. Cashflows, die nach dieser Periode erarbeitet werden, wurden mit einer geschätzten Wachstumsrate extrapoliert. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des bilanzierten Goodwills ergab keinen Wertminderungsbedarf.
Den Berechnungen des Nutzungswerts liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:
WACC (vor Steuern) | WACC (nach Steuern) | Langfristige Wachstumsrate | ||||
% | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Energie | 7.2 | 7.2 | 5.9 | 5.9 | 1.0 | 1.0 |
Dienstleistungen | 8.1 | 6.5 | 6.5 | 6.5 | 1.0 | 1.0 |
Die durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass realistische Änderungen in den wesentlichen Annahmen nicht dazu führen, dass der erzielbare Wert unter den Buchwert fallen würde.
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 327.5 | 334.5 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 186.9 | 165.4 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 27.5 | 39.2 |
Personalvorsorgeeinrichtungen | 9.1 | 12.5 |
Total | 551.0 | 551.6 |
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten mit 19.5 Mio. CHF (Vorjahr: 19.5 Mio. CHF) den kurzfristigen Anteil des veräusserten Swissgrid-Wandeldarlehens (siehe Anmerkung 20).
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Obligationenanleihen | 1 043.4 | 891.9 |
Namensschuldverschreibungen | 294.4 | 284.4 |
Leasingverbindlichkeiten | 30.4 | 180.1 |
Bankverbindlichkeiten | 119.3 | 86.6 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 81.9 | 93.4 |
Total | 1 569.4 | 1 536.4 |
davon: | ||
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 413.3 | 89.1 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1 156.1 | 1 447.3 |
Im Juli 2019 wurde die fällige Obligationenanleihe in der Höhe von 350 Mio. CHF zurückbezahlt. Gleichzeitig hat die BKW einen 0.25 %-Green Bond von 200 Mio. CHF mit einer Laufzeit von acht Jahren emittiert.
Mio. CHF |
31.12.2018 |
Effekt aus Erstanwendung IFRS 16 |
01.01.2019 |
Geldflüsse |
Wechselkursschwankungen |
Marktwertänderungen |
Übrige |
31.12.2019 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
413.3 |
22.3 |
435.6 |
– 383.9 |
– 1.9 |
0.0 |
39.3 |
89.1 |
Obligationenanleihen |
349.5 |
|
349.5 |
– 350.0 |
|
|
0.5 |
0.0 |
Leasingverbindlichkeiten |
4.9 |
22.3 |
27.2 |
– 28.9 |
– 0.6 |
|
35.2 |
32.9 |
Bankverbindlichkeiten |
18.8 |
|
18.8 |
– 15.4 |
– 0.1 |
|
2.9 |
6.2 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten |
40.1 |
|
40.1 |
10.4 |
– 1.2 |
|
0.7 |
50.0 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
1 156.1 |
117.4 |
1 273.5 |
171.8 |
– 15.1 |
– 2.9 |
20.0 |
1 447.3 |
Obligationenanleihen |
693.9 |
|
693.9 |
200.0 |
|
– 2.9 |
0.9 |
891.9 |
Namensschuldverschreibungen |
294.4 |
|
294.4 |
|
– 10.8 |
|
0.8 |
284.4 |
Leasingverbindlichkeiten |
25.5 |
117.4 |
142.9 |
0.0 |
– 3.3 |
|
7.6 |
147.2 |
Bankverbindlichkeiten |
100.5 |
|
100.5 |
– 22.9 |
– 1.0 |
|
3.8 |
80.4 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten |
41.8 |
|
41.8 |
– 5.3 |
|
|
6.9 |
43.4 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
407.7 |
|
407.7 |
22.4 |
– 0.9 |
|
– 18.7 |
410.5 |
Total Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit |
1 977.1 |
139.7 |
2 116.8 |
– 189.7 |
– 17.9 |
– 2.9 |
40.6 |
1 946.9 |
Mio. CHF | 31.12.2017 | Geldflüsse | Wechselkurs- schwankungen | Marktwert- änderungen | Übrige | 31.12.2018 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 211.8 | – 172.0 | – 1.5 | 0.0 | 375.0 | 413.3 |
Obligationenanleihen | 149.8 | – 150.0 | 349.7 | 349.5 | ||
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 8.9 | – 8.5 | – 0.2 | 4.7 | 4.9 | |
Bankverbindlichkeiten | 7.9 | – 5.2 | – 0.1 | 16.2 | 18.8 | |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 45.2 | – 8.3 | – 1.2 | 4.4 | 40.1 | |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1 387.6 | 189.5 | – 13.6 | – 3.1 | – 404.3 | 1 156.1 |
Obligationenanleihen | 845.5 | 198.8 | – 3.1 | – 347.3 | 693.9 | |
Wandelanleihe | 33.8 | – 0.1 | – 33.7 | 0.0 | ||
Namensschuldverschreibungen | 304.9 | – 11.4 | 0.9 | 294.4 | ||
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 44.1 | – 12.9 | – 1.1 | – 4.6 | 25.5 | |
Bankverbindlichkeiten | 117.3 | 1.2 | – 1.1 | – 16.9 | 100.5 | |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 42.0 | 2.5 | – 2.7 | 41.8 | ||
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 416.8 | 20.1 | – 29.2 | 407.7 | ||
Total Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit | 2 016.2 | 37.6 | – 15.1 | – 3.1 | – 58.5 | 1 977.1 |
Mio. CHF | Nukleare Entsorgung | Belastende Verträge Energiebeschaffung | Sonstige Rückstellungen | Total |
Bestand 31.12.2017 | 1 517.2 | 354.6 | 57.3 | 1 929.1 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | 3.1 | 3.1 | ||
Zuweisung | 5.8 | 3.1 | 8.9 | |
Verzinsung | 53.1 | 9.5 | 0.7 | 63.3 |
Verwendung | – 47.8 | – 39.6 | – 7.0 | – 94.4 |
Auflösung | – 14.6 | – 42.3 | – 7.1 | – 64.0 |
Währungsumrechnung | – 1.2 | – 1.2 | ||
Bestand 31.12.2018 | 1 513.7 | 282.2 | 48.9 | 1 844.8 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | 7.0 | 7.0 | ||
Zuweisung | 5.7 | 10.2 | 13.4 | 29.3 |
Verzinsung | 53.0 | 7.7 | 0.7 | 61.4 |
Verwendung | – 63.6 | – 35.8 | – 5.3 | – 104.7 |
Auflösung | – 9.7 | – 6.0 | – 15.7 | |
Schätzungsanpassung nukleare Entsorgung | 13.9 | 13.9 | ||
Währungsumrechnung | – 1.1 | – 1.1 | ||
Bestand 31.12.2019 | 1 522.7 | 254.6 | 57.6 | 1 834.9 |
davon: | ||||
Kurzfristige Rückstellungen | 150.4 | 34.5 | 8.9 | 193.8 |
Langfristige Rückstellungen | 1 372.3 | 220.1 | 48.7 | 1 641.1 |
Die Rückstellung für die nukleare Entsorgung setzt sich per 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
Im Berichtsjahr wurde eine Zuweisung von 5.7 Mio. CHF (Vorjahr: 5.8 Mio. CHF) infolge der durch den Kraftwerksbetrieb jährlich zusätzlich verursachten Entsorgungskosten vorgenommen. Diese Zuweisung erhöhte in gleichem Umfang erfolgsneutral die Anschaffungskosten der Kernbrennstoffe.
Aufgrund der Anpassung der Parameter Teuerung und Anlagerendite im Zusammenhang mit der revidierten SEFV (siehe Anmerkung 6.2) erfolgte eine Schätzungsanpassung von 13.9 Mio. CHF. Die Anpassung erhöhte in gleichem Umfang erfolgsneutral die Anschaffungskosten der Kraftwerksanlagen.
Weiter wurden für Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für den Nachbetrieb und die Stilllegung 63.6 Mio. CHF (Vorjahr 47.8 Mio. CHF) verwendet.
Die BKW hat regelmässig Zahlungen an die staatlichen Fonds für die Stilllegung und die Entsorgung zu leisten. Diese Fonds werden den Betreibern die Zahlungen für die Stilllegung und die Entsorgung nach der Ausserbetriebnahme der Werke erstatten. Die Anteile an den staatlichen Fonds sind unter den langfristigen Finanzanlagen ausgewiesen (siehe Anmerkung 20).
Die Rückstellungen für belastende Energiebeschaffungsverträge decken zukünftige Energiebezüge von Partnerwerken zu Produktionskosten, die über den erwarteten erzielbaren Absatzpreisen liegen werden. Die Rückstellungen stehen im Zusammenhang mit Energiebeschaffungsverträgen aus den fossil-thermischen Kraftwerken Livorno Ferraris in Italien und Wilhelmshaven in Deutschland. Im Berichtsjahr mussten die Rückstellungen aufgrund der aktualisierten Erwartungen zu den zukünftigen Strompreisentwicklungen, dem starken Schweizer Franken sowie insbesondere auch dem beschlossenen Kohleausstieg in Deutschland (siehe Anmerkung 6.3) in Höhe von netto 0.5 Mio. CHF gebildet (Vorjahr 42.3 Mio. CHF aufgelöst) werden.
Der Mittelabfluss der Rückstellungen ergibt sich aus der Übernahme des produzierten Stroms zu den Produktionskosten und erfolgt über einen Zeitraum von 8 Jahren.
Die Rückstellung für Restrukturierung, welche die zukünftigen Aufwendungen für beschlossene Restrukturierungsmassnahmen deckt, weist per 31. Dezember 2019 einen Bestand von 0.4 Mio. CHF aus (Vorjahr: 0.4 Mio. CHF).
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Garantieverpflichtungen, Verpflichtungen aus dem Personalbereich, als wahrscheinlich eingeschätzte Zahlungen aus Rechtsstreitigkeiten, Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen sowie diverse kleinere betriebliche Verpflichtungen. Der Mittelabfluss aus diesen Rückstellungen wird im Wesentlichen in den folgenden drei Jahren erwartet. Im Weiteren bestehen Rückstellungen für den Rückbau und den Abbruch von Kraftwerksanlagen sowie für die Wiederherstellung der Umgebung. Diese Kosten fallen bei Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Kraftwerke an; der Mittelabfluss wird innerhalb der nächsten 20 bis 25 Jahre erwartet.
Zum Barwert angesetzte Rückstellungen werden über den Finanzaufwand aufgezinst.
Vorsorgeeinrichtungen werden durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Dieses sieht vor, dass Vorsorgeeinrichtungen von unabhängigen, rechtlich eigenständigen Einheiten verwaltet werden. Die Arbeitnehmenden und deren Hinterlassene sind im Rahmen der Vorsorgepläne gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert. Alle versicherungstechnischen Risiken werden durch die Pensionskasse getragen. Die Finanzierung des Vorsorgeplans erfolgt durch Beiträge und Vermögenserträge. Die angeschlossenen Gesellschaften und die Versicherten entrichten die Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung in Prozenten des versicherten Lohnes der Versicherten. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Anlage des Vorsorgevermögens.
Die Arbeitnehmenden der BKW in der Schweiz sind der Pensionskasse BKW und anderen autonomen Vorsorgeeinrichtungen angeschlossen, deren Vorsorgepläne nach IAS 19 als leistungsorientierte Vorsorgepläne qualifizieren. Auch im Ausland sind teilweise Arbeitnehmende an leistungsorientierten Vorsorgeplänen gemäss IAS 19 angeschlossen. Jährlich werden durch unabhängige Vorsorgeexperten Gutachten nach IAS 19 basierend auf der Projected-Unit-Credit-Methode erstellt.
Die Mehrheit der in der Schweiz tätigen Mitarbeitenden der BKW Gruppe ist bei der Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke (Pensionskasse BKW) versichert. Ende April 2018 hatte der Stiftungsrat der Pensionskasse mit Blick auf die Stärkung und Verbesserung der langfristigen finanziellen Stabilität einen Primatwechsel beschlossen. Das bestehende Leistungsprimat wurde per 1. Januar 2019 in ein Beitragsprimat nach schweizerischem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) umgewandelt.
Die Umwandlung führte in der Jahresrechnung 2018 zu einem einmaligen, nicht geldwirksamen Sondereffekt in der Höhe von 52.4 Mio. CHF. Um diesen Betrag fiel der Betriebsaufwand 2018 tiefer aus. Grund für den Einmaleffekt war die neu nach dem Beitragsprimat ermittelte Vorsorgeverpflichtung, die systembedingt tiefer ausfällt als bei einem Leistungsprimat. Der Vorsorgeplan der Pensionskasse BKW qualifiziert trotz der Umstellung auf ein Beitragsprimat nach schweizerischem Gesetz unverändert als leistungsorientierter Plan nach IAS 19.
Die Pensionskasse BKW ist eine als Stiftung organisierte Vorsorgeeinrichtung des privaten Rechts. Oberstes Organ der Stiftung Pensionskasse BKW ist der paritätisch aus gleich vielen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte Stiftungsrat. Die Leistungen der Pensionskasse BKW sind in einem Vorsorgereglement festgelegt. Dieses wird vom Stiftungsrat erlassen. Der Stiftungsrat delegiert die Führung der Geschäfte an eine Geschäftsführung. Die Stiftung untersteht der Aufsichtsbehörde des Kantons Bern.
Das Vorsorgevermögen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der vom Stiftungsrat erlassenen Richtlinien im In- und Ausland breit diversifiziert angelegt. Das Vermögen wird so angelegt, dass Sicherheit und angemessener Ertrag der Anlagen, eine ausgewogene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind. Der Experte für berufliche Vorsorge erstellt jährlich die versicherungstechnische Bilanz und überprüft die finanzielle und versicherungstechnische Situation der Pensionskasse BKW. Der ungeprüfte versicherungstechnische Deckungsgrad der Pensionskasse BKW gemäss BVG liegt per 31. Dezember 2019 mit einem technischen Zinssatz von 1.75 % (Vorjahr: 2.0 %) bei 112.9 % (Vorjahr: 106.4 %). Im Falle einer Unterdeckung nach BVG müssen durch den Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Experten für berufliche Vorsorge geeignete Sanierungsmassnahmen (wie zum Beispiel Erhöhung der ordentlichen Beiträge oder Erhebung von Sanierungsbeiträgen) ergriffen werden. Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die Summe der Beiträge der Arbeitnehmer.
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Barwert der Personalvorsorgeverpflichtung | – 2 007.6 | – 2 398.3 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 1 815.9 | 2 159.5 |
In der Bilanz erfasste Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten | – 191.7 | – 238.8 |
davon in den Finanzanlagen als Guthaben ausgewiesen | 4.0 | 0.0 |
davon als Verbindlichkeit ausgewiesen | – 195.7 | – 238.8 |
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) | 38.6 | 36.4 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | – 52.4 | 0.0 |
Zinsaufwand auf der Vorsorgeverpflichtung | 13.3 | 14.7 |
Zinsertrag aus dem Planvermögen | – 12.0 | – 13.3 |
Verwaltungskosten exklusive Kosten für Verwaltung Planvermögen | 1.0 | 0.9 |
Personalvorsorgeaufwand | – 11.5 | 38.7 |
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | ||
Änderung finanzielle Annahmen | – 4.3 | 119.7 |
Änderung demografische Annahmen | – 4.9 | 0.0 |
Erfahrungsbedingte Anpassungen | – 5.2 | 19.6 |
Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontierungssatz) | 53.7 | – 170.9 |
Total im Sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertung | 39.3 | – 31.6 |
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Barwert der Personalvorsorgeverpflichtung am 01.01. | 2 023.2 | 2 007.6 |
Zinsaufwand | 13.3 | 14.7 |
Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) | 38.6 | 36.4 |
Ein- und ausbezahlte Leistungen | – 77.6 | – 62.2 |
Arbeitnehmerbeiträge | 22.9 | 22.8 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | – 52.4 | 0.0 |
Unternehmenszusammenschlüsse | 53.6 | 237.6 |
Verwaltungskosten (exklusive Vermögensverwaltungskosten) | 1.0 | 0.9 |
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | – 15.0 | 140.5 |
Barwert der Personalvorsorgeverpflichtungen am 31.12. | 2 007.6 | 2 398.3 |
Die aktiven Mitglieder haben an der Vorsorgeverpflichtung per Bilanzstichtag einen Anteil von 1 410.9 Mio. CHF (Vorjahr: 1 052.6 Mio. CHF). Der Anteil für Pensionäre an der Vorsorgeverpflichtung per Bilanzstichtag beträgt 987.4 Mio. CHF (Vorjahr: 955.0 Mio. CHF).
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am 01.01. | 1 828.3 | 1 815.9 |
Zinsertrag aus dem Planvermögen | 12.0 | 13.4 |
Arbeitgeberbeiträge | 37.0 | 31.2 |
Arbeitnehmerbeiträge | 22.9 | 22.9 |
Ein- und ausbezahlte Leistungen | – 77.6 | – 62.3 |
Unternehmenszusammenschlüsse | 47.0 | 167.5 |
Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontierungssatz) | – 53.7 | 170.9 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am 31.12. | 1 815.9 | 2 159.5 |
Mio. CHF | 31.12.2018 | % | 31.12.2019 | % |
Flüssige Mittel | 60.3 | 3.3 | 80.8 | 3.7 |
Eigenkapitalinstrumente | 572.2 | 31.5 | 710.4 | 32.9 |
Fremdkapitalinstrumente | 651.7 | 35.9 | 751.7 | 34.8 |
Übrige Instrumente | 169.6 | 9.3 | 200.7 | 9.3 |
Immobilien | 362.1 | 20.0 | 415.9 | 19.3 |
Total Planvermögen | 1 815.9 | 100.0 | 2 159.5 | 100.0 |
davon unternehmenseigene übertragbare Finanzinstrumente | 3.3 | 3.4 | ||
davon durch die BKW benutzte Immobilien | 16.8 | 19.1 |
Die Eigenkapitalinstrumente enthalten Investitionen in Aktien und sind generell in einem aktiven Markt zu ihrem Marktpreis notiert. Gemessen am Gesamtvermögen beträgt der Anteil von Schweizer Aktien zum Ende der Berichtsperiode 15.4 % (Vorjahr: 13.5 %) und der von ausländischen Aktien 17.6 % (Vorjahr: 17.9 %). In der Schweiz und im Ausland erfolgen Aktienanlagen über Direktanlagen (Manager sind externe Vermögensverwalter) sowie Anlagestiftungen und Fonds.
Die Fremdkapitalinstrumente setzen sich per 31. Dezember 2019 gemessen am Gesamtvermögen zu 16.3 % (Vorjahr: 14.5 %) aus Obligationen Schweiz, zu 8.4 % (Vorjahr: 9.5 %) aus Obligationen Ausland mit Fremdwährungsabsicherung sowie zu 9.6 % (Vorjahr: 11.9 %) aus Hypothekendarlehen und Pfandbriefen zusammen. Die Obligationen und die Pfandbriefe sind in einem aktiven Markt zu ihrem Marktpreis notiert, wohingegen die Hypothekendarlehen über keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt verfügen.
Die übrigen Instrumente werden im Wesentlichen in einem aktiven Markt zu ihrem Marktpreis notiert.
Die Immobilien teilen sich gemessen am Gesamtvermögen per 31. Dezember 2019 zu 10.1 % (Vorjahr: 12.4 %) in Liegenschaften (Direktanlagen in der Schweiz) und zu 7.0 % (Vorjahr: 7.6 %) in an einem aktiven Markt kotierte Immobilienfonds (davon knapp die Hälfte mit ausländischen Liegenschaften) auf.
Der effektive Ertrag aus dem Planvermögen betrug im Berichtsjahr 11.2 % (Vorjahr: – 2.4 %).
Schweiz | Deutschland | Schweiz | Deutschland | |
2018 | 2018 | 2019 | 2019 | |
Diskontierungssatz | 0.80 % | n / a | 0.25 % | 1.11 % |
Erwartete zukünftige Lohnentwicklung | 0.50 % | n / a | 0.50 % | 2.75 % |
Erwartete zukünftige Rentenentwicklung | 0.00 % | n / a | 0.00 % | 1.75 % |
Sterbetafel | BVG 2015 GT | n / a | BVG 2015 GT | Heubeck 2018 G |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Personalvorsorgeverpflichtung betrug 14.8 Jahre (Vorjahr: 14.0 Jahre).
Als erhebliche versicherungsmathematische Annahmen werden der Diskontierungssatz, die Lohnentwicklung, die Rentenentwicklung und die Lebenserwartung betrachtet und deshalb einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Die Personalvorsorgeverpflichtung wird sich bei unten dargestellter Zu- und Abnahme der Annahmen wie folgt verändern:
31.12.2019 | Personalvorsorgeverpflichtung | |
Mio. CHF | Zunahme | Abnahme |
Diskontierungssatz (0.25 % Veränderung) | – 80.9 | 86.5 |
Lohnentwicklung (0.25 % Veränderung) | 4.7 | – 4.8 |
Rentenentwicklung (+ 0.20 % Veränderung) | 69.0 | – |
Lebenserwartung (1 Jahr Veränderung) | 76.8 | – 78.0 |
31.12.2018 | Personalvorsorgeverpflichtung | |
Mio. CHF | Zunahme | Abnahme |
Diskontierungssatz (0.25 % Veränderung) | – 61.6 | 65.8 |
Lohnentwicklung (0.25 % Veränderung) | 3.3 | – 3.3 |
Rentenentwicklung (+ 0.20 % Veränderung) | 54.0 | – |
Lebenserwartung (1 Jahr Veränderung) | 61.7 | – 62.8 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde auf Basis einer Methode bestimmt, die durch Veränderungen obiger Annahmen zum Ende der Berichtsperiode den Einfluss auf die Personalvorsorgeverpflichtung extrapoliert.
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Erwartete Arbeitgeberbeiträge | 29.7 | 35.7 |
Erwartete Arbeitnehmerbeiträge | 22.0 | 26.9 |
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Abgetretene Nutzungsrechte | 295.2 | 306.1 |
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 112.1 | 104.1 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 0.4 | 0.3 |
Total | 407.7 | 410.5 |
Die im November 2016 aus dem Verkauf des Wandeldarlehens der Swissgrid entstandene Verbindlichkeit ist mit noch 38.9 Mio. CHF in der Position «Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten» enthalten. Die Transaktion wird in der Anmerkung 20 beschrieben.
Das ausgegebene und voll einbezahlte Aktienkapital der BKW AG beträgt 132.0 Mio. CHF und besteht aus 52 800 000 Namenaktien zu einem Nominalwert von 2.50 CHF pro Stück.
Per 31.12. hielten nach Kenntnis der BKW folgende Aktionäre mehr als 3 % der Aktien.
31.12.2018 | 31.12.2019 | |
Kanton Bern | 52.54 % | 52.54 % |
Groupe E AG | 10.00 % | 10.00 % |
Anzahl | Buchwert Mio. CHF | Davon geldwirksam Mio. CHF | |
31.12.2017 | 955 921 | 65.8 | |
Käufe | 400 735 | 26.0 | 26.0 |
Verkäufe | – 1 286 562 | – 87.0 | – 19.4 |
31.12.2018 | 70 094 | 4.8 | 6.6 |
Käufe | 466 915 | 32.2 | 32.2 |
Verkäufe | – 515 985 | – 35.5 | – 30.3 |
31.12.2019 | 21 024 | 1.5 | 1.9 |
Die Kapitalreserven beinhalten die von den Aktionären einbezahlten Reserven.
Die Gewinnreserven bestehen aus den gesetzlichen und statutarischen Reserven (ohne Kapitalreserven), den nicht ausgeschütteten Gewinnen der Vorjahre und den Gewinnen und Verlusten aus dem Verkauf eigener Aktien.
Von der BKW oder ihren Konzerngesellschaften gehaltene BKW Aktien werden mit ihrem Anschaffungswert vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Per 31. Dezember 2019 werden 21 024 Aktien (Vorjahr: 70 094) von der BKW AG und ihren Konzerngesellschaften gehalten.
Mio. CHF | Währungs- umrechnung | Bewertungs- reserve der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte | Absicherung | Versicherungsmathe- matische Gewinne/ Verluste | Total |
Bestand 31.12.2017 | – 254.8 | 0.0 | 2.1 | 81.0 | – 171.7 |
Währungsumrechnung | |||||
Währungsumrechnung | – 47.4 | – 47.4 | |||
Übertrag in die Erfolgsrechnung | 0.1 | 0.1 | |||
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte | |||||
Wertänderungen | – 0.2 | – 0.2 | |||
Übertrag in die Gewinnreserven | 0.1 | 0.1 | |||
Sicherungsgeschäfte | |||||
Wertänderungen von Konzerngesellschaften | – 0.3 | – 0.3 | |||
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | |||||
von Konzerngesellschaften | – 39.3 | – 39.3 | |||
von Assoziierten | 14.0 | 14.0 | |||
Ertragssteuern | 4.4 | 4.4 | |||
Bestand 31.12.2018 | – 302.1 | – 0.1 | 1.8 | 60.1 | – 240.3 |
Währungsumrechnung | |||||
Währungsumrechnung | – 42.3 | – 42.3 | |||
Sicherungsgeschäfte | |||||
Wertänderungen von Assoziierten | – 4.7 | – 4.7 | |||
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | |||||
von Konzerngesellschaften | 31.6 | 31.6 | |||
von Assoziierten | – 10.9 | – 10.9 | |||
Ertragssteuern | – 6.2 | – 6.2 | |||
Bestand 31.12.2019 | – 344.4 | – 0.1 | – 2.9 | 74.6 | – 272.8 |
Die Reserve für Währungsumrechnung enthält die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in Fremdwährung ausländischer Konzerngesellschaften und Assoziierter.
In dieser Bewertungsreserve werden die Wertänderungen der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte bis zum Zeitpunkt ihrer Realisierung erfasst. Im Zeitpunkt der Veräusserung dieser finanziellen Vermögenswerte wird die Bewertungsreserve in die Gewinnreserven umgegliedert.
Die Absicherungsreserve umfasst die unrealisierten Wertänderungen von Finanzinstrumenten zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) sowie zur Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Net Investment Hedge) in der Höhe des wirksamen Teils der Absicherung sowie die realisierten Gewinne und Verluste aus abgeschlossenen Sicherungsbeziehungen, deren Realisierung in die Erfolgsrechnung noch nicht erfolgt ist, da das Grundgeschäft der Sicherungsbeziehung noch nicht erfolgswirksam war.
Die Reserve für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste umfasst den Effekt aus den periodischen versicherungsmathematischen Neuberechnungen.
Die BKW verfolgt eine nachhaltige Steigerung und Sicherung des Unternehmenswerts. Das Kapitalmanagement der BKW hat zum Ziel, die Kapitalmarkt- bzw. Finanzierungsfähigkeit des Konzerns durch Einhaltung einer mit dem jeweils festgelegten Zielrating verträglichen Bilanzstruktur langfristig sicherzustellen und den potenziellen Einfluss von Wertänderungen des gesamten Finanz- bzw. Risikoportfolios in engen Grenzen zu steuern. Die BKW strebt eine stetige Dividendenausschüttung an, basierend auf einer Ausschüttungsquote von 40 bis 50 % des bereinigten Reingewinns. Die Finanzmittel der BKW dienen primär dem Kerngeschäft und sichern den unternehmerischen Handlungsspielraum gemäss den Vorgaben der Konzernstrategie. Im Geschäftsjahr 2019 hat es keine Veränderungen beim Kapitalmanagement gegeben.
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet Angaben zu den Wiederbeschaffungswerten und Kontraktvolumen der am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften sowie aus Zins- und Währungsabsicherungen. Derivate, die als Sicherungsinstrumente gemäss IFRS 9 qualifizieren und nach den Bestimmungen des Hedge Accounting behandelt werden, sind separat ausgewiesen.
Derivate werden in der Bilanz zu ihrem beizulegenden Zeitwert als positive Wiederbeschaffungswerte (Forderungen) oder negative Wiederbeschaffungswerte (Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Das Kontraktvolumen entspricht dem Basiswert bzw. der Kontraktmenge des zugrunde liegenden derivativen Finanzinstruments.
Der Wiederbeschaffungswert der Futures ist null, da die Preisschwankungen verglichen mit den vereinbarten Abschlusspreisen täglich ausgeglichen werden. Die Terminkontrakte des Energiehandels enthalten Forwards mit fixen und flexibel einsetzbaren Profilen.
Positive Wiederbeschaffungswerte | Negative Wiederbeschaffungswerte | Kontraktvolumen | ||||
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Futures (Energiehandel) | 189.1 | 367.7 | ||||
Terminkontrakte (Energiehandel) | 230.8 | 138.5 | 242.0 | 124.5 | 1 826.7 | 2 091.6 |
Swaps | 3.4 | 3.8 | 25.0 | 15.0 | ||
Terminkontrakte (Devisen) | 0.4 | 0.9 | 0.1 | 175.1 | 228.7 | |
Sicherungsgeschäfte (Hedge Accounting) | ||||||
Swaps | 1.9 | 1.2 | 110.0 | 100.0 | ||
Terminkontrakte (Devisen) | 0.0 | 5.6 | ||||
Total | 233.1 | 139.4 | 245.4 | 129.6 | 2 331.5 | 2 803.0 |
davon: | ||||||
Kurzfristige Derivate | 197.7 | 132.4 | 192.5 | 106.8 | ||
Langfristige Derivate | 35.4 | 7.0 | 52.9 | 22.8 |
Per 31. Dezember 2019 bestanden folgende offene Sicherungsgeschäfte:
Der Zinssatz-Swap zur Wandlung von festen in variable Zinsen respektive zur Absicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts eines Teils der ausgegebenen Anleihen lief im 3. Quartal 2019 aus. Das Sicherungsgeschäft qualifizierte als Fair Value Hedge und war als hocheffektiv eingestuft. Die Wertveränderung des beizulegenden Zeitwerts des zugrunde liegenden Teils der Anleihen betrug 1.9 Mio. CHF (Vorjahr 3.1 Mio. CHF).
Im Berichtsjahr wurde ein neuer Zinssatz-Swap abgeschlossen, der zur Wandlung von festen in variable Zinsen respektive zur Absicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts eines Teils des neu ausgegebenen Green Bonds dient. Diese als hocheffektiv eingestufte Sicherungsbeziehung qualifiziert als Fair Value Hedge. Der Green Bond weist für das Berichtsjahr eine Wertveränderung des beizulegenden Zeitwerts von 1.0 Mio. CHF an.
Aus den Sicherungsbeziehungen resultierte weder im Jahr 2019 noch 2018 ein ineffektiver Teil, welcher im Finanzergebnis zu erfassen war.
Zum Bilanzstichtag besteht kein Sicherungsgeschäft im Zusammenhang mit ausstehenden Investitionsverpflichtungen. Alle Sicherungsinstrumente liefen im Vorjahr aus. Die Sicherungsbeziehung qualifizierte im Vorjahr als Cashflow Hedge und wurde als hocheffektiv eingestuft. Der Bewertungserfolg im Vorjahr (0.0 Mio. CHF) wurde im Sonstigen Ergebnis erfasst. Aus dieser Sicherungsbeziehung resultierte 2018 kein ineffektiver Teil, welcher im Finanzergebnis zu erfassen war.
In den vergangenen Jahren platzierte die BKW drei Namensschuldverschreibungen mit Nominalbeträgen von insgesamt 275.0 Mio. EUR. Die Namensschuldverschreibungen wurden in Deutschland platziert und sichern einen Teil der dortigen Nettoinvestitionen ab. Die Namensschuldverschreibungen wurden als Net Investment Hedge designiert. Fremdwährungsgewinne bzw. -verluste auf den Namensschuldverschreibungen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und gleichen in entsprechendem Ausmass die Gewinne bzw. Verluste aus der Währungsumrechnung der designierten Nettoinvestitionen aus. Aus den Sicherungsbeziehungen resultierte im Berichtsjahr kein ineffektiver Teil, welcher im Finanzergebnis zu erfassen war.
In den ausgewiesenen Perioden hatte die BKW mit nahestehenden Personen folgende finanzielle Beziehungen. Alle Transaktionen wurden – wenn unten nicht anders vermerkt – zu Konditionen wie mit unabhängigen Dritten abgewickelt:
Eigentümer | Assoziierte | Pensionskassen | ||||
Mio. CHF | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
Erträge | ||||||
Verkauf von Energie | 3.3 | 2.7 | 43.2 | 39.3 | ||
Übrige Verkäufe und Dienstleistungen | 6.3 | 5.4 | 21.3 | 21.3 | 1.3 | 1.3 |
Zinsen und Dividenden | 2.2 | 2.3 | 21.7 | 23.3 | ||
Aufwendungen | ||||||
Kauf von Energie | 276.5 | 218.0 | ||||
Wasserzinsen | 19.0 | 19.0 | ||||
Übrige Käufe und Dienstleistungen | 0.4 | 0.4 | 108.8 | 95.1 | 37.1 | 32.0 |
Abgaben und Gebühren | 5.6 | 2.5 | ||||
Zinsen und Dividenden | 50.1 | 50.1 | 0.1 | 0.1 | ||
Ertragssteuern | 4.8 | 20.5 | ||||
Aktiven | ||||||
Flüssige Mittel | 33.9 | 23.1 | ||||
Forderungen und Abgrenzungen | 4.5 | 1.5 | 15.9 | 40.9 | ||
Kurzfristige Finanzanlagen | 32.8 | 14.3 | ||||
Darlehen | 26.2 | 24.8 | ||||
Nutzungsrechte | 11.6 | 9.2 | ||||
Verbindlichkeiten | ||||||
Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 5.5 | 19.9 | 51.1 | 23.1 | 9.2 | 11.7 |
Darlehen | 0.8 | 3.7 | ||||
Nutzungsrechte | 0.4 | 0.6 |
Der Kanton Bern ist der grösste Aktionär der BKW. Als Mehrheitsaktionär hat der Kanton bestimmenden Einfluss auf alle Entscheide der Generalversammlung, einschliesslich der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gewinnverwendung. Zum Kanton Bern, zu seinen Behörden und öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie zu den von diesen beherrschten privatrechtlichen Gesellschaften bestehen vielfältige Beziehungen: Die BKW erbringt Energielieferungen und andere Dienstleistungen, bezieht Material und Dienstleistungen und zahlt Steuern, Wasserzinsen und andere Abgaben und Gebühren. Ferner erfolgen Finanztransaktionen mit der Berner Kantonalbank, an der der Kanton Bern die Aktienmehrheit hält.
Die ausgewiesenen Transaktionen umfassen Energielieferungen, Energietransporte, Dividenden, Bau- / Ingenieurleistungen (Ertrag), Betriebsführungen und Instandhaltung / Wartung (Ertrag), Energiekäufe, Energietransporte, Material- / Fremdleistungen und übrige Dienstleistungen (Aufwand). Die von den Partnerwerken produzierte Energie wird den Aktionären aufgrund bestehender Partnerverträge zu Gestehungskosten (inkl. Verzinsung und Rückzahlung des Fremdkapitals) verrechnet. Im Geschäftsjahr 2019 haben die Assoziierten bei der BKW Darlehen im Umfang von 10.8 Mio. CHF aufgenommen (Vorjahr: Aufnahme Darlehen 17.4 Mio. CHF). Im Berichtsjahr nahmen die Darlehen durch Rückzahlungen um 28.5 Mio. CHF ab (Vorjahr: Rückzahlungen 8.3 Mio. CHF). Ausserdem nahmen die Darlehen im Berichtsjahr aufgrund von Veränderungen im Konsolidierungskreis um 1.4 Mio. CHF ab. Die BKW hat im Berichtsjahr Leistungen und Material von Assoziierten im Wert von 18.8 Mio. CHF aktiviert (Vorjahr: 14.8 Mio. CHF).
Die Transaktionen mit Vorsorgeeinrichtungen erfolgen im Rahmen der beruflichen Vorsorge und umfassen Arbeitgeberbeiträge, Verwaltungspauschalen (Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten), Immobilienleistungen (Bewirtschaftung von Liegenschaften) sowie Finanztransaktionen (Bewirtschaftung Liquidität inkl. Verzinsung).
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Kurzfristig fällige Leistungen | 3.9 | 4.5 |
Beiträge an Pensionspläne | 1.2 | 0.9 |
Aktienbasierte Vergütungen | 1.5 | 1.5 |
Total | 6.6 | 6.9 |
Die in den kurzfristig fälligen Leistungen enthaltenen Erfolgsbeteiligungen entsprechen den variablen Erfolgsanteilen für das entsprechende Geschäftsjahr.
Die detaillierten Angaben zu den Vergütungen an Verwaltungsrat und Konzernleitung erfolgen im Vergütungsbericht, welcher in Übereinstimmung mit der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) publiziert wird.
Im Geschäftsjahr 2019 hat die BKW an Gesellschaften, bei welchen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung massgeblichen Einfluss haben, Energie im Umfang von 2.8 Mio. CHF (Vorjahr: 1.7 Mio. CHF) geliefert und Dienstleistungen im Umfang von 0.5 Mio. CHF (Vorjahr: 1.3 Mio. CHF) erbracht. Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber diesen Gesellschaften offene Forderungen in der Höhe von 0.7 Mio. CHF (Vorjahr: 0.6 Mio. CHF).
Die Leasingnehmerverhältnisse betreffen Windparks, Pachtverhältnisse für Grundstücke und Verteilanlagen, Dienstbarkeiten auf Grundstücken, Fahrzeuge und andere mobile Sachanlagen.
Angaben zu den Nutzungsrechten aus Leasingnehmerverhältnissen sind in Anmerkung 22 ersichtlich. Die Fristigkeit der Leasingverbindlichkeiten ist in Anmerkung 39.3 offengelegt.
Mio. CHF | 2019 |
Leasing in der konsolidierten Erfolgsrechnung | |
Erträge aus operativen Leasingverhältnissen | 0.8 |
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 2.4 |
Aufwand aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte | 0.7 |
Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten sind | 0.4 |
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | 2.3 |
Leasing in der konsolidierten Geldflussrechnung | |
Total Geldabfluss aus Leasingnehmerverhältnissen | 34.8 |
Bei den Leasinggeberverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um Heizungsanlagen im Wärme-Contracting. Die zukünftigen undiskontierten Leasingzahlungen betrugen per Bilanzstichtag:
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Innerhalb von 1 Jahr | 1.0 | 0.7 |
Nach 1 Jahr, aber innerhalb von 2 Jahren | 0.7 | 0.7 |
Nach 2 Jahren, aber innerhalb von 3 Jahren | 0.7 | 0.6 |
Nach 3 Jahren, aber innerhalb von 4 Jahren | 0.6 | 0.5 |
Nach 4 Jahren, aber innerhalb von 5 Jahren | 0.5 | 0.4 |
Nach 5 Jahren | 4.1 | 4.0 |
Total | 7.6 | 6.9 |
Die Flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände, Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen bei Finanzinstituten mit einer Gesamtlaufzeit von höchstens drei Monaten.
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Bankguthaben und Kassabestände | 602.9 | 668.6 |
Terminguthaben | 214.5 | 14.9 |
Total Flüssige Mittel | 817.4 | 683.5 |
Die Berichtigungen des operativen Cashflows um nicht geldwirksame Transaktionen setzen sich wie folgt zusammen:
Mio. CHF | 2018 | 2019 |
Abschreibungen und Wertminderungen | 208.1 | 280.7 |
Ergebnis aus Assoziierten | – 28.3 | – 35.7 |
Finanzergebnis | 167.6 | – 44.1 |
Gewinne / Verluste aus Verkauf von Anlagevermögen | – 4.2 | – 1.5 |
Veränderung langfristige Rückstellungen (ohne Verzinsung und ohne Verwendung nukleare Rückstellungen) | – 97.0 | – 1.3 |
Auflösungsraten abgetretener Nutzungsrechte | – 11.9 | – 12.5 |
Veränderung aus Bewertung von Energiederivaten | 3.3 | – 25.2 |
Andere nicht geldwirksame Positionen | – 54.1 | 9.6 |
Total Berichtigung für nicht geldwirksame Transaktionen | 183.5 | 170.0 |
Detailangaben zum Erwerb von Konzerngesellschaften im Berichtsjahr sind in Anmerkung 7 ersichtlich. Der Geldabfluss für den Erwerb von Konzerngesellschaften von 244.6 Mio. CHF entspricht dem Erwerbspreis von 356.1 Mio. CHF abzüglich der erworbenen flüssigen Mittel von 45.8 Mio. CHF, den übernommenen Verpflichtungen von 19.1 Mio. CHF und der zum Erwerbszeitpunkt aufgeschobenen und bedingten Kaufpreiszahlungen von 71.0 Mio. CHF, zuzüglich der 2019 erfolgten Zahlungen im Zusammenhang mit aufgeschobenen und bedingten Kaufpreiszahlungen von 24.4 Mio. CHF.
Um eine bessere Interpretierbarkeit und Vergleichbarkeit des effektiven operativen Geldflusses zu gewährleisten, wird im «Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit» neu ein Zwischentotal des Geldflusses vor Verwendung der Rückstellungen für nukleare Stilllegung und Entsorgung ausgewiesen.
Hintergrund ist, dass im Zusammenhang mit der Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Mühleberg bereits jetzt, aber insbesondere auch zukünftig Kosten für die nukleare Stilllegung und Entsorgung anfallen. Diese Kosten stellen Verwendungen von bestehenden Rückstellungen dar und belasten somit den gemäss IAS 7 ermittelten «Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit». Der nukleare Rückbau steht jedoch nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen operativen Leistung der BKW und der ausgewiesene «Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit» ist daher aus Sicht der BKW keine passende Grösse, um die operative Cash-Generierung zu beurteilen.
Zudem wird der Grossteil der Kosten für die nukleare Stilllegung und Entsorgung durch die staatlich geführten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds getragen. Die BKW hat entsprechend einen Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Kosten, wobei Kostenanfall und Rückerstattung jedoch zeitlich auseinanderfallen. Sowohl die Einzahlungen in als auch Rückerstattungen aus den staatlichen Fonds sind in der Geldflussrechnung als Teil von «Geldfluss aus Investitionstätigkeit» zu klassieren. Damit besteht eine Diskrepanz im Ausweis dieser direkt miteinander im Zusammenhang stehenden Geldflüsse. Für eine adäquate Interpretation der Geldflüsse sollten die entsprechenden, einzeln in der Geldflussrechnung dargestellten Positionen gemeinsam betrachtet werden. Neu werden daher die Rückstellungsverwendungen mit und ohne Rückerstattungsanspruch im «Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit» separat ausgewiesen.
Die Mitarbeitenden der BKW haben die Möglichkeit, sich am Aktienkapital der BKW AG zu Vorzugsbedingungen zu beteiligen. Die jährlich festgelegte Möglichkeit zur Aktienbeteiligung sieht vor, den hauptamtlich angestellten Mitarbeitenden der BKW (ohne Konzernleitung und höhere Kadermitarbeitende) sowie den Mitgliedern des Verwaltungsrats eine bestimmte Anzahl BKW Aktien zu einem jeweils neu festgelegten Vorzugspreis anzubieten, wobei die erworbenen Aktien einer Sperrfrist unterliegen. Im Berichtsjahr bestand die Möglichkeit, bis zu 348 650 Aktien der BKW (Vorjahr: 327 450 Aktien) zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 79 148 Aktien (Vorjahr: 77 701 Aktien) zu einem Preis pro Aktie von 45.45 CHF (Vorjahr: 40.75 CHF) bezogen. Der zugrunde gelegte Zeitwert pro Aktie betrug 68.30 CHF (Vorjahr: 60.00 CHF). Der Personalaufwand für diese aktienbasierte Vergütung belief sich auf 1.8 Mio. CHF (Vorjahr: 1.5 Mio. CHF). Am Bilanzstichtag bestanden keine offenen Bezugsrechte.
Zudem wird den Mitgliedern der Konzernleitung und höheren Kadermitarbeitenden eine Erfolgsbeteiligung in der Form von BKW Aktien als Teil ihrer jeweils festen jährlichen Grundvergütung zugewiesen. Die Zuteilung der Aktien an die Mitglieder der Konzernleitung erfolgt jährlich für das laufende Geschäftsjahr. Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 28 608 Aktien (Vorjahr: 26 546 Aktien) mit einem zugrunde gelegten Zeitwert von 69.70 CHF (Vorjahr: 71.60 CHF) zugeteilt. Im Rahmen des Performance-Management-Prozesses werden den höheren Kadermitarbeitenden BKW Aktien jeweils im März des Folgejahres zugeteilt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden dabei 22 314 Aktien (Vorjahr: 21 213 Aktien) mit einem zugrunde gelegten Zeitwert von 67.00 CHF (Vorjahr: 63.60 CHF) zugeteilt. Diese Aktien unterliegen ebenfalls einer Sperrfrist. Der erfasste Personalaufwand für die Erfolgsbeteiligungen an die Konzernleitung und die höheren Kadermitarbeitenden belief sich insgesamt auf 3.5 Mio. CHF (Vorjahr: 3.2 Mio. CHF). Am Bilanzstichtag bestanden keine offenen Bezugsrechte.
Die Zuteilung der Aktien ist bei beiden beschriebenen Sachverhalten für die Mitarbeitenden an keine weiteren Bedingungen geknüpft, wodurch ein Erdienungszeitraum (Vesting Period) entfällt und die Erfassung der Vergütung zum Zeitpunkt der Gewährung (Grant Date) erfolgt. Als Bemessungsgrundlage für den beizulegenden Zeitwert dient der Börsenkurs. Der entsprechende Aufwand wird zum Zeitpunkt der Gewährung im Personalaufwand erfasst. Beim Aktienbeteiligungsprogramm entspricht der Personalaufwand der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem von den Mitarbeitenden bezahlten Vorzugspreis.
Die BKW hält mit der BKW Netzbeteiligung AG mit Geschäftssitz in der Schweiz eine Konzerngesellschaft mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen. Die BKW Netzbeteiligung AG hält die Anteile an der Swissgrid AG.
In nachfolgender Tabelle werden die Finanzinformationen der BKW Netzbeteiligung AG separat ausgewiesen. Die Angaben sind vor Elimination konzerninterner Transaktionen.
BKW Netzbeteiligung AG | ||
Mio. CHF | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
Nicht beherrschende Anteile in % | 49.9 % | 49.9 % |
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 180.6 | 180.6 |
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis | 5.3 | 5.9 |
Dividenden an nicht beherrschende Anteile | 5.6 | 5.9 |
Bilanz | ||
Anlagevermögen | 361.7 | 361.7 |
Umlaufvermögen | 0.3 | 0.3 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 0.0 | 0.0 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 0.0 | 0.0 |
Erfolgsrechnung | ||
Finanzertrag | 10.7 | 11.8 |
Reingewinn | 10.7 | 11.8 |
Geldflussrechnung | ||
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit | 10.6 | 11.8 |
Geldfluss aus Investitionstätigkeit | 0.0 | 0.0 |
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit | – 11.3 | – 11.8 |
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden hinsichtlich des Bewertungsverfahrens in folgende Hierarchiestufen eingeteilt:
In der Berichtsperiode haben wie in der Vergleichsperiode keine Transfers zwischen den Stufen stattgefunden.
Mio. CHF | Buchwert 31.12.2019 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte | ||||
Kurzfristige Finanzanlagen | ||||
Schuldinstrumente | 30.9 | 1.0 | 29.9 | |
Vorräte | ||||
Zertifikate (Eigenhandel) | 10.2 | 10.2 | ||
Derivate (kurz- und langfristig) | 139.4 | 139.4 | ||
Langfristige Finanzanlagen | ||||
Anteile an staatlichen Fonds | 1 301.3 | 1 301.3 | ||
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis bewertete Vermögenswerte | ||||
Langfristige Finanzanlagen | ||||
Eigenkapitalinstrumente | 7.2 | 7.2 | ||
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten | ||||
Derivate (kurz- und langfristig) | 129.6 | 129.6 | ||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen | 79.0 | 79.0 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 10.8 | 10.8 |
Mio. CHF | Buchwert 31.12.2018 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte | ||||
Kurzfristige Finanzanlagen | ||||
Schuldinstrumente | 136.9 | 106.9 | 30.0 | |
Vorräte | ||||
Zertifikate (Eigenhandel) | 0.7 | 0.7 | ||
Derivate (kurz- und langfristig) | 233.1 | 233.1 | ||
Langfristige Finanzanlagen | ||||
Anteile an staatlichen Fonds | 1 169.8 | 1 169.8 | ||
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis bewertete Vermögenswerte | ||||
Langfristige Finanzanlagen | ||||
Eigenkapitalinstrumente | 7.4 | 7.4 | ||
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten | ||||
Derivate (kurz- und langfristig) | 245.4 | 245.4 | ||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen | 56.8 | 56.8 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 8.1 | 8.1 |
Zusätzlich sind per 31. Dezember 2019 in den Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet:
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schulden und Vermögenswerte der Stufe 3 haben sich in der Berichtsperiode wie folgt entwickelt:
Eigenkapitalinstrumente | Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||||
Mio. CHF | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
Bestand am 01.01. | 8.6 | 7.4 | 41.4 | 56.8 | 11.7 | 8.1 |
Zugänge | 0.7 | 0.5 | 35.2 | 47.6 | 5.0 | |
Abgänge | – 1.7 | – 0.7 | – 6.4 | – 11.2 | – 3.4 | – 1.5 |
Wertänderungen | ||||||
Realisierung in Erfolgsrechnung | n / a | n / a | – 12.2 | – 13.1 | – 0.2 | – 0.8 |
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung | – 0.2 | 0.0 | – 1.2 | – 1.1 | 0.0 | 0.0 |
Bestand am 31.12. | 7.4 | 7.2 | 56.8 | 79.0 | 8.1 | 10.8 |
Anmerkung | Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte | Total | |||||
Mio. CHF | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |