Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die in die Festlegung der Vergütung involvierten Organe sind in den Statuten in Art. 26 bis 28 festgelegt. Diese sind auf der Website der BKW unter www.bkw.ch/statuten abrufbar.
In der nachfolgenden Tabelle sind im Einzelnen die Aufgabenteilung und die Kompetenzen zwischen der Generalversammlung, dem Verwaltungsrat und dem Vergütungs- und Nominationsausschuss dargestellt.
Gegenstand | Vergütungs- und Nominations- ausschuss | Verwaltungsrat | General- versammlung |
Maximale Gesamtbeträge Vergütung Verwaltungsrat und Konzernleitung | VA 1 | A 2 | G 3 |
Zusatzbetrag für die Vergütung neu ernannter Mitglieder der Konzernleitung 4 | G 4, 5 | ||
Lohnpolitik und Salärsystem der BKW | VA | G | |
Vergütungssystem und Vergütungsgrundsätze für Verwaltungsrat und Konzernleitung | VA | G | |
Leistungskriterien für die Vergütungen an die CEO und die Mitglieder der Konzernleitung | G 5 | ||
Individuelle Vergütung Verwaltungsrat | VA | G 6 | |
Leistungsbeurteilung und individuelle Vergütung CEO | G 5, 6 | ||
Leistungsbeurteilung und individuelle Vergütungen für die Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) | G 4, 5, 6 | ||
Vergütungsbericht | VA | G | KA 7 |
Grundsätze für die Auswahl von Kandidaten zur Zuwahl bzw. Wiederwahl in den Verwaltungsrat | VA | G | |
Behandlung der Wahlgeschäfte und der Nachfolgeplanung für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung | VA | G |
1 VA bedeutet Vorbereitung und Antrag an Verwaltungsrat
2 A bedeutet Antrag an Generalversammlung
3 G steht für Genehmigung
4 Auf Vorschlag CEO
5 Im Rahmen der Statuten
6 Im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags
7 KA steht für Konsultative Abstimmung
Die von der Generalversammlung genehmigten Gesamtbeträge für die Vergütungen des Verwaltungsrats beziehen sich auf den Zeitraum von der aktuellen Generalversammlung bis zur nächsten Generalversammlung. Demgegenüber beziehen sich die Gesamtbeträge für die Vergütung der Konzernleitung auf das volle Geschäftsjahr, welches auf die Generalversammlung folgt.
Der Vergütungs- und Nominationsausschuss befasst sich gemäss Art. 25 der Statuten auf oberster Unternehmensebene mit der Vergütungsstrategie sowie mit den Unternehmenszielen und Leistungskriterien. Daneben hat er auch die Befugnis, die Kriterien für die Auswahl von Kandidaten für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung auszuarbeiten. Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Urs Gasche | Präsident des Verwaltungsrats, Vorsitzender |
Hartmut Geldmacher | Vizepräsident des Verwaltungsrats, Mitglied |
Andreas Rickenbacher | Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied |
Der bewusste Einsitz des Präsidenten in den Vergütungs- und Nominationsausschuss liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Zunächst hat der Präsident die direkteste Zusammenarbeit mit der CEO und der KL und ist somit optimal positioniert, um eine fundierte Beurteilung der geleisteten Arbeiten vorzunehmen. Zusätzlich gehört in den Aufgabenbereich des Vergütungs- und Nominationsausschusses die personelle Planung für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung, was zu einem zentralen strategischen Element der Unternehmungsführung gehört. Die Gefahr von Interessenskonflikten – insbesondere bei der Festlegung der eigenen Vergütung – ist zudem auszuschliessen, da der Präsident bei diesbezüglichen Beschlüssen im Vergütungs- und Nominationsausschuss sowie im Verwaltungsrat in den Ausstand tritt.