Die BKW AG, Bern (CH), zusammen mit ihren Konzerngesellschaften (nachfolgend als BKW oder BKW Gruppe bezeichnet), ist ein international tätiges Energie- und Infrastrukturunternehmen. Dank ihrem Netzwerk von Firmen und Kompetenzen bietet sie ihren Kundinnen und Kunden umfassende Gesamtlösungen an. So plant, baut und betreibt sie Energieproduktions- und Versorgungsinfrastrukturen für Unternehmen, Private sowie die öffentliche Hand und bietet digitale Geschäftsmodelle für erneuerbare Energien. Das Dienstleistungsportfolio der BKW Gruppe reicht von der Planung und Beratung im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte über integrierte Angebote im Bereich der Gebäudetechnik bis zum Bau, Service und Unterhalt von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs- und Wassernetzen.
Die Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BKW. Die Konzernrechnung erfüllt auch die Anforderungen des schweizerischen Aktienrechts. Der Abschlussstichtag für die Konzernrechnung ist der 31. Dezember. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) präsentiert.
Die Konzernrechnung wurde auf der Basis von historischen Anschaffungskosten erstellt; Ausnahmen davon sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen beschrieben.
Um die Lesbarkeit zu erhöhen, wurden die in den Vorjahren in einer separaten Anmerkung aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in die jeweiligen Anmerkungen zu den Positionen der Bilanz bzw. Erfolgsrechnung integriert.
Seit dem 1. Januar 2020 wendet die BKW verschiedene geänderte Standards und Interpretationen an, welche keinen wesentlichen Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der BKW haben.
Am Bilanzstichtag waren die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die jedoch erst für spätere Geschäftsjahre anzuwenden sind. Die BKW plant, die Änderungen ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Inkraftsetzung anzuwenden (Inkrafttreten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem in Klammern angegebenen Datum beginnen):
Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der BKW erwartet.
Die Konsolidierung basiert auf den nach einheitlichen Bewertungs- und Gliederungsgrundsätzen erstellten Abschlüssen der einzelnen Konzerngesellschaften. Konzerninterne Salden, Transaktionen, Gewinne und Aufwendungen sind in voller Höhe eliminiert.
Sämtliche Konzerngesellschaften haben den 31. Dezember als Abschlussstichtag. Der Abschlussstichtag einiger Assoziierter weicht von demjenigen der BKW ab, da diese Gesellschaften aufgrund des hydrologischen Jahres ihren Abschluss per 30. September erstellen. Bei diesen Gesellschaften wird für die Konsolidierung grundsätzlich auf den Abschluss per 30. September abgestellt. Für wesentliche Transaktionen zwischen dem Abschlussstichtag der Gesellschaften und dem Abschlussstichtag der BKW werden Anpassungen vorgenommen.
Beherrschte Gesellschaften werden ab dem Zeitpunkt der Kontrollübernahme nach der Methode der Vollkonsolidierung in die Konzernrechnung einbezogen. Es bestehen keine wesentlichen Einschränkungen, Mittel von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft zu transferieren.
Gesellschaften, bei welchen eine gemeinschaftliche Führung («Joint Control») vorliegt, werden als Gemeinschaftsunternehmen («Joint Ventures») oder gemeinschaftliche Tätigkeit («Joint Operations») behandelt. Der Einbezug in die Konzernrechnung erfolgt bei «Joint Operations» mit ihren anteiligen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und ihren anteiligen Erträgen und Aufwendungen, bei «Joint Ventures» mittels der Equity-Methode.
Beteiligungen an Gesellschaften, auf welche die BKW einen massgeblichen Einfluss ausüben kann, die sie aber nicht beherrscht, werden als Assoziierte klassifiziert und gemäss der Equity- Methode bewertet. Ein massgeblicher Einfluss wird im Allgemeinen bei einem Stimmrechtsanteil von 20 bis 50 % angenommen. Durch vertraglich festgelegte Rechte kann unter Umständen bereits bei einem Stimmrechtsanteil von weniger als 20 % ein massgeblicher Einfluss bestehen. Dies ist insbesondere bei Partnerwerken der Fall.
Als Partnerwerke werden Gesellschaften bezeichnet, die Kraftwerke bauen und betreiben oder Energiebezugsrechte verwalten und nukleare Lager planen und betreiben. Die von Partnerwerken produzierte Energie und andere gemäss vertraglichen Vereinbarungen erbrachte Leistungen werden zu Jahreskosten (inkl. Verzinsung des Kapitals) bezogen. Die Partnerwerke sind dem Geschäftsfeld Energie zugeordnet.
Die Berichtswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Die BKW erfasst Transaktionen in Fremdwährungen zu jeweiligen Tageskursen. Kursgewinne und Kursverluste aus solchen Transaktionen sowie aus der Anpassung von Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden im Finanzergebnis erfasst.
Die Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften in Fremdwährung werden gemäss den nachfolgenden Grundsätzen in Schweizer Franken umgerechnet:
Stichtag 31.12.2019 | Stichtag 31.12.2020 | Durchschnitt 2019 | Durchschnitt 2020 | ||
Eurozone | 1 EUR | 1.0854 | 1.0802 | 1.1127 | 1.0704 |
Norwegen | 100 NOK | 11.0039 | 10.3168 | 11.3030 | 9.9958 |
Goodwill und im Rahmen der Kaufpreisaufteilung vorgenommene Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts der identifizierten Nettoaktiven von Gesellschaften in Fremdwährung werden in der Fremdwährung geführt.
Die Erstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den angewandten Rechnungslegungsnormen erfordert Schätzungen und Annahmen, welche die Höhe der ausgewiesenen Aktiven, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der Berichtsperiode beeinflussen. Die Schätzungen und Annahmen basieren einerseits auf Erkenntnissen der Vergangenheit und andererseits auf einer bestmöglichen Beurteilung zukünftiger Entwicklungen. Die effektiv erzielten Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft und Änderungen in der Periode erfasst, in der sie erkannt werden.
Der zur Überprüfung der Werthaltigkeit langfristiger, nicht finanzieller Vermögenswerte berechnete erzielbare Wert ist der höhere Wert vom beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzungswert (Barwert der geschätzten zukünftigen Geldflüsse). Die Bestimmung des erzielbaren Werts wird massgeblich von Einschätzungen zu erwarteten zukünftigen Geldflüssen aus der Nutzung, langfristigen Wachstumsraten, Nutzungsdauern von Vermögenswerten und Abzinsungssätzen beziehungsweise von Einschätzungen zum möglichen Nettoverkaufspreis des Vermögenswerts bestimmt. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen wesentlich abweichen.
Die Bewertung der Rückstellung für nukleare Entsorgung ist für die Beurteilung der Bilanz und der Erfolgsrechnung der BKW wesentlich. Für die Stilllegung des Kraftwerks und die Entsorgung der nuklearen Abfälle werden in der Branche gemeinsame, detaillierte Kostenberechnungen vorgenommen, die gemäss der Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV) alle fünf Jahre aktualisiert werden. Diese Kostenberechnungen werden von unabhängigen Kostenexperten und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geprüft. Die letzte plangemässe Schätzung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten (KS16) erfolgte 2016. Die Aktualisierung wurde im Auftrag und nach strikten Vorgaben der Verwaltungskommission der Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (VK STENFO) und in Zusammenarbeit mit swissnuclear erarbeitet. Die KS16 schätzt die Gesamtkosten (sog. Overnight-Kosten) in der Grundvariante für das KKM auf 3.06 Mrd. CHF. Auf dieser Basis geht die BKW für ihre Berechnung der Rückstellungen von Overnight-Kosten von 3.0 Mrd. CHF aus. Die BKW erachtet es als am wahrscheinlichsten, dass die in der KS16 vorgesehenen Szenarien «Kombilager» (kostenmindernd) und «konventioneller Rückbau» (kostenerhöhend) umgesetzt werden. Zusätzlich berücksichtigt die BKW werkspezifische Kosten. Die Differenz zwischen den von der BKW geschätzten Overnight-Kosten und den per 31. Dezember 2020 bilanzierten Rückstellungen in der Höhe von 1.4 Mrd. CHF ist einerseits begründet durch bis Ende 2020 bereits bezahlte Kosten von rund 1 032 Mio. CHF und andererseits durch den Diskontierungseffekt von 520 Mio. CHF.
Nach Überprüfung der KS16 erhöhte die VK STENFO u. a. durch generelle Sicherheitszuschläge die Kostenschätzungen. Die von der VK STENFO vorgenommenen Kostenanpassungen sind aus Sicht der BKW betriebswirtschaftlich nicht begründet. Aus diesem Grund hält die BKW für die Bilanzierung der nuklearen Rückstellungen an der vom Branchenverband swissnuclear eingereichten Kostenschätzung sowie an ihren eigenen Einschätzungen fest.
Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Stilllegung dauern bis voraussichtlich 2034. Für die Endlagerung und Überwachung der eingelagerten nuklearen Materialien werden Kosten für Aktivitäten bis ins Jahr 2126 erwartet.
Am 6. November 2019 hat der Bundesrat die revidierte SEFV mit neuen Parametern für die Inflation und die Anlagerendite, welche massgebend für die Beitragsfestsetzung sind, verabschiedet. Die Teuerung wurde von 1.5 % auf 0.5 % reduziert, die Anlagerendite von 3.5 % auf 2.1 %. Im März 2021 verfügte die VK STENFO die Beiträge für die Jahre 2017 – 2021 definitiv. Im Vergleich zu den bisher provisorisch veranlagten Beiträgen sinken die jährlichen Beiträge für 2020/2021 der BKW an den Stilllegungsfonds um 6.7 Mio. CHF, die Beiträge an den Entsorgungsfonds steigen um 13 Mio. CHF.
Für die Parameter zur Berechnung der langfristigen Rückstellungen liegen keine makroökonomischen Studien für Zeithorizonte bis 2126 vor. Deshalb wendet die BKW für die Stilllegung und Entsorgung mit den übrigen Kernkraftwerkbetreibern abgestimmte Parameter an. Für die langfristige Teuerung wird auf einen Satz von 1 %, basierend auf dem Zielband der Schweizerischen Nationalbank von 0 – 2 % abgestellt. Aufgrund der historischen Realrenditen von langfristigen Bundesobligationen wird ein erwarteter Realzins von 1.75 % geschätzt, was zu einem nominalen Diskontsatz von 2.75 % führt. Für den Nachbetrieb werden aufgrund des kurzfristigen Zeithorizonts (bis 2024) sowohl für die Teuerung wie auch für den Zins 0.5 % angewendet.
Änderungen in den Kostenberechnungen sowie von gesetzlichen Vorgaben für die nukleare Entsorgung können sich wesentlich auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Stilllegung (erwartete Kosten bis 2034) und nukleare Entsorgung (erwartete Kosten bis 2126) sind insbesondere auch die Parameter für Teuerung und Diskontierungssatz relevant. Die Rückstellungen per 31. Dezember 2020 würden sich bei unten dargestellter Zu- und Abnahme der Annahmen wie folgt verändern (+ Zunahme der Rückstellungen / – Abnahme der Rückstellungen):
Mio. CHF | Teuerung + 0.5 % | Teuerung – 0.5 % | Diskontsatz + 0.5 % | Diskontsatz – 0.5 % |
Stilllegung | 30.2 | – 28.7 | – 19.0 | 20.1 |
Entsorgung | 114.0 | – 91.4 | – 86.8 | 108.7 |
Total | 144.2 | – 120.1 | – 105.8 | 128.8 |
Die BKW ist am Steinkohlekraftwerk Wilhelmshaven zu 33 % beteiligt. Die Partner sind verpflichtet, die produzierte Energie entsprechend ihrem Anteil zu übernehmen. Aufgrund der gegenüber den erwarteten Strommarktpreisen höher geschätzten Produktionskosten musste in der Vergangenheit eine Rückstellung für die Energiebezugsverpflichtung gebildet werden.
Im Januar 2020 hat die deutsche Bundesregierung das Kohleausstiegsgesetz in Kraft gesetzt und damit den Fahrplan für den Kohleausstieg bis 2038 definiert. Das Gesetz zum Kohleausstieg sieht Entschädigungen für die Betreiber von Braun- und Steinkohlekraftwerken vor. Die BKW geht davon aus, dass aufgrund erwarteter Kapazitätsengpässe Steinkohlekraftwerke der neusten Generation wie das Kraftwerk Wilhelmshaven bis Ende 2038 betrieben werden. Zudem erwartet die BKW, dass die Betreiber von Steinkohlekraftwerken nicht nur die über Auktionen definierten Zahlungen, sondern vergleichbare Entschädigungszahlungen wie Braunkohlekraftwerkbetreiber erhalten werden. Deshalb wurde für die Bewertung der Rückstellung eine Entschädigungszahlung der deutschen Regierung mitberücksichtigt. Die Schätzung der zukünftigen Erträge und Aufwendungen hängt wesentlich von der Einschätzung der zukünftigen Energiepreise, von der Einschätzung der Produktionskosten der Kraftwerke, den angenommenen Diskontierungszinssätzen sowie der geschätzten Höhe der Entschädigungszahlung ab. Diese Einschätzungen und Annahmen sind unsicher und können wesentlich von den zukünftig tatsächlich eintretenden Ergebnissen abweichen. Per Ende 2020 beträgt der Buchwert der Beteiligung 436.3 Mio. CHF und die Rückstellung 262.8 Mio. CHF.
Die Berechnung der Vorsorgeverpflichtungen der leistungsorientierten Pläne basiert auf versicherungsmathematischen Annahmen, die von der Realität abweichen und damit Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage haben können. Die in der Berechnung verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen und eine entsprechende Sensitivitätsanalyse sind unter der Anmerkung 26 offengelegt.
Die durch die BKW an ihre Kunden verrechenbaren Tarife für die Netznutzung und die Energie werden zum Teil von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft. Derzeit sind in mehreren Verfahren Entscheide vor unterschiedlichen Instanzen hängig. Gegenstand der Verfahren ist insbesondere die Festsetzung der anrechenbaren Kapital- und Betriebskosten. Es ist möglich, dass letztinstanzliche Entscheide Auswirkungen auf die zukünftige Ertragslage der BKW haben.
Im Februar 2021 hat die ElCom die Basis für die abschliessende Entschädigung festgelegt, welche Swissgrid der BKW für ihren früheren Anteil an den Übertragsungsnetzanlagen bezahlen muss. Damit sind acht Jahre nach dem Übertrag der Netzanlagen an Swissgrid alle hängigen Verfahren zum Wert der ehemaligen BKW Anlagen abgeschlossen (siehe auch Anmerkung 40).
Mio. CHF | Total |
Flüssige Mittel | 8.1 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | 6.7 |
Sonstiges Umlaufvermögen | 8.5 |
Finanzanlagen | 0.7 |
Sachanlagen | 4.6 |
Immaterielle Vermögenswerte | 5.3 |
Latente Steuerguthaben | 1.3 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 12.2 |
Finanzverbindlichkeiten | – 4.5 |
Rückstellungen | – 2.0 |
Latente Steuerverbindlichkeiten | – 0.6 |
Personalvorsorgeverbindlichkeiten | – 8.7 |
Beizulegender Zeitwert der erworbenen Nettoaktiven | 7.2 |
Nicht beherrschende Anteile | – 1.4 |
Beizulegender Zeitwert der bereits gehaltenen Anteile | – 0.9 |
Goodwill | 27.2 |
Kaufpreis | 32.1 |
Erworbene Flüssige Mittel | – 8.1 |
Aufgeschobene bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | – 10.3 |
Aufgeschobene unbedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | – 1.8 |
Geldabfluss | 11.9 |
Im Geschäftsjahr 2020 hat die BKW diverse Unternehmenserwerbe getätigt. Aufgrund der Anzahl der Akquisitionen und ihrer finanziellen Eckwerte werden summierte Zahlen ausgewiesen und auf eine separate Darstellung einzelner Unternehmenszusammenschlüsse verzichtet. Bei den dargestellten Transaktionen handelt es sich um provisorische Werte, da die Kaufpreisallokationen noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
Im Segment Dienstleistungen hat die BKW im Bereich Building Solutions in der Schweiz jeweils 100 % der Anteile der Elektro Nikolai GmbH, Gloor Planzer AG und Sigren Engineering AG erworben. Im Bereich Infrastruktur-Engineering in Österreich wurden 100 % der Anteile der Witrisal GmbH erworben.
Im Segment Energie hat die BKW im Bereich Energieverkauf weitere 16.21 % der Anteile der Abonax AG erworben und hält damit nun 50.21 % (bisheriger Anteil: 34 %).
Die per Akquisitionszeitpunkt erfassten bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen fällig.
Aus den Transaktionen resultierte insgesamt ein Goodwill von 27.2 Mio. CHF. Die wesentlichen Gründe für den Goodwill sind die künftig erwarteten Synergien sowie die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten in Höhe von 0.1 Mio. CHF an.
Wäre der Erwerb der Unternehmen bereits per 1. Januar 2020 erfolgt, so wären die Gesamtleistung im Berichtsjahr um 36.4 Mio. CHF und der Reingewinn um 1.8 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung der einzelnen Unternehmen und dem 31. Dezember 2020 erzielten die erworbenen Unternehmen kumulativ eine Gesamtleistung von 11.8 Mio. CHF und einen Reingewinn von 1.3 Mio. CHF.
Für Akquisitionen der Vorjahre wurden bedingte Kaufpreiszahlungen von 27.1 Mio. CHF und unbedingte Kaufpreiszahlungen von 19.5 Mio. CHF geleistet.
Mio. CHF | ingenhoven architects | LTB Leitungsbau GmbH | swisspro | Diverse | Total |
Flüssige Mittel | 1.2 | 12.7 | 19.5 | 12.4 | 45.8 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | 21.6 | 7.1 | 54.5 | 11.8 | 95.0 |
Sonstiges Umlaufvermögen | 11.8 | 22.4 | 21.1 | 11.6 | 66.9 |
Finanzanlagen | 0.0 | 0.1 | 3.9 | 0.6 | 4.6 |
Sachanlagen | 4.5 | 28.1 | 20.8 | 13.3 | 66.7 |
Immaterielle Vermögenswerte | 11.0 | 1.0 | 23.8 | 16.2 | 52.0 |
Latente Steuerguthaben | 0.0 | 0.0 | 6.4 | 2.0 | 8.4 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 9.3 | – 19.8 | – 48.0 | – 13.2 | – 90.3 |
Finanzverbindlichkeiten | – 4.1 | – 10.1 | – 20.7 | – 10.6 | – 45.5 |
Rückstellungen | – 1.1 | – 1.6 | – 3.5 | – 0.9 | – 7.1 |
Latente Steuerverbindlichkeiten | – 12.4 | 0.0 | – 4.5 | – 2.7 | – 19.6 |
Personalvorsorgeverbindlichkeiten | 0.0 | – 15.5 | – 45.8 | – 10.1 | – 71.4 |
Beizulegender Zeitwert der erworbenen Nettoaktiven | 23.2 | 24.4 | 27.5 | 30.4 | 105.5 |
Nicht beherrschende Anteile | – 2.4 | – 2.4 | |||
Goodwill | 62.4 | 23.6 | 102.2 | 64.6 | 252.8 |
Kaufpreis | 85.6 | 45.6 | 129.7 | 95.0 | 355.9 |
Erworbene Flüssige Mittel | – 1.2 | – 12.7 | – 19.5 | – 12.4 | – 45.8 |
Aufgeschobene bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | – 19.4 | – 10.0 | – 18.3 | – 47.7 | |
Aufgeschobene unbedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | – 2.8 | – 3.9 | – 8.5 | – 7.6 | – 22.8 |
Übernommene Verpflichtungen | – 19.1 | – 0.3 | – 19.4 | ||
Geldabfluss | 43.1 | 29.0 | 91.7 | 56.4 | 220.2 |
Im Jahr 2019 hatte die BKW verschiedene Unternehmen erworben und diese dem Segment Dienstleistungen zugeordnet. Bei allen dargestellten Transaktionen handelte es sich im Vorjahr um provisorische Werte, da die Kaufpreisallokationen noch nicht vollständig abgeschlossen waren. Die Kaufpreisallokationen sind inzwischen definitiv und führten nur zu geringfügig abweichenden Werten.
Im Bereich Engineering hatte die BKW Ende September 2019 100 % der Anteile an der ingenhoven architects GmbH mit Sitz in Düsseldorf (D) erworben. Die ingenhoven architects Gruppe wird dem Segment Dienstleistungen zugeordnet.
Die per Akquisitionszeitpunkt erfassten bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen fällig. Wesentlicher Grund für den Goodwill sind die erwarteten Synergien und die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten im Umfang von 0.5 Mio. CHF an.
Wäre der Unternehmenserwerb bereits per 1. Januar 2019 erfolgt, so wäre die Gesamtleistung 2019 um 15.4 Mio. CHF höher und der Reingewinn um 5.1 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung und dem 31. Dezember 2019 erzielte das Unternehmen eine Gesamtleistung von 10.0 Mio. CHF und einen Reingewinn von 4.2 Mio. CHF.
Im Bereich Infra Services hatte die BKW Ende Oktober 2019 90 % der Anteile an der LTB Leitungsbau GmbH erworben. Das Unternehmen mit Sitz in Radebeul (D) ist im Bereich des Freileitungsbaus tätig und wird dem Segment Dienstleistungen zugeordnet.
Wesentlicher Grund für den Goodwill sind die erwarteten Synergien und die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten im Umfang von 0.8 Mio. CHF an.
Wäre der Unternehmenserwerb bereits per 1. Januar 2019 erfolgt, so wäre die Gesamtleistung 2019 um 85.3 Mio. CHF höher und der Reingewinn um 1.7 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung und dem 31. Dezember 2019 erzielte das Unternehmen eine Gesamtleistung von 22.8 Mio. CHF und einen Reingewinn von 0.8 Mio. CHF.
Im Bereich Building Solutions hatte die BKW im Oktober 2019 100 % der Anteile an der swisspro group AG mit Sitz in Oberkirch erworben. Die swisspro-Gruppe ist im Bereich Gebäudeautomations- und ICT-Lösungen sowie Elektroinstallation tätig und wird dem Segment Dienstleistungen zugeordnet.
Die per Akquisitionszeitpunkt erfassten bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen fällig. Wesentlicher Grund für den Goodwill sind die erwarteten Synergien und die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten im Umfang von 0.4 Mio. CHF an.
Wäre der Unternehmenserwerb bereits per 1. Januar 2019 erfolgt, so wäre die Gesamtleistung 2019 um 169.7 Mio. CHF höher und der Reingewinn um 7.5 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung und dem 31. Dezember 2019 erzielte das Unternehmen eine Gesamtleistung von 62.2 Mio. CHF und einen Reingewinn von 3.1 Mio. CHF.
Im Geschäftsjahr 2019 hatte die BKW diverse weitere Unternehmenserwerbe getätigt. Sämtliche übernommenen Gesellschaften sind dem Segment Dienstleistungen zugeordnet. Aufgrund der Anzahl der Akquisitionen, ihrer finanziellen Eckwerte und der Zuordnung zum gleichen Segment werden summierte Zahlen ausgewiesen und auf eine separate Darstellung einzelner Unternehmenszusammenschlüsse verzichtet.
Die BKW hatte im Bereich Infrastruktur-Engineering in Deutschland jeweils 100 % der Anteile von Institut Gauer GmbH, Dr.-Ing. Gauer Ingenieurgesellschaft mbH, KMT Planungsgesellschaft mbH, KMT Port Consult GmbH und osd GmbH erworben. Zudem hatte sie 100 % der Anteile an der österreichischen Daninger + Partner Engineering GmbH und den schweizerischen Kindschi Ingenieure und Geometer AG sowie Flotron AG erworben. Weiter wurden in Deutschland Hascher Jehle Architektur, KFP Ingenieure und hydrodat übernommen.
Im Bereich Building Solutions wurden in der Schweiz jeweils 100 % der Anteile von WAB Technique S. à r.l., Jaggi & Rieder AG, TECPLAN AG, Hensel AG Elektrotechnische Unternehmungen, ASAG Air System AG, b+s Elektro Telematik AG, Gebr. Bräm AG, pi-System GmbH, Monnet Holding Management SA sowie 70 % der Anteile an der R. Monnet & Cie SA erworben.
Die per Akquisitionszeitpunkt erfassten bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen fällig.
Aus den Transaktionen resultierte insgesamt ein Goodwill von 64.6 Mio. CHF. Die wesentlichen Gründe für den Goodwill sind die künftig erwarteten Synergien sowie die Übernahme von qualifizierten Mitarbeitenden. Es fielen Transaktionskosten in Höhe von 1.6 Mio. CHF an.
Wäre der Erwerb der Unternehmen bereits per 1. Januar 2019 erfolgt, so wären die Gesamtleistung im Berichtsjahr um 48.1 Mio. CHF und der Reingewinn um 5.6 Mio. CHF höher gewesen. Zwischen dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung der einzelnen Unternehmen und dem 31. Dezember 2019 erzielten die erworbenen Unternehmen eine Gesamtleistung von kumulativ 50.1 Mio. CHF und insgesamt einen Reingewinn von 4.7 Mio. CHF.
Für Akquisitionen 2019 und früher wurden bedingte Kaufpreiszahlungen von 12.6 Mio. CHF und unbedingte Kaufpreiszahlungen von 11.8 Mio. CHF geleistet.
Im Rahmen von Akquisitionen werden nicht beherrschenden Anteilen manchmal Put-Optionen gewährt und die BKW erhält Call-Optionen zu gleichen Konditionen. Wenn die BKW dadurch das wirtschaftliche Eigentum erhält, wird die Transaktion so dargestellt, als ob die entsprechenden Aktien ebenfalls erworben worden wären. Andernfalls werden nicht beherrschende Anteile ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit den Akquisitionen anfallende Transaktionskosten werden im «Übrigen Betriebsaufwand» erfasst.
Die Definition von Segmenten und Segmentergebnissen erfolgt auf der Grundlage der unternehmerischen Führung. Entsprechend der Strategie erfolgt die Berichterstattung der BKW nach den Geschäftsfeldern Energie, Netze und Dienstleistungen. Als Grundlage für die Ressourcenallokation und die Erfolgsmessung wird von der leitenden Entscheidungsträgerin, der CEO, das Betriebsergebnis (EBIT) herangezogen.
Die BKW verfügt über folgende drei berichtspflichtige Geschäftssegmente:
Die Spalte «Übriges» enthält Bereiche, die im Konzern zentral gesteuert werden; dies sind vor allem die Konzernfinanzierung, Immobilien, das Flottenmanagement, die Beschaffung, Finanzanlagen sowie die Steuern. Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Aufbau der Geschäftsfelder anfallen (Akquisitions- / Integrationskosten, Technologieentwicklungskosten usw.), werden zum Teil zentral getragen.
Die Ermittlung der Segmentzahlen erfolgt nach den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, wie sie für die Darstellung der auf Gruppenstufe konsolidierten Zahlen angewendet werden. Die Preise konzerninterner Transaktionen richten sich nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses.
2020 Mio. CHF | Energie | Netze | Dienst- leistungen | Übriges | Konsoli- dierung | Total |
Aussenumsatz | 1 155.6 | 558.6 | 1 368.1 | 14.1 | 32.2 | 3 128.6 |
Nettoumsatz | 1 109.3 | 478.6 | 1 346.9 | 0.9 | 0.0 | 2 935.7 |
Aktivierte Eigenleistungen | 4.8 | 35.0 | 0.9 | 1.0 | 32.2 | 73.9 |
Sonstige betriebliche Erträge | 41.5 | 45.0¹ | 20.3 | 12.2 | 0.0 | 119.0 |
Innenumsatz | 19.5 | 8.2 | 97.4 | 155.4 | – 280.5 | 0.0 |
Nettoumsatz | 14.2 | 0.7 | 89.3 | 0.1 | – 104.3 | 0.0 |
Sonstige betriebliche Erträge | 5.3 | 7.5 | 8.1 | 155.3 | – 176.2 | 0.0 |
Gesamtleistung | 1 175.1 | 566.8 | 1 465.5 | 169.5 | – 248.3 | 3 128.6 |
Betriebsaufwand | – 899.5 | – 287.2 | – 1 321.4 | – 184.1 | 242.6 | – 2 449.6 |
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) | 275.6 | 279.6 | 144.1 | – 14.6 | – 5.7 | 679.0 |
Abschreibungen und Wertminderungen | – 74.0 | – 89.7 | – 59.8 | – 23.2 | 3.4 | – 243.3 |
Ergebnis aus Assoziierten | 16.2 | 22.8 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 39.0 |
Betriebsergebnis (EBIT) | 217.8 | 212.7 | 84.3 | – 37.8 | – 2.3 | 474.7 |
Finanzergebnis | – 32.0 | |||||
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) | 442.7 |
1 Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden positiv beeinflusst durch eine einmalige Entschädigung von Swissgrid in Höhe von 38.7 Mio. CHF für die Enteignung des Übertragungsnetzes im Jahr 2013 (siehe Anmerkung 40).
2019 Mio. CHF | Energie | Netze | Dienst- leistungen | Übriges | Konsoli- dierung | Total |
Aussenumsatz | 1 289.2 | 519.5 | 1 005.6 | 18.8 | 33.5 | 2 866.6 |
Nettoumsatz | 1 247.7 | 484.5 | 978.0 | 0.6 | 0.0 | 2 710.8 |
Aktivierte Eigenleistungen | 4.9 | 32.1 | 0.3 | 1.1 | 33.2 | 71.6 |
Sonstige betriebliche Erträge | 36.6 | 2.9 | 27.3 | 17.1 | 0.3 | 84.2 |
Innenumsatz | 26.2 | 7.8 | 101.2 | 152.5 | – 287.7 | 0.0 |
Nettoumsatz | 15.9 | 0.7 | 91.6 | 0.0 | – 108.2 | 0.0 |
Sonstige betriebliche Erträge | 10.3 | 7.1 | 9.6 | 152.5 | – 179.5 | 0.0 |
Gesamtleistung | 1 315.4 | 527.3 | 1 106.8 | 171.3 | – 254.2 | 2 866.6 |
Betriebsaufwand | – 985.6 | – 278.4 | – 987.0 | – 185.0 | 247.8 | – 2 188.2 |
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) | 329.8 | 248.9 | 119.8 | – 13.7 | – 6.4 | 678.4 |
Abschreibungen und Wertminderungen | – 126.8 | – 86.7 | – 47.6 | – 22.7 | 3.1 | – 280.7 |
Ergebnis aus Assoziierten | 24.2 | 11.5 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 35.7 |
Betriebsergebnis (EBIT) | 227.2 | 173.7 | 72.2 | – 36.4 | – 3.3 | 433.4 |
Finanzergebnis | 44.1 | |||||
Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) | 477.5 |
Der Nettoumsatz mit externen Kunden nach Ländern ist nach Lieferort des jeweiligen Produkts gegliedert. Die langfristigen Vermögenswerte umfassen Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Beteiligungen an Assoziierten in den jeweiligen Ländern.
Schweiz | Deutschland | Italien | Frankreich | Übriges Ausland | Total | |||||||
Mio. CHF | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 |
Nettoumsatz | 1 814.3 | 1 984.8 | 645.5 | 701.1 | 95.8 | 84.6 | 47.4 | 42.9 | 107.8 | 122.3 | 2 710.8 | 2 935.7 |
Langfristige Vermögenswerte | 4 086.1 | 4 190.1 | 949.7 | 927.3 | 511.6 | 481.8 | 135.6 | 129.1 | 173.2 | 161.5 | 5 856.2 | 5 889.8 |
Es bestehen keine Transaktionen mit einzelnen externen Kunden, deren Erträge sich auf 10 % oder mehr des Nettoumsatzes belaufen.
Der Nettoumsatz je Geschäftssegment verteilt sich folgendermassen auf das In- und Ausland:
Schweiz | Ausland | Schweiz | Ausland | |
Mio. CHF | 2019 | 2019 | 2020 | 2020 |
Energie | 644.2 | 603.5 | 604.9 | 504.4 |
Netze | 484.5 | 0.0 | 478.6 | 0.0 |
Dienstleistungen | 685.0 | 293.0 | 900.4 | 446.5 |
Übriges | 0.6 | 0.0 | 0.9 | 0.0 |
Total Nettoumsatz | 1 814.3 | 896.5 | 1 984.8 | 950.9 |
Vom Nettoumsatz entfallen 2882.0 Mio. CHF oder 98 % (Vorjahr: 2603.4 Mio. CHF oder 96 %) auf Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gemäss IFRS 15. Im Geschäftssegment Energie fallen gewisse Transaktionen unter die Bestimmungen von IFRS 9.
Die BKW erzielt Erträge in ihren drei Geschäftssegmenten Energie, Netze und Dienstleistungen.
Die Umsatzerlöse im Geschäftssegment Energie umfassen im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf von Energie an Endkunden und Vertriebspartner in der Schweiz, Erträge im Energiehandel aus dem Verkauf von Strom, Zertifikaten und Rohstoffen auf dem Grosshandelsmarkt, Erträge aus der Direkteinspeisung von Energie aus Kraftwerken mit Einspeisevergütung sowie Erträge aus der Produktion von Wärme.
Im Energiebereich fallen die sogenannten «own use»-Transaktionen («own use exemption» gemäss IFRS 9) unter die Bestimmungen von IFRS 15. Die Umsatzerlöse aus diesen Geschäftstätigkeiten werden grundsätzlich über die Dauer der vereinbarten Leistungserbringung erfasst. Da die Energie jedoch zeitgleich zur Lieferung verbraucht wird, entsteht beim Verkauf von Energie unmittelbar ein Anrecht auf Entgelt, welches direkt dem Gegenwert für die gelieferte Energie entspricht. Daher wird für diese Fälle eine Ausnahmeregelung gemäss IFRS 15 hinsichtlich der Umsatzerfassung angewendet und der Umsatz in Höhe des Betrags, der in Rechnung gestellt werden darf, erfasst. Somit gelten die Erträge als realisiert und werden als Umsatz erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist.
Die Umsatzerfassung im Energiehandel orientiert sich an dem zugrunde liegenden Transaktionsmotiv. Einerseits werden Energiegeschäfte zur aktiven Bewirtschaftung des Kraftwerkparks oder zur physischen Abdeckung von Energieliefer- oder -bezugsverträgen abgeschlossen. Solche Bewirtschaftungsgeschäfte werden unterschieden in «own use»- Transaktionen und «Absicherungstransaktionen». Die Umsätze aus den «own use»- Transaktionen fallen unter die Bestimmungen von IFRS 15 und werden zum Zeitpunkt der Lieferung brutto im Umsatz ausgewiesen.
Absicherungstransaktionen ergeben sich aus erweiterten Bewirtschaftungstätigkeiten des Produktionsportfolios, welche den Abschluss von zusätzlichen Geschäften für die Absicherung der eigenen Produktion umfassen. Diese zusätzlichen Absicherungsgeschäfte qualifizieren als Finanzinstrumente gemäss IFRS 9. Zudem werden Energiegeschäfte mit der ausschliesslichen Absicht zur Erzielung einer Handelsmarge abgeschlossen. Diese Transaktionen fallen ebenfalls unter die Definition von Finanzinstrumenten gemäss IFRS 9.
Die Bewertung der als Finanzinstrumente qualifizierten Energiegeschäfte zum Stichtag erfolgt zum beizulegenden Zeitwert und der realisierte und unrealisierte Erfolg dieser Geschäfte wird netto als «Erfolg aus Energieabsicherung» und als «Erfolg aus Energieeigenhandel» ausgewiesen (siehe Anmerkung 37.2). Dabei setzt sich der Erfolg aus zwei Komponenten zusammen: Einerseits werden die effektiv realisierten Gewinne oder Verluste der sich in Abwicklung befindenden Geschäfte erfasst. Andererseits fliessen die nicht realisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der offenen Kontrakte ein.
Das Geschäftssegment Netze erzielt insbesondere Erträge aus der Verrechnung der Durchleitungsentschädigung für das Verteilnetz (Netznutzungsentgelte). Die Erträge aus der Durchleitung von Energie werden grundsätzlich über die Dauer der vereinbarten Leistungserbringung erfasst. Bei der Durchleitung von Energie entsteht unmittelbar ein Anrecht auf Entgelt, welches direkt dem Gegenwert für die erfolgte Durchleitung entspricht. Diese Leistungserbringung fällt unter die Ausnahmeregelung nach IFRS 15 hinsichtlich der Umsatzerfassung. Die BKW wendet diese Ausnahmeregelung an und erfasst den Umsatz in Höhe des Betrags, der in Rechnung gestellt werden darf. Somit gelten die Erträge als realisiert und werden als Umsatz erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist.
Die an die Kunden weiterverrechneten Abgaben für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und für Netznutzungsgebühren von Drittnetzbetreibern werden aufgrund der Bestimmungen zu Prinzipal-Agent-Beziehungen nicht als Umsatz erfasst, sondern mit dem entsprechenden Energiebeschaffungs- / Transportaufwand netto dargestellt.
Im Geschäftssegment Dienstleistungen werden die Umsatzerlöse hauptsächlich mittels Erbringung von Planungs- und Beratungsdienstleistungen im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte, mittels Planungs- und Installationsdienstleistungen in der Gebäudetechnik sowie im Bau, Service und Unterhalt von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs- und Wassernetzen erwirtschaftet. Dabei handelt es sich vornehmlich um kundenspezifische Fertigungsaufträge. Aufgrund der vertraglichen Regelungen bei diesen Leistungserbringungen, welche der BKW das Anrecht auf ein Entgelt für die erbrachten Leistungen gewähren, erfolgt eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung. Die Messung des Erfüllungsgrades der erbrachten Leistungen erfolgt mittels der Cost-to-Cost-Methode. Kosten zur Erlangung von Kundenverträgen werden nicht aktiviert, sofern diese Kosten innerhalb eines Jahres amortisiert würden.
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Energiebeschaffungskosten von Dritten und Assoziierten | 739.2 | 684.9 |
Rückstellung für belastende Energiebeschaffungsverträge | ||
Verwendung | – 35.8 | – 17.8 |
Bildung | 0.5 | 28.0 |
Total Energiebeschaffungsaufwand | 703.9 | 695.1 |
Aufwand Energietransporte | 92.1 | 95.0 |
Total | 796.0 | 790.1 |
Im Aufwand für Energietransporte werden die Aufwendungen für die Systemdienstleistungen und die Gemeindeabgaben ausgewiesen, im Energiebeschaffungsaufwand diejenigen der Wasserzinsen.
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Löhne und Gehälter | 629.1 | 706.4 |
Sozialleistungen und übriger Personalaufwand | 138.5 | 173.7 |
Total | 767.6 | 880.1 |
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Gebühren, Abgaben und übrige Steuern | 21.2 | 20.4 |
Mieten und Unterhalt Liegenschaften und Übrige Sachanlagen | 19.3 | 24.3 |
Sonstiger Betriebsaufwand | 161.5 | 164.0 |
Total | 202.0 | 208.7 |
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Abschreibungen | ||
Sachanlagen | 219.2 | 207.3 |
Immaterielle Vermögenswerte | 36.5 | 35.7 |
Wertminderungen | ||
Sachanlagen | 25.5 | 0.3 |
Immaterielle Vermögenswerte | 0.5 | 0.0 |
Auflösung von Wertminderungen | ||
Sachanlagen | – 1.0 | 0.0 |
Total | 280.7 | 243.3 |
Die Wertminderungen im Vorjahr betrafen Wind- und Wasserkraftanlagen des Geschäftsfelds Energie.
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Zinsertrag | 5.1 | 2.9 |
Dividendenertrag | 0.2 | 0.1 |
Wertänderung auf staatlichen Fonds | 147.7 | 41.8 |
Gewinn aus Veräusserung von Finanzanlagen | 1.1 | 0.0 |
Übriger Finanzertrag | 2.5 | 3.7 |
Finanzertrag | 156.6 | 48.5 |
Zinsaufwand | – 42.9 | – 36.5 |
Aktivierte Fremdkapitalkosten | 0.2 | 0.4 |
Aufzinsung Rückstellungen | – 61.4 | – 40.5 |
Verlust aus Veräusserung von Finanzanlagen | – 0.2 | 0.0 |
Wertänderung auf erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | – 0.3 | – 0.7 |
Wertminderungen von Finanzanlagen | 0.0 | – 0.2 |
Währungsumrechnung | – 2.9 | 0.0 |
Übriger Finanzaufwand | – 5.0 | – 3.0 |
Finanzaufwand | – 112.5 | – 80.5 |
Finanzergebnis | 44.1 | – 32.0 |
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Laufende Ertragssteuern | 80.1 | 87.9 |
Latente Steuern | – 6.2 | – 27.6 |
Total | 73.9 | 60.3 |
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Ergebnis vor Ertragssteuern | 477.5 | 442.7 |
Steueraufwand beim erwarteten Steuersatz von 22.4 % (Vorjahr: 23.4 %) | 111.7 | 99.2 |
Auswirkung von Steuersatzänderungen | – 14.8 | – 16.2 |
Beteiligungsabzug und nicht zu versteuernde Erträge | – 10.9 | – 19.7 |
Nutzung/Aktivierung bisher nicht aktivierter steuerlicher Verluste | – 4.3 | – 8.3 |
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 2.9 | 6.1 |
Nicht- oder Teilaktivierung von steuerlichen Verlusten | 0.4 | 0.6 |
Steuern für frühere Geschäftsjahre | – 5.8 | 0.3 |
Beteiligungszuschreibung/-abschreibung | – 5.6 | – 3.3 |
Übrige Posten | 0.3 | 1.6 |
Total Ertragssteuern | 73.9 | 60.3 |
Effektiver Steuersatz | 15.5 % | 13.6 % |
Der erwartete Steuersatz wird als gewichteter Durchschnitt (basierend auf dem Ergebnis vor Steuern einer jeden Konzerngesellschaft und dem lokal anwendbaren Steuersatz) jährlich neu berechnet. Die Abnahme im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Steuersatzsenkungen in der Schweiz im Zuge der Steuerreform (STAF) und das am Gesamtergebnis höhere anteilige Ergebnis der Gesellschaften in der Schweiz zurückzuführen.
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Nettoverbindlichkeit latente Steuern am 01.01. | – 412.4 | – 421.4 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | – 11.1 | 1.3 |
Bildung/Auflösung über die Erfolgsrechnung | 6.2 | 27.6 |
Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | – 7.0 | – 0.4 |
Währungsumrechnung | 2.9 | 0.4 |
Nettoverbindlichkeit latente Steuern am 31.12. | – 421.4 | – 392.5 |
31.12.2019 | 31.12.2020 | |||
Mio. CHF | Guthaben | Verbindlich- keiten | Guthaben | Verbindlich- keiten |
Umlaufvermögen | 24.4 | – 19.0 | 1.1 | – 34.3 |
Finanzanlagen und Beteiligungen | 1.8 | – 58.7 | 1.1 | – 55.2 |
Sachanlagen | 16.8 | – 289.6 | 16.2 | – 279.3 |
Immaterielle Vermögenswerte | 1.9 | – 39.5 | 1.8 | – 35.8 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 9.0 | – 38.0 | 10.1 | – 3.3 |
Rückstellungen | 2.6 | – 125.9 | 2.4 | – 123.2 |
Übrige langfristige Verbindlichkeiten | 94.0 | – 10.0 | 94.8 | – 8.7 |
Aktivierte Verlustvorträge | 8.8 | 0.0 | 19.8 | 0.0 |
Guthaben/Verbindlichkeiten latente Steuern brutto | 159.3 | – 580.7 | 147.3 | – 539.8 |
Verrechnung von Aktiven und Passiven | – 125.0 | 125.0 | – 107.3 | 107.3 |
Guthaben/Verbindlichkeiten latente Steuern gemäss Bilanz | 34.3 | – 455.7 | 40.0 | – 432.5 |
Die Veränderung der temporären Differenzen führte zu einem erfolgswirksamen latenten Steuerertrag von 16.6 Mio. CHF (Vorjahr: Steuerertrag von 3.1 Mio. CHF).
Zum 31. Dezember 2020 waren, wie im Vorjahr, keine latenten Steuerschulden auf temporären Differenzen von Assoziierten bilanziert. Auf Beteiligungen an Konzerngesellschaften, gemeinschaftlichen Vereinbarungen sowie bei Partnerwerken, bei welchen die Gewinnausschüttung vertraglich geregelt ist, werden keine latenten Steuern erfasst, da die BKW die Umkehr der temporären Differenz mitbestimmen kann und eine solche in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Die temporären Differenzen, für welche in diesem Zusammenhang keine latenten Steuerschulden bilanziert werden, belaufen sich auf insgesamt 2 297.4 Mio. CHF (Vorjahr: 2 378.4 Mio. CHF).
Per 31. Dezember 2020 bestanden steuerliche Verlustvorträge in der Höhe von 5.6 Mio. CHF (Vorjahr: 5.5 Mio. CHF), für welche keine latenten Steuern aktiviert wurden. Eine Aktivierung wurde nicht vorgenommen, da die Verrechnung mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen innerhalb der steuerlich zulässigen Frist als nicht wahrscheinlich erachtet wird. Der auf die Verlustvorträge anwendbare Steuersatz würde durchschnittlich 22.5 % (Vorjahr: 19.7 %) betragen.
Diese Verlustvorträge verfallen in den folgenden Perioden:
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Verfall innerhalb von 1 Jahr | 0.0 | 0.0 |
Verfall innerhalb von 2 bis 5 Jahren | 1.1 | 0.9 |
Verfall nach 5 oder mehr Jahren | 2.5 | 2.3 |
Unbegrenzt gültig | 1.9 | 2.4 |
Total | 5.5 | 5.6 |
Der Gewinn pro Aktie wird auf Basis des gewichteten durchschnittlichen Aktienbestandes ermittelt. Es bestehen keine Tatbestände, die zu einer Verwässerung des Gewinns pro Aktie führen.
2019 | 2020 | |
Anteil der BKW Aktionäre am Ergebnis in Mio. CHF | 391.2 | 361.7 |
Anzahl ausgegebene Aktien (gewichteter Durchschnitt) | 52 800 000 | 52 800 000 |
./. Anzahl Aktien im Eigenbesitz (gewichteter Durchschnitt) | – 66 666 | – 61 138 |
Anzahl Aktien im Umlauf (gewichteter Durchschnitt) | 52 733 334 | 52 738 862 |
Gewinn pro Aktie in CHF | 7.42 | 6.86 |
Der Verwaltungsrat schlägt eine Dividende von CHF 2.40 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vor (Vorjahr: CHF 2.20). Bezogen auf die sich am Bilanzstichtag in Umlauf befindenden Aktien, beträgt der Dividendenvorschlag 126.6 Mio. CHF.
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 | 579.3 | 538.7 |
Sonstige finanzielle Forderungen | 69.6 | 89.4 |
Sonstige Forderungen | 38.1 | 31.3 |
Total | 687.0 | 659.4 |
1 Davon entfallen 459.8 Mio. CHF (Vorjahr: 491.4 Mio. CHF) auf Kundenverträge gemäss IFRS 15.
Die folgende Tabelle zeigt die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
31.12.2019 | 31.12.2020 | |||||
Mio. CHF | Bruttobuchwert | Wertberichtigung | Nettobuchwert | Bruttobuchwert | Wertberichtigung | Nettobuchwert |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 603.8 | – 24.5 | 579.3 | 562.9 | – 24.2 | 538.7 |
davon: | ||||||
nicht überfällig | 489.3 | – 1.5 | 487.8 | 462.7 | – 1.7 | 461.0 |
überfällig seit 1 bis 30 Tagen | 48.9 | – 2.0 | 46.9 | 39.8 | – 0.5 | 39.3 |
überfällig seit 31 bis 360 Tagen | 35.8 | – 4.3 | 31.5 | 35.9 | – 6.5 | 29.4 |
überfällig seit über 360 Tagen | 29.8 | – 16.7 | 13.1 | 24.5 | – 15.5 | 9.0 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind grösstenteils zwischen 30 und 60 Tagen zur Zahlung fällig. Die Unternehmenszusammenschlüsse im Berichtsjahr führten zu einer Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 6.1 Mio. CHF.
Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, in den übrigen finanziellen Forderungen sowie in den Darlehen enthaltenen Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
Mio. CHF | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Sonstige finanzielle Forderungen | Darlehen |
Wertberichtigungen per 31.12.2018 | 17.3 | 2.7 | 8.4 |
Nettobildung/-auflösung | 10.1 | 0.7 | |
Ausbuchung nicht einbringlicher Forderungen | – 2.7 | – 1.8 | |
Währungsumrechnung | – 0.2 | ||
Wertberichtigungen per 31.12.2019 | 24.5 | 1.6 | 8.4 |
Nettobildung/-auflösung | 3.4 | – 0.1 | – 0.1 |
Ausbuchung nicht einbringlicher Forderungen | – 3.5 | ||
Währungsumrechnung | – 0.1 | ||
Abgang Konsolidierungskreis | – 0.1 | ||
Wertberichtigungen per 31.12.2020 | 24.2 | 1.5 | 8.3 |
Für andere finanzielle Vermögenswerte liegen keine wesentlichen Wertberichtigungen vor. Die weiteren Bilanzpositionen beinhalten keine wesentlichen überfälligen, aber nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte.
Betragsabhängig werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzeln auf ihre Werthaltigkeit beurteilt und gegebenenfalls entsprechende individuelle Wertberichtigungen gebildet. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Energiehandel werden auf Basis externer oder intern ermittelter Ratings der Gegenparteien Ausfallwahrscheinlichkeiten festgelegt und entsprechende Wertminderungen für zu erwartende Verluste mit Eintritt in den nächsten zwölf Monaten erfasst. Bei den restlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommt das vereinfachte Wertminderungsmodell zur Anwendung. Dabei werden die Vermögenswerte auf Basis ihrer Überfälligkeiten beurteilt und in verschiedenen Gruppen zusammengefasst. Diesen Gruppen werden aufgrund von Erfahrungswerten unterschiedliche Wertminderungssätze für die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste zugeordnet.
In den Guthaben bzw. Verpflichtungen aus Kundenaufträgen ist per 31. Dezember 2020 eine Wertberichtigung von 0.1 Mio. CHF für erwartete Forderungsausfälle gemäss den Bestimmungen von IFRS 9 enthalten (Vorjahr: 0.1 Mio. CHF).
Der erfasste Umsatz aus zu Beginn der Berichtsperiode enthaltenen «Verpflichtungen aus Kundenaufträgen» beläuft sich auf 66.0 Mio. CHF (Vorjahr: 39.1 Mio. CHF).
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Zukünftig erwarteter Ertrag aus offenen Kundenaufträgen | 1 015.3 | 1 213.5 |
davon: | ||
innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet | 725.7 | 912.3 |
nach 12 Monaten erwartet | 289.6 | 301.2 |
«Guthaben aus Kundenaufträgen» (Vertragsvermögenswerte) bestehen im Zusammenhang mit der Erbringung von Planungs- und Beratungsdienstleistungen im Engineering für Energie-, Infrastruktur- und Umweltprojekte, von Planungs- und Installationsdienstleistungen in der Gebäudetechnik sowie von Bau-, Service- und Unterhaltsdienstleistungen von Energie-, Telekommunikations-, Verkehrs- und Wassernetzen. Dabei handelt es sich vornehmlich um kundenspezifische Fertigungsaufträge, bei denen ein Recht auf Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen, die an den Kunden übertragen werden, besteht. Werden Gegenleistungen vereinnahmt, bevor Waren oder Dienstleistungen an den Kunden übertragen werden, wird eine Vertragsverbindlichkeit «Verpflichtungen aus Kundenaufträgen» erfasst.
Für die Bewertung der Kundenaufträge beurteilt die BKW den Erfüllungsgrad der erbrachten Leistungen. Die Messung des Erfüllungsgrades der Leistungserbringung erfolgt mittels der Cost-to-Cost-Methode. Kundenaufträge werden hinsichtlich ihres Kreditrisikos beurteilt und gemäss dem vereinfachten Wertminderungsmodell nach IFRS 9 bewertet. Voraussichtliche Drohverluste werden sofort vollständig zurückgestellt.
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Material und Waren | 29.1 | 30.4 |
Wertberichtigung Material und Waren | – 0.8 | – 0.9 |
Zertifikate (Eigenhandel) | 10.2 | 11.0 |
Zertifikate (Eigenverbrauch) | 17.4 | 26.2 |
Total | 55.9 | 66.7 |
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Roh- und Hilfsmaterialien werden zum gewichteten gleitenden Durchschnitt bewertet. Halb- und Fertigfabrikate beinhalten die direkt zuordenbaren Kosten sowie Anteile an den Fertigungsgemeinkosten. Lagermaterial mit ungenügender Lagerumschlagsfähigkeit wird teil- oder vollwertberichtigt.
Für Emissionsrechte, die im Rahmen von nationalen oder internationalen Emissionsrechtssystemen zur Erfüllung der Emissionsrechtsabgaben gehalten werden, wird der Net-Liability-Ansatz angewendet. Die Emissionsrechte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräusserungswert angesetzt. Sobald die verursachten Emissionen den Bestand an ursprünglich zugeteilten und noch gehaltenen Emissionsrechten übersteigen, wird eine Rückstellung gebildet. Der Wert der Emissionsrechte und Zertifikate wird realisiert, wenn diese verkauft oder als Kompensation für die Emission an die Behörden zurückgegeben werden.
Grünzertifikate beglaubigen den Nachweis der Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen und sind separat von der Stromlieferung veräusserbar. Die Erträge aus Grünzertifikaten aus eigener Produktion werden im Zeitpunkt der Energieproduktion zum erwarteten Verkaufserlös abgegrenzt. Eingekaufte Grünzertifikate werden zum Anschaffungswert bilanziert.
Für Geschäfte mit Emissionsrechten und Zertifikaten, die mit der ausschliesslichen Absicht der Erzielung einer Handelsmarge abgeschlossen werden, wendet die BKW die Ausnahmeregelung für Rohstoff- und Warenhändler (Brokerage Exemption) an. Unter der Ausnahmeregelung können diese zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Vertriebsaufwendungen angesetzt werden. Die Wertänderungen zum Bilanzstichtag und die realisierten Käufe und Verkäufe werden über die Erfolgsrechnung verbucht und saldiert ausgewiesen. Derivate auf Emissionsrechten, die mit der Absicht der Erzielung einer Handelsmarge abgeschlossen werden, werden analog den Derivaten im Energiehandel behandelt (siehe Anmerkung 29).
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Finanzielle Rechnungsabgrenzungen | 75.5 | 100.2 |
Sonstige Rechnungsabgrenzungen | 16.3 | 25.0 |
Total aktive Rechnungsabgrenzungen | 91.8 | 125.2 |
Finanzielle Rechnungsabgrenzungen | 139.6 | 141.3 |
Sonstige Rechnungsabgrenzungen | 58.3 | 62.6 |
Total passive Rechnungsabgrenzungen | 197.9 | 203.9 |
Für die finanziellen Rechnungsabgrenzungen wird eine pauschale Wertminderung nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell gemäss IFRS 9 berücksichtigt.
Mio. CHF | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Darlehen | Festgelder | Anteile an staatlichen Fonds | Sonstige langfristige Vermögenswerte | Total |
Bestand am 31.12.2019 | 7.2 | 30.9 | 51.3 | 96.7 | 1 301.3 | 42.4 | 1 529.8 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 0.3 | – 6.9 | 0.3 | – 6.3 | |||
Zugänge | 0.4 | 20.0 | 7.1 | 90.0 | 30.4 | 0.4 | 148.3 |
Abgänge | – 0.5 | – 0.4 | – 7.2 | – 95.0 | – 86.5 | – 19.6 | – 209.2 |
Währungsumrechnung | – 0.2 | – 0.2 | |||||
Wertänderung über die Erfolgsrechnung | – 0.1 | 0.9 | 41.8 | 42.6 | |||
Wertänderung im Sonstigen Ergebnis | 0.1 | 0.1 | |||||
Bestand am 31.12.2020 | 7.5 | 50.4 | 45.0 | 91.7 | 1 287.0 | 23.5 | 1 505.1 |
davon: | |||||||
Kurzfristige Finanzanlagen | 50.4 | 22.1 | 91.0 | 47.4 | 210.9 | ||
Langfristige Finanzanlagen | 7.5 | 22.9 | 0.7 | 1 239.6 | 23.5 | 1 294.2 | |
davon: | |||||||
Finanzielle Vermögenswerte gemäss IAS 32 und IFRS 9 | 7.5 | 50.4 | 45.0 | 91.7 | 23.5 | 218.1 | |
Übrige Vermögenswerte | 1 287.0 | 1 287.0 |
Die staatlichen Fonds werden vom Bund verwaltet. Die BKW hat keinen Zugriff auf die verwalteten Vermögenswerte.
Im November 2016 hatte die BKW das Wandeldarlehen der Swissgrid im Umfang von 97.2 Mio. CHF an Credit Suisse verkauft. Das Darlehen wurde ohne das dazugehörende Wandelrecht veräussert. Bei Eintreffen bestimmter Bedingungen kann respektive muss Swissgrid das Darlehen in Eigenkapital umwandeln, und die BKW ist verpflichtet, die entstandenen Anteile am Eigenkapital der Swissgrid zu übernehmen. Die BKW hatte somit zwar das Darlehen verkauft, war aber gleichzeitig eine direkt damit verbundene Verpflichtung eingegangen. Das Darlehen konnte deshalb nicht ausgebucht werden. Bis Ende Geschäftsjahr 2020 wurde das Darlehen mit 58.2 Mio. CHF amortisiert. Am 31. Dezember 2020 sind noch 19.5 Mio. CHF unter den «Sonstigen langfristigen Vermögenswerten» und 19.5 Mio. CHF unter den «Sonstigen Forderungen» bilanziert. Die Verbindlichkeit ist mit 19.5 Mio. CHF in den langfristigen und mit 19.5 Mio. CHF in den kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten (siehe Anmerkungen 23 und 27).
Mio. CHF | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Darlehen | Festgelder | Anteile an staatlichen Fonds | Sonstige langfristige Vermögenswerte | Total |
Bestand am 31.12.2018 | 7.4 | 136.9 | 71.2 | 106.4 | 1 169.8 | 65.0 | 1 556.7 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 0.2 | 3.4 | 0.1 | 0.9 | 4.6 | ||
Zugänge | 0.2 | 9.7 | 12.9 | 95.3 | 30.4 | 0.1 | 148.6 |
Abgänge | – 0.6 | – 115.6 | – 35.0 | – 105.0 | – 46.6 | – 23.5 | – 326.3 |
Währungsumrechnung | – 1.2 | – 0.1 | – 0.1 | – 1.4 | |||
Wertänderung über die Erfolgsrechnung | – 0.1 | 147.7 | 147.6 | ||||
Bestand am 31.12.2019 | 7.2 | 30.9 | 51.3 | 96.7 | 1 301.3 | 42.4 | 1 529.8 |
davon: | |||||||
Kurzfristige Finanzanlagen | 30.9 | 15.8 | 95.9 | 84.7 | 227.3 | ||
Langfristige Finanzanlagen | 7.2 | 35.5 | 0.8 | 1 216.6 | 42.4 | 1 302.5 | |
davon: | |||||||
Finanzielle Vermögenswerte gemäss IAS 32 und IFRS 9 | 7.2 | 30.9 | 51.3 | 96.7 | 42.4 | 228.5 | |
Übrige Vermögenswerte | 1 301.3 | 1 301.3 |
Die Finanzanlagen umfassen Beteiligungen, Wertschriften, Darlehen, Festgelder und übrige finanzielle Vermögenswerte. Ebenfalls unter den Finanzanlagen ausgewiesen werden Anteile an staatlichen Fonds, die gemäss den Bestimmungen von IFRIC 5 bilanziert werden und daher nicht in den Anwendungsbereich von IAS 32, IFRS 7 und IFRS 9 fallen.
Die Erfassung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum Handelstag (Trade Date).
Börsenkotierte Wertschriften, die Teil eines Portfolios von Finanzinstrumenten sind, gemeinsam verwaltet und regelmässig gekauft und verkauft werden, werden der Kategorie «Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert» zugeordnet und im Umlaufvermögen ausgewiesen. Die übrigen Beteiligungen und Wertschriften sind der Kategorie «Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte» zugeordnet und werden im Anlagevermögen ausgewiesen. Festgelder, Darlehen und übrige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gemäss IFRS 9 werden für Festgelder und Darlehen auf Basis externer oder intern ermittelter Ratings der Gegenparteien Ausfallwahrscheinlichkeiten festgelegt und entsprechende Wertminderungen für zu erwartende Verluste mit Eintritt in den nächsten zwölf Monaten erfasst.
Die Betreiber von Kernkraftwerken sind gesetzlich verpflichtet, jährlich Zahlungen in staatliche Fonds (Stilllegungs- und Entsorgungsfonds des Bundes) zu leisten. Die zukünftigen Kosten für die Entsorgung und die Stilllegung werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen den Betreibern durch diese staatlichen Fonds vergütet. Diese Zahlungen sind Erstattungen und werden gemäss IFRIC 5 als Anteile an staatlichen Fonds aktiviert. Die Veränderungen der Fondsbewertungen werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.
Mio. CHF | Total |
Bestand am 31.12.2018 | 1 481.7 |
Änderung Konsolidierungsmethode | – 0.6 |
Abgänge | – 33.4 |
Dividende | – 21.5 |
Anteiliges Ergebnis | 35.7 |
Währungsumrechnung | – 21.8 |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | – 12.8 |
Sicherungsgeschäfte | – 4.7 |
Bestand am 31.12.2019 | 1 422.6 |
Zugänge | 5.1 |
Änderung Konsolidierungsmethode | – 0.9 |
Abgänge | – 26.1 |
Dividende | – 20.9 |
Anteiliges Ergebnis | 39.0 |
Währungsumrechnung | – 14.2 |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 7.6 |
Sicherungsgeschäfte | – 3.1 |
Bestand am 31.12.2020 | 1 409.1 |
Die Änderung der Konsolidierungsmethode betrifft die Abonax AG. Diese Gesellschaft wird aufgrund sukzessiven Erwerbs und Kontrollübernahme (siehe Anmerkung 5) nicht mehr als Assoziierte, sondern neu als Konzerngesellschaft qualifiziert. Die Position Zugänge beinhaltet eine Kapitalerhöhung bei der Nordic Wind Power DA (5.1 Mio. CHF).
Die Abgänge beinhalten Kapitalherabsetzungen bei der Onyx Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG (21.2 Mio. CHF) und bei der EP Produzione Centrale Livorno Ferraris S.p.A. (4.9 Mio. CHF).
In der nachfolgenden Tabelle sind die anteiligen Eckwerte der Assoziierten pro Geschäftsfeld aufgeführt. Für das Geschäftsfeld Energie wird zusätzlich eine Unterteilung nach Kraftwerkstechnologie vorgenommen.
Anteil BKW Mio. CHF | Hydro | Kern | Fossil-thermisch | Neue erneuerbare Energien | Übrige | Total Energie | Netze | Dienst- leistungen | Total |
Umlaufvermögen | 36.7 | 61.1 | 35.7 | 19.8 | 4.4 | 157.7 | 182.9 | 2.7 | 343.3 |
Anlagevermögen | 1 002.9 | 811.9 | 473.1 | 187.4 | 26.4 | 2 501.7 | 942.3 | 2.2 | 3 446.2 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 175.9 | – 54.8 | – 21.5 | – 9.2 | – 2.0 | – 263.4 | – 131.3 | – 0.2 | – 394.9 |
Langfristige Verbindlichkeiten | – 578.5 | – 679.6 | – 9.6 | – 121.9 | – 17.2 | – 1 406.8 | – 577.8 | – 0.9 | – 1 985.5 |
Eigenkapital | 285.2 | 138.6 | 477.7 | 76.1 | 11.6 | 989.2 | 416.1 | 3.8 | 1 409.1 |
Erträge | 160.1 | 136.7 | 84.7 | 22.5 | 9.0 | 413.0 | 247.7 | 3.2 | 663.9 |
Aufwendungen | – 152.2 | – 134.2 | – 78.7 | – 23.0 | – 8.7 | – 396.8 | – 225.0 | – 3.1 | – 624.9 |
Reingewinn/-verlust | 7.9 | 2.5 | 6.0 | – 0.5 | 0.3 | 16.2 | 22.7 | 0.1 | 39.0 |
Sonstiges Ergebnis | 1.0 | 3.7 | 0.0 | – 3.1 | 0.0 | 1.6 | 2.9 | 0.0 | 4.5 |
Gesamtergebnis | 8.9 | 6.2 | 6.0 | – 3.6 | 0.3 | 17.8 | 25.6 | 0.1 | 43.5 |
Sämtliche Assoziierten werden mittels der Equity-Methode bewertet.
Vom Total der anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entfallen 1 380.3 Mio. CHF (Vorjahr: 1 360.6 Mio. CHF) auf Nettofinanzschulden (Finanzverbindlichkeiten abzüglich Flüssiger Mittel und Kurzfristiger Finanzanlagen).
Bei den Assoziierten im Geschäftsfeld Energie handelt es sich insbesondere um die Partnerwerke. Bei diesen ist die BKW verpflichtet, die auf ihren Beteiligungsanteil entfallenden Jahreskosten zu bezahlen (inkl. Verzinsung und Rückzahlung des Fremdkapitals). Die von Partnerwerken produzierte Energie wird den Aktionären aufgrund bestehender Partnerverträge – ungeachtet der aktuellen Marktpreise – zu Produktionskosten fakturiert. Liegen diese Produktionskosten über dem zukünftig erwarteten Marktpreis, wird aufgrund der vertraglichen Pflicht zur Zahlung der Energieproduktionskosten eine Rückstellung für belastende Verträge Energiebeschaffung gebildet. Die Werthaltigkeit der zum anteiligen Equity-Wert bilanzierten Beteiligungen an Partnerwerken wird aufgrund der Verpflichtung zur Übernahme der Produktionskosten durch die Aktionäre als gegeben erachtet.
Für den Kauf von Energie beliefen sich die anteiligen Jahreskosten 2020 für die BKW auf 342.0 Mio. CHF (Vorjahr: 355.9 Mio. CHF). Diese sind im Energiebeschaffungsaufwand enthalten. Die von nuklearen Lagern verrechneten Betriebskosten 2020 betragen 17.6 Mio. CHF (Vorjahr: 16.2 Mio. CHF) und sind in den Material und Fremdleistungen ausgewiesen. Vom Total der anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Partnerwerke entfallen 746.4 Mio. CHF (Vorjahr: 773.3 Mio. CHF) auf Nettofinanzschulden.
In der nachfolgenden Tabelle sind die anteiligen Eckwerte der Assoziierten pro Geschäftsfeld aufgeführt. Für das Geschäftsfeld Energie wird zusätzlich eine Unterteilung nach Kraftwerkstechnologie vorgenommen.
Anteil BKW Mio. CHF | Hydro | Kern | Fossil-thermisch | Neue erneuerbare Energien | Übrige | Total Energie | Netze | Dienst- leistungen | Total |
Umlaufvermögen | 40.1 | 65.0 | 36.5 | 14.8 | 5.2 | 161.6 | 126.1 | 2.6 | 290.3 |
Anlagevermögen | 1 017.5 | 790.8 | 493.7 | 175.9 | 26.6 | 2 504.5 | 974.8 | 2.4 | 3 481.7 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 111.2 | – 77.1 | – 20.0 | – 9.8 | – 1.9 | – 220.0 | – 248.5 | – 0.3 | – 468.8 |
Langfristige Verbindlichkeiten | – 666.0 | – 641.3 | – 9.9 | – 94.5 | – 17.6 | – 1 429.3 | – 450.4 | – 0.9 | – 1 880.6 |
Eigenkapital | 280.4 | 137.4 | 500.3 | 86.4 | 12.3 | 1 016.8 | 402.0 | 3.8 | 1 422.6 |
Erträge | 148.2 | 136.0 | 117.4 | 18.1 | 8.3 | 428.0 | 265.4 | 2.7 | 696.1 |
Aufwendungen | – 141.9 | – 129.1 | – 107.5 | – 16.8 | – 8.5 | – 403.8 | – 253.9 | – 2.7 | – 660.4 |
Reingewinn/-verlust | 6.3 | 6.9 | 9.9 | 1.3 | – 0.2 | 24.2 | 11.5 | 0.0 | 35.7 |
Sonstiges Ergebnis | – 4.0 | – 3.4 | 0.0 | – 4.8 | 0.0 | – 12.2 | – 5.3 | 0.0 | – 17.5 |
Gesamtergebnis | 2.3 | 3.5 | 9.9 | – 3.5 | – 0.2 | 12.0 | 6.2 | 0.0 | 18.2 |
Die folgende Tabelle enthält die Eckwerte der wesentlichen Assoziierten. Die Beteiligungen Onyx Kraftwerk Wilhelmshaven und Kraftwerke Oberhasli sind dem Geschäftsfeld Energie zugeordnet. Die Beteiligung an Swissgrid ist dem Geschäftsfeld Netze zugeordnet.
100 %-Eckwerte | Onyx Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG | Kraftwerke Oberhasli AG | Swissgrid AG | |||
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Umlaufvermögen | 25.5 | 24.0 | 34.1 | 27.2 | 345.3 | 501.5 |
Anlagevermögen | 1 408.9 | 1 355.8 | 809.2 | 801.1 | 2 679.6 | 2 589.1 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | – 32.7 | – 33.9 | – 102.2 | – 170.2 | – 687.2 | – 362.2 |
Langfristige Verbindlichkeiten | – 23.6 | – 23.7 | – 543.1 | – 454.1 | – 1 246.5 | – 1 598.8 |
Eigenkapital | 1 378.1 | 1 322.2 | 198.0 | 204.0 | 1 091.2 | 1 129.6 |
Beteiligungsquote in % am 31.12. | 33.0 % | 33.0 % | 50.0 % | 50.0 % | 36.1 % | 36.1 % |
Goodwill | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 5.9 | 5.9 |
Erfasster Beteiligungsbuchwert | 454.8 | 436.3 | 99.0 | 102.0 | 400.0 | 413.9 |
Erträge | 146.6 | 115.5 | 143.6 | 149.7 | 677.8 | 680.4 |
Aufwendungen | – 123.4 | – 100.1 | – 137.0 | – 143.2 | – 646.0 | – 618.4 |
Reingewinn/-verlust | 23.2 | 15.4 | 6.6 | 6.5 | 31.8 | 62.0 |
Sonstiges Ergebnis | 0.0 | 0.0 | – 4.1 | – 0.4 | – 14.8 | 7.9 |
Gesamtergebnis | 23.2 | 15.4 | 2.5 | 6.1 | 17.0 | 69.9 |
Wertminderung Goodwill | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 |
Erfasstes anteiliges Ergebnis aus Assoziierten | 7.7 | 5.1 | 3.3 | 3.3 | 11.5 | 22.4 |
Erhaltene Dividende | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 11.9 | 11.4 |
Bei den ausgewiesenen Zahlen handelt es sich um provisorische Werte der jeweiligen Gesellschaften, mit Ausnahme der mit Anleihen an der SIX Swiss Exchange kotierten Swissgrid. Für Swissgrid liegen der BKW keine Abschlusszahlen vor. Die Eckwerte per 31.12. sowie die Erfolgsrechnung inklusive Reingewinn werden von der BKW auf Basis des Swissgrid-Geschäftsberichts des Vorjahres sowie aufgrund relevanter, von Swissgrid im laufenden Geschäftsjahr publizierter Medienmitteilungen geschätzt und auf IFRS übergeleitet. Die Abweichungen zum effektiven Ergebnis der Swissgrid werden jeweils im Folgejahr erfolgswirksam erfasst.
Die Gesellschaft Onyx Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht. In dieser Rechtsform können die effektiven Gewinn- und Kapitalanteile der Beteiligten von der Beteiligungsquote abweichen.
Mio. CHF | Kraftwerksanlagen | Kernkraftwerk Mühleberg | Verteilnetzanlagen | Gebäude und Grundstücke | Übrige Sachanlagen | Anlagen im Bau | Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | Total |
Bruttowerte 31.12.2019 | 2 136.4 | 1 306.8 | 3 289.6 | 239.5 | 296.9 | 198.2 | 302.2 | 7 769.6 |
Veränderung Konsolidierungskreis | – 5.5 | – 0.2 | 3.3 | – 2.4 | ||||
Zugänge | 1.1 | 12.8 | 15.1 | 178.2 | 35.8 | 243.0 | ||
Abgänge | – 0.2 | – 35.5 | – 1.9 | – 12.9 | – 0.3 | – 6.1 | – 56.9 | |
Umbuchungen | 24.5 | – 0.2 | 131.8 | 22.2 | 18.9 | – 196.5 | – 0.7 | 0.0 |
Vertragsanpassungen | 11.6 | 11.6 | ||||||
Währungsumrechnung | – 4.8 | – 0.1 | – 0.9 | – 5.8 | ||||
Bruttowerte 31.12.2020 | 2 151.5 | 1 306.6 | 3 398.7 | 259.8 | 317.8 | 179.5 | 345.2 | 7 959.1 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 | 1 016.2 | 1 306.8 | 1 627.4 | 121.4 | 186.3 | 0.7 | 90.9 | 4 349.7 |
Veränderung Konsolidierungskreis | – 3.3 | – 0.3 | – 0.2 | – 3.8 | ||||
Abschreibungen | 58.1 | 77.3 | 5.6 | 28.2 | 38.1 | 207.3 | ||
Wertminderungen | 0.3 | 0.3 | ||||||
Abgänge | – 0.3 | – 34.3 | – 0.3 | – 10.3 | – 0.3 | – 4.8 | – 50.3 | |
Umbuchungen | – 0.2 | 0.2 | 0.5 | – 0.5 | 0.0 | |||
Währungsumrechnung | – 1.4 | – 0.2 | – 1.6 | |||||
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2020 | 1 069.3 | 1 306.6 | 1 670.4 | 126.9 | 204.4 | 0.7 | 123.3 | 4 501.6 |
Nettowerte 31.12.2020 | 1 082.2 | 0.0 | 1 728.3 | 132.9 | 113.4 | 178.8 | 221.9 | 3 457.5 |
davon verpfändet für Verbindlichkeiten | 16.9 | 3.5 | 0.1 | 20.5 |
Die Veränderung im Konsolidierungskreis bezieht sich mit 4.6 Mio. CHF auf Unternehmenszusammenschlüsse (siehe Anmerkung 5) und mit – 7.0 Mio. CHF auf Abgänge von Gesellschaften.
Von den Zugängen der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen sind 35.5 Mio. CHF nicht geldwirksam und die Zugänge der Anlagen im Bau enthalten mit 4.0 Mio. CHF eine Sacheinlage in eine neu gegründete Gesellschaft mit nicht beherrschenden Anteilen.
Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in der Höhe von 0.4 Mio. CHF aktiviert (Vorjahr: 0.2 Mio. CHF). Es wurden Entschädigungsbeiträge in der Höhe von 4.7 Mio. CHF für Sachanlagen, die wertgemindert oder untergegangen sind oder ausser Betrieb genommen wurden, über die Erfolgsrechnung verbucht (Vorjahr: 2.9 Mio. CHF).
Die folgende Tabelle enthält die Angaben zu den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (siehe Anmerkung 32) je Anlageklasse.
Mio. CHF | Kraftwerksanlagen | Verteilnetzanlagen | Gebäude und Grundstücke | Übrige Sachanlagen | Total |
Bruttowerte 31.12.2019 | 122.0 | 6.0 | 162.3 | 11.9 | 302.2 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 3.3 | 3.3 | |||
Zugänge | 23.7 | 12.1 | 35.8 | ||
Abgänge | – 0.2 | – 4.8 | – 1.1 | – 6.1 | |
Umbuchungen | 0.4 | – 1.1 | – 0.7 | ||
Vertragsanpassungen | 0.9 | 10.8 | – 0.1 | 11.6 | |
Währungsumrechnung | – 0.6 | – 0.3 | – 0.9 | ||
Bruttowerte 31.12.2020 | 121.4 | 6.7 | 195.4 | 21.7 | 345.2 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 | 65.8 | 1.6 | 20.8 | 2.7 | 90.9 |
Veränderung Konsolidierungskreis | – 0.2 | – 0.2 | |||
Abschreibungen | 4.3 | 1.9 | 26.9 | 5.0 | 38.1 |
Abgänge | – 0.2 | – 3.5 | – 1.1 | – 4.8 | |
Umbuchungen | – 0.5 | – 0.5 | |||
Währungsumrechnung | – 0.3 | 0.1 | – 0.2 | ||
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2020 | 69.8 | 3.3 | 44.1 | 6.1 | 123.3 |
Nettowerte 31.12.2020 | 51.6 | 3.4 | 151.3 | 15.6 | 221.9 |
davon Grundstückspacht für Windparks | 37.5 |
Mio. CHF | Kraftwerksanlagen | Kernkraftwerk Mühleberg | Verteilnetzanlagen | Gebäude und Grundstücke | Übrige Sachanlagen | Anlagen im Bau | Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | Total |
Bestand am 01.01.2019 | 2 079.1 | 1 468.3 | 3 174.7 | 225.5 | 261.7 | 256.4 | 268.7 | 7 734.4 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 2.1 | 14.3 | 20.0 | 1.4 | 31.8 | 69.6 | ||
Zugänge | 18.9 | 19.6 | 4.9 | 0.1 | 8.2 | 195.4 | 14.4 | 261.5 |
Abgänge | – 3.4 | – 185.2 | – 30.2 | – 6.9 | – 18.5 | – 1.3 | – 3.7 | – 249.2 |
Umbuchungen | 77.3 | 4.1 | 140.2 | 6.7 | 26.3 | – 253.4 | – 1.2 | – 0.0 |
Vertragsanpassungen | – 0.1 | – 0.1 | ||||||
Währungsumrechnung | – 37.6 | – 0.2 | – 0.8 | – 0.3 | – 7.7 | – 46.6 | ||
Bruttowerte 31.12.2019 | 2 136.4 | 1 306.8 | 3 289.6 | 239.5 | 296.9 | 198.2 | 302.2 | 7 769.6 |
Bestand am 01.01.2019 | 954.2 | 1 468.3 | 1 582.7 | 118.6 | 177.5 | 1.7 | 56.9 | 4 359.9 |
Veränderung Konsolidierungskreis | – 0.2 | – 0.2 | ||||||
Abschreibungen | 58.4 | 23.7 | 74.9 | 5.0 | 26.1 | 31.1 | 219.2 | |
Wertminderungen | 18.7 | 0.3 | 6.5 | 25.5 | ||||
Abgänge | – 2.3 | – 185.2 | – 30.2 | – 2.5 | – 17.2 | – 0.6 | – 238.0 | |
Auflösung von Wertminderungen | – 1.0 | – 1.0 | ||||||
Umbuchungen | 0.4 | – 0.4 | 0.0 | |||||
Währungsumrechnung | – 12.8 | – 0.3 | – 2.6 | – 15.7 | ||||
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 | 1 016.2 | 1 306.8 | 1 627.4 | 121.4 | 186.3 | 0.7 | 90.9 | 4 349.7 |
Nettowerte 31.12.2019 | 1 120.2 | 0.0 | 1 662.2 | 118.1 | 110.6 | 197.5 | 211.3 | 3 419.9 |
davon verpfändet für Verbindlichkeiten | 19.0 | 10.8 | 0.1 | 29.9 |
Die Veränderung im Konsolidierungskreis bezog sich im Vorjahr mit 66.7 Mio. CHF auf Unternehmenszusammenschlüsse, mit 3.3 Mio. CHF auf die Änderung der Konsolidierungsmethode der Wärme Mittelland AG und mit – 0.4 Mio. CHF auf Abgänge von Gesellschaften.
Die Zugänge beim Kernkraftwerk Mühleberg von 19.6 Mio. CHF waren nicht geldwirksam und durch neu bewertete und bis zur Ausserbetriebnahme Ende 2019 zusätzlich verursachte Entsorgungskosten begründet. Die Abgänge betrafen die Kernbrennstoffe, die nach der Ausserbetriebnahme des Kraftwerks ausgebucht wurden (Nettowert: null CHF).
Im Weiteren waren nicht geldwirksam bei den Kraftwerksanlagen die Zuführung von Rückbaurückstellungen bei Windparks von 4.9 Mio. CHF sowie bei den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen die Zugänge von 14.4 Mio. CHF.
Die folgende Tabelle enthält die Angaben des Vorjahres zu den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen je Anlageklasse.
Mio. CHF | Kraftwerksanlagen | Verteilnetzanlagen | Gebäude und Grundstücke | Übrige Sachanlagen | Total |
Bestand am 01.01.2019 | 126.7 | 6.0 | 129.8 | 6.2 | 268.7 |
Veränderung Konsolidierungskreis | 29.2 | 2.6 | 31.8 | ||
Zugänge | 9.6 | 4.8 | 14.4 | ||
Abgänge | – 3.3 | – 0.4 | – 3.7 | ||
Umbuchungen | – 1.2 | – 1.2 | |||
Vertragsanpassungen | – 0.1 | – 0.1 | |||
Währungsumrechnung | – 4.7 | – 2.9 | – 0.1 | – 7.7 | |
Bruttowerte 31.12.2019 | 122.0 | 6.0 | 162.3 | 11.9 | 302.2 |
Bestand am 01.01.2019 | 56.1 | 0.0 | 0.0 | 0.8 | 56.9 |
Abschreibungen | 5.5 | 1.6 | 21.5 | 2.5 | 31.1 |
Wertminderungen | 6.5 | 6.5 | |||
Abgänge | – 0.5 | – 0.1 | – 0.6 | ||
Umbuchungen | – 0.4 | – 0.4 | |||
Währungsumrechnung | – 2.3 | – 0.2 | – 0.1 | – 2.6 | |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 | 65.8 | 1.6 | 20.8 | 2.7 | 90.9 |
Nettowerte 31.12.2019 | 56.2 | 4.4 | 141.5 | 9.2 | 211.3 |
davon Grundstückspacht für Windparks | 38.6 |
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder zu Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen planmässig linear über die erwartete Nutzungsdauer der Anlagen. Bei konzessionsabhängigen Sachanlagen, die entschädigungslos heimfällig werden, erfolgen die Abschreibungen maximal über die erwartete Konzessionsdauer.
Die Barwerte der geschätzten Kosten für den Rückbau von Kraftwerken werden zusammen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert (siehe auch Anmerkung 25).
Bei langfristigen Investitionsvorhaben werden die während der Erstellungsphase anfallenden Fremdkapitalzinsen aktiviert. Grundstücke sind zum Anschaffungswert bilanziert.
Die geschätzten Nutzungsdauern der Sachanlagen liegen innerhalb der folgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bandbreiten:
Gebäude | 50 Jahre |
Kraftwerksanlagen | 12 bis 80 Jahre |
Verteilnetzanlagen | 20 bis 60 Jahre |
Infotechnische Anlagen | 10 bis 30 Jahre |
Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge | 3 bis 20 Jahre |
Mio. CHF | Nutzungs- rechte | Goodwill | Übrige | Total |
Bruttowerte 31.12.2019 | 171.7 | 863.3 | 354.5 | 1 389.5 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | 26.2 | 4.9 | 31.1 | |
Zugänge aus Erwerb | 2.3 | 6.5 | 8.8 | |
Zugänge aus selbst erstellten Anlagen | 8.2 | 8.2 | ||
Abgänge | – 4.2 | – 4.2 | ||
Währungsumrechnung | – 0.4 | – 1.6 | – 0.4 | – 2.4 |
Bruttowerte 31.12.2020 | 173.6 | 887.9 | 369.5 | 1 431.0 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 | 130.6 | 93.6 | 151.6 | 375.8 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | – 0.1 | – 0.1 | ||
Abschreibungen | 2.3 | 33.4 | 35.7 | |
Abgänge | – 3.1 | – 3.1 | ||
Währungsumrechnung | – 0.4 | – 0.1 | – 0.5 | |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2020 | 132.5 | 93.6 | 181.7 | 407.8 |
Nettowerte 31.12.2020 | 41.1 | 794.3 | 187.8 | 1 023.2 |
Die Veränderung im Konsolidierungskreis bezieht sich mit 32.5 Mio. CHF auf Unternehmenszusammenschlüsse (Vorjahr: 304.2 Mio. CHF) und mit – 1.3 Mio. CHF auf Abgänge von Gesellschaften (Vorjahr: – 1.9 Mio. CHF).
Mio. CHF | Nutzungs- rechte | Goodwill | Übrige | Total |
Bruttowerte 31.12.2018 | 174.3 | 621.5 | 297.8 | 1 093.6 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | 0.1 | 250.6 | 51.0 | 301.7 |
Zugänge aus Erwerb | 0.5 | 5.1 | 5.6 | |
Zugänge aus selbst erstellten Anlagen | 6.1 | 6.1 | ||
Abgänge | – 2.9 | – 2.9 | ||
Währungsumrechnung | – 3.2 | – 8.8 | – 2.6 | – 14.6 |
Bruttowerte 31.12.2019 | 171.7 | 863.3 | 354.5 | 1 389.5 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2018 | 131.3 | 93.9 | 121.0 | 346.2 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | – 0.3 | – 0.3 | – 0.6 | |
Abschreibungen | 2.4 | 34.1 | 36.5 | |
Wertminderungen | 0.5 | 0.5 | ||
Abgänge | – 2.9 | – 2.9 | ||
Währungsumrechnung | – 3.1 | – 0.8 | – 3.9 | |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 31.12.2019 | 130.6 | 93.6 | 151.6 | 375.8 |
Nettowerte 31.12.2019 | 41.1 | 769.7 | 202.9 | 1 013.7 |
Am Bilanzstichtag verteilte sich der Goodwill auf folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten:
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Energie | 107.9 | 107.6 |
Dienstleistungen | 661.8 | 686.7 |
Total | 769.7 | 794.3 |
Für die Prüfung der Werthaltigkeit des bilanzierten Goodwills (Impairment Test) wurde der Buchwert dem erzielbaren Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Der erzielbare Wert entspricht dem Nutzungswert (Value in Use). Die Berechnungen wurden auf der Basis geschätzter Cashflows aus vom Verwaltungsrat genehmigten Businessplänen über eine Periode von vier Jahren berechnet. Cashflows, die nach dieser Periode erarbeitet werden, wurden mit einer geschätzten Wachstumsrate extrapoliert. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des bilanzierten Goodwills ergab keinen Wertminderungsbedarf.
Den Berechnungen des Nutzungswerts liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:
WACC (vor Steuern) | WACC (nach Steuern) | Langfristige Wachstumsrate | ||||
% | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Energie | 7.6 | 7.6 | 5.9 | 5.9 | 1.0 | 1.0 |
Dienstleistungen | 8.3 | 8.8 | 6.5 | 6.9 | 1.0 | 1.0 |
Die durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass realistische Änderungen in den wesentlichen Annahmen nicht dazu führen, dass der erzielbare Wert unter den Buchwert fallen würde.
Unter immateriellen Vermögenswerten werden Nutzungsrechte, im Rahmen von Akquisitionen erworbene vertragliche oder gesetzliche Rechte, Marken, Kundenbeziehungen, Software und Goodwill bilanziert.
Nutzungsrechte sind vertraglich vereinbarte einmalige Entschädigungen an einen Vertragspartner für die Benutzung seiner Betriebsanlagen sowie Konzessionen für den Bau und den Betrieb eigener Anlagen.
Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt linear über die Nutzungs- bzw. maximal über die Vertragsdauer. Goodwill und Marken werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet und jährlich oder bei Vorliegen von Indikatoren auf Wertminderung überprüft.
Nutzungsrechte | |
Konzessionen | 60 bis 80 Jahre |
Energiebezugsrechte | 36 bis 60 Jahre |
Anlagennutzungsrechte | 7 bis 50 Jahre |
Transitrechte | 25 bis 60 Jahre |
Übrige | |
Software | 3 bis 8 Jahre |
Kundenlisten, Technologien | 4 bis 10 Jahre |
Marken | unbestimmt |
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 334.5 | 366.0 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 165.4 | 120.6 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 39.2 | 35.5 |
Personalvorsorgeeinrichtungen | 12.5 | 10.1 |
Total | 551.6 | 532.2 |
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten mit 19.5 Mio. CHF (Vorjahr: 19.5 Mio. CHF) den kurzfristigen Anteil des veräusserten Swissgrid-Wandeldarlehens (siehe Anmerkung 19).
Finanzverbindlichkeiten umfassen verzinsliche finanzielle Verpflichtungen, namentlich Anleihen, Darlehen sowie Leasingverbindlichkeiten. Die Anleihen sowie Darlehen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Leasingverbindlichkeiten werden nach IFRS 16 bilanziert.
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Obligationenanleihen | 891.9 | 894.0 |
Namensschuldverschreibungen | 284.4 | 283.9 |
Leasingverbindlichkeiten | 180.1 | 191.5 |
Bankverbindlichkeiten | 86.6 | 80.6 |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 93.4 | 88.1 |
Total | 1 536.4 | 1 538.1 |
davon: | ||
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 89.1 | 108.0 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1 447.3 | 1 430.1 |
Mio. CHF | 31.12.2019 | Finanzierungsgeldflüsse | Wechselkurs- schwankungen | Marktwertänderungen | Übrige | 31.12.2020 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 89.1 | – 46.9 | – 0.2 | 0.0 | 66.0 | 108.0 |
Leasingverbindlichkeiten | 32.9 | – 37.5 | 0.0 | 42.9 | 38.3 | |
Bankverbindlichkeiten | 6.2 | – 3.2 | 0.0 | 22.8 | 25.8 | |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 50.0 | – 6.2 | – 0.2 | 0.3 | 43.9 | |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1 447.3 | – 0.7 | – 2.0 | 1.2 | – 15.7 | 1 430.1 |
Obligationenanleihen | 891.9 | 1.2 | 0.9 | 894.0 | ||
Namensschuldverschreibungen | 284.4 | – 1.4 | 0.9 | 283.9 | ||
Leasingverbindlichkeiten | 147.2 | 0.3 | – 0.5 | 6.2 | 153.2 | |
Bankverbindlichkeiten | 80.4 | – 1.8 | – 0.1 | – 23.7 | 54.8 | |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 43.4 | 0.8 | 0.0 | 0.0 | 44.2 | |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 410.5 | 14.9 | – 0.5 | – 70.5 | 354.4 | |
Total Verbindlichkeiten aus Finanzierungs- tätigkeit | 1 946.9 | – 32.7 | – 2.7 | 1.2 | – 20.2 | 1 892.5 |
Aus Veränderungen im Konsolidierungskreis haben sich die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit im Berichtsjahr um 2.4 Mio. CHF (Vorjahr: 55.2 Mio. CHF) erhöht.
Mio. CHF | 01.01.2019 | Finanzierungsgeldflüsse | Wechselkurs- schwankungen | Marktwertänderungen | Übrige | 31.12.2019 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 435.6 | – 383.9 | – 1.9 | 0.0 | 39.3 | 89.1 |
Obligationenanleihen | 349.5 | – 350.0 | 0.5 | 0.0 | ||
Leasingverbindlichkeiten | 27.2 | – 28.9 | – 0.6 | 35.2 | 32.9 | |
Bankverbindlichkeiten | 18.8 | – 15.4 | – 0.1 | 2.9 | 6.2 | |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 40.1 | 10.4 | – 1.2 | 0.7 | 50.0 | |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1 273.5 | 171.8 | – 15.1 | – 2.9 | 20.0 | 1 447.3 |
Obligationenanleihen | 693.9 | 200.0 | – 2.9 | 0.9 | 891.9 | |
Namensschuldverschreibungen | 294.4 | – 10.8 | 0.8 | 284.4 | ||
Leasingverbindlichkeiten | 142.9 | 0.0 | – 3.3 | 7.6 | 147.2 | |
Bankverbindlichkeiten | 100.5 | – 22.9 | – 1.0 | 3.8 | 80.4 | |
Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 41.8 | – 5.3 | 6.9 | 43.4 | ||
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 407.7 | 22.4 | – 0.9 | – 18.7 | 410.5 | |
Total Verbindlichkeiten aus Finanzierungs- tätigkeit | 2 116.8 | – 189.7 | – 17.9 | – 2.9 | 40.6 | 1 946.9 |
Mio. CHF | Nukleare Entsorgung | Belastende Verträge | Sonstige Rückstellungen | Total |
Bestand 31.12.2018 | 1 513.7 | 282.2 | 48.9 | 1 844.8 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | 7.0 | 7.0 | ||
Zuweisung | 5.7 | 10.2 | 13.4 | 29.3 |
Verzinsung | 53.0 | 7.7 | 0.7 | 61.4 |
Verwendung | – 63.6 | – 35.8 | – 5.3 | – 104.7 |
Auflösung | – 9.7 | – 6.0 | – 15.7 | |
Schätzungsanpassung nukleare Entsorgung | 13.9 | 13.9 | ||
Währungsumrechnung | – 1.1 | – 1.1 | ||
Bestand 31.12.2019 | 1 522.7 | 254.6 | 57.6 | 1 834.9 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | 2.0 | 2.0 | ||
Zuweisung | 34.4 | 10.1 | 44.5 | |
Verzinsung | 33.4 | 6.4 | 0.7 | 40.5 |
Verwendung | – 132.8 | – 17.8 | – 5.7 | – 156.3 |
Auflösung | – 4.8 | – 1.7 | – 6.5 | |
Währungsumrechnung | – 0.2 | – 0.2 | ||
Bestand 31.12.2020 | 1 423.3 | 272.8 | 62.8 | 1 758.9 |
davon: | ||||
Kurzfristige Rückstellungen | 143.0 | 25.1 | 10.7 | 178.8 |
Langfristige Rückstellungen | 1 280.3 | 247.7 | 52.1 | 1 580.1 |
Die Rückstellung für die nukleare Entsorgung setzt sich per 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
Im Vorjahr war eine Zuweisung von 5.7 Mio. CHF infolge der durch den Kraftwerksbetrieb jährlich zusätzlich verursachten Entsorgungskosten vorgenommen worden. Diese Zuweisung hatte in gleichem Umfang erfolgsneutral die Anschaffungskosten der Kernbrennstoffe erhöht. Aufgrund der Ausserbetriebnahme des Kraftwerks war im Berichtsjahr keine weitere Zuweisung vorzunehmen.
Aufgrund der Anpassung der Parameter Teuerung und Anlagerendite im Zusammenhang mit der revidierten SEFV (siehe Anmerkung 4.2) erfolgte im Jahr 2019 eine Schätzungsanpassung von 13.9 Mio. CHF. Die Anpassung erhöhte in gleichem Umfang erfolgsneutral die Anschaffungskosten der Kraftwerksanlagen.
Die BKW ist als Eigentümerin des Kernkraftwerks Mühleberg gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, das Werk nach der am 20. Dezember 2019 beendeten Betriebsphase stillzulegen und die nuklearen Abfälle zu entsorgen. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Werks wurden die erwarteten Kosten für die Stilllegung und Entsorgung aktiviert und eine entsprechende Rückstellung gebildet. Zudem wurden die durch den Kraftwerksbetrieb jährlich zusätzlich verursachten Entsorgungskosten aktiviert und in der Folge abgeschrieben sowie die entsprechende Rückstellung gebildet. Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden periodisch neu geschätzt. Der Barwert der geschätzten Kosten für die Stilllegung und für die Entsorgung wird zurückgestellt und jährlich aufgezinst. Der gleiche Betrag wurde während des Betriebs zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Werks aktiviert und linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die Berechnung der Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung wurden folgende, gegenüber dem Vorjahr unveränderte Annahmen getroffen:
Für den Nachbetrieb werden aufgrund des kurzfristigen Zeithorizonts (bis 2024) sowohl für die Teuerung wie auch für den Zins 0.5 % angewendet.
Die verwendeten Annahmen basieren seit 2019 nicht mehr auf den in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) definierten Parametern, da die BKW diese aufgrund der vorgenommenen Anpassungen nicht mehr als sachgerecht beurteilt. Stattdessen nimmt die BKW eigene Schätzungen vor (Erläuterungen siehe Anmerkung 4.2).
Die BKW hat bis 2022 Zahlungen an die staatlichen Fonds für die Stilllegung und die Entsorgung zu leisten. Diese Fonds erstatten den Betreibern die Zahlungen für die Stilllegung und die Entsorgung nach erfolgter Ausserbetriebnahme der Werke. Im Berichtsjahr hat die BKW Rückerstattungen von den Fonds in der Höhe von 86.5 Mio. CHF (Vorjahr: 46.6 Mio. CHF) erhalten. Die Anteile an den staatlichen Fonds sind unter den Finanzanlagen ausgewiesen (siehe Anmerkung 19).
Die Rückstellungen für belastende Verträge beziehen sich zum grössten Teil auf Energiebeschaffungsverträge und decken zukünftige Energiebezüge von Partnerwerken zu Produktionskosten, die über den erwarteten erzielbaren Absatzpreisen liegen werden, ab. Die Rückstellungen stehen im Zusammenhang mit Energiebeschaffungsverträgen aus den fossil-thermischen Kraftwerken Wilhelmshaven in Deutschland und Livorno Ferraris in Italien. Im Berichtsjahr wurden die Rückstellungen aufgrund der aktualisierten Erwartungen zu den zukünftigen Strompreisentwicklungen in Höhe von netto 10.2 Mio. CHF erhöht (Vorjahr: Reduktion von 35.3 Mio. CHF).
Der Mittelabfluss der Rückstellungen ergibt sich aus der Übernahme des produzierten Stroms zu den Produktionskosten und erfolgt über einen Zeitraum von sieben Jahren.
In den Rückstellungen für belastende Verträge enthalten sind ebenfalls Rückstellungen für Drohverluste aus Kundenaufträgen. Der Mittelabfluss aus diesen Rückstellungen wird im Wesentlichen in den folgenden zwei Jahren erwartet.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Garantieverpflichtungen, Verpflichtungen aus dem Personalbereich, als wahrscheinlich eingeschätzte Zahlungen aus Rechtsstreitigkeiten sowie diverse kleinere betriebliche Verpflichtungen. Der Mittelabfluss aus diesen Rückstellungen wird im Wesentlichen in den folgenden drei Jahren erwartet. Im Weiteren bestehen Rückstellungen für den Rückbau und den Abbruch von Kraftwerksanlagen sowie für die Wiederherstellung der Umgebung. Diese Kosten fallen bei Ende der Nutzungsdauer der jeweiligen Kraftwerke an; der Mittelabfluss wird innerhalb der nächsten 20 bis 25 Jahre erwartet.
Die BKW hat nicht beherrschende Anteile an Kraftwerksgesellschaften, bei denen sie verpflichtet ist, die produzierte Energie zu ihren Produktionskosten abzunehmen. Für Energiebezugsverpflichtungen zu Produktionskosten, die über den erwarteten, zukünftig realisierbaren Absatzpreisen liegen, werden Rückstellungen gebildet. Die Berechnungen erfolgen nach der Discounted-Cash-Flow-Methode.
Zum Barwert angesetzte Rückstellungen werden über den Finanzaufwand aufgezinst.
Vorsorgeeinrichtungen werden durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Dieses sieht vor, dass Vorsorgeeinrichtungen von unabhängigen, rechtlich eigenständigen Einheiten verwaltet werden. Die Arbeitnehmenden und deren Hinterlassene sind im Rahmen der Vorsorgepläne gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert. Alle versicherungstechnischen Risiken werden durch die Pensionskasse getragen. Die Finanzierung des Vorsorgeplans erfolgt durch Beiträge und Vermögenserträge. Die angeschlossenen Gesellschaften und die Versicherten entrichten die Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung in Prozenten des versicherten Lohnes der Versicherten. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Anlage des Vorsorgevermögens.
Die Arbeitnehmenden der BKW in der Schweiz sind der Pensionskasse BKW und anderen autonomen Vorsorgeeinrichtungen angeschlossen, deren Vorsorgepläne nach IAS 19 als leistungsorientierte Vorsorgepläne qualifizieren. Auch im Ausland sind teilweise Arbeitnehmende an leistungsorientierten Vorsorgeplänen gemäss IAS 19 angeschlossen. Jährlich werden durch unabhängige Vorsorgeexperten Gutachten nach IAS 19 basierend auf der Projected-Unit-Credit-Methode erstellt.
Die Mehrheit der in der Schweiz tätigen Mitarbeitenden der BKW Gruppe ist bei der Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke (Pensionskasse BKW) versichert. Die Pensionskasse BKW ist eine als Stiftung organisierte Vorsorgeeinrichtung des privaten Rechts, deren Vorsorgeplan einem Beitragsprimat nach schweizerischem Gesetz entspricht. Oberstes Organ der Stiftung Pensionskasse BKW ist der paritätisch aus gleich vielen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte Stiftungsrat. Die Leistungen der Pensionskasse BKW sind in einem Vorsorgereglement festgelegt. Dieses wird vom Stiftungsrat erlassen. Der Stiftungsrat delegiert die Führung der Geschäfte an eine Geschäftsführung. Die Stiftung untersteht der Aufsichtsbehörde des Kantons Bern.
Das Vorsorgevermögen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der vom Stiftungsrat erlassenen Richtlinien im In- und Ausland breit diversifiziert angelegt. Das Vermögen wird so angelegt, dass Sicherheit und angemessener Ertrag der Anlagen, eine ausgewogene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind. Der Experte für berufliche Vorsorge erstellt jährlich die versicherungstechnische Bilanz und überprüft die finanzielle und versicherungstechnische Situation der Pensionskasse BKW. Der ungeprüfte versicherungstechnische Deckungsgrad der Pensionskasse BKW gemäss BVG liegt per 31. Dezember 2020 mit einem technischen Zinssatz von 1.50 % (Vorjahr: 1.75 %) bei 111.7 % (Vorjahr: 112.9 %). Im Falle einer Unterdeckung nach BVG müssen durch den Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Experten für berufliche Vorsorge geeignete Sanierungsmassnahmen (zum Beispiel Erhöhung der ordentlichen Beiträge oder Erhebung von Sanierungsbeiträgen) ergriffen werden. Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die Summe der Beiträge der Arbeitnehmer.
Die Personalvorsorgeverbindlichkeiten verschiedener kleinerer Konzerngesellschaften waren bisher in den nachfolgenden Tabellen netto ausgewiesen worden. Nach Aktualisierung der Datengrundlage für diese Gesellschaften werden Planvermögen und Vorsorgeverpflichtungen neu brutto ausgewiesen. Die Anpassung im Ausweis wurde per 1. Januar 2019 vorgenommen und führte zu einer Erhöhung von Planvermögen und Personalvorsorgeverpflichtung um je 189.4 Mio. CHF. Es ergaben sich dadurch keine Auswirkungen auf Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung und Bilanz der dargestellten Jahre.
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Barwert der Personalvorsorgeverpflichtung | – 2 587.7 | – 2 667.1 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 2 348.9 | 2 409.3 |
In der Bilanz erfasste Nettopersonalvorsorgeverbindlichkeiten | – 238.8 | – 257.8 |
davon in den Finanzanlagen als Guthaben ausgewiesen | 0.0 | 0.0 |
davon als Verbindlichkeit ausgewiesen | – 238.8 | – 257.8 |
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) | 36.4 | 47.9 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0.0 | – 0.4 |
Zinsaufwand auf der Vorsorgeverpflichtung | 14.7 | 5.7 |
Zinsertrag aus dem Planvermögen | – 13.3 | – 5.0 |
Verwaltungskosten exklusive Kosten für Verwaltung Planvermögen | 0.9 | 1.1 |
Personalvorsorgeaufwand | 38.7 | 49.3 |
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | ||
Änderung finanzielle Annahmen | 119.7 | 31.6 |
Änderung demografische Annahmen | 0.0 | – 25.4 |
Erfahrungsbedingte Anpassungen | 19.6 | 56.7 |
Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontierungssatz) | – 170.9 | – 67.0 |
Total im Sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertung | – 31.6 | – 4.1 |
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Barwert der Personalvorsorgeverpflichtung am 01.01. | 2 197.0 | 2 587.7 |
Zinsaufwand | 14.7 | 5.7 |
Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) | 36.4 | 49.9 |
Ein- und ausbezahlte Leistungen | – 62.2 | – 90.1 |
Arbeitnehmerbeiträge | 22.8 | 28.4 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0.0 | – 0.4 |
Unternehmenszusammenschlüsse | 237.6 | 21.9 |
Verwaltungskosten (exklusive Vermögensverwaltungskosten) | 0.9 | 1.1 |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 140.5 | 62.9 |
Barwert der Personalvorsorgeverpflichtungen am 31.12. | 2 587.7 | 2 667.1 |
Die aktiven Mitglieder haben an der Vorsorgeverpflichtung per Bilanzstichtag einen Anteil von 1 644.3 Mio. CHF (Vorjahr: 1 600.3 Mio. CHF). Der Anteil für Pensionäre an der Vorsorgeverpflichtung per Bilanzstichtag beträgt 1 022.8 Mio. CHF (Vorjahr: 987.4 Mio. CHF).
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am 01.01. | 2 005.3 | 2 348.9 |
Zinsertrag aus dem Planvermögen | 13.4 | 5.0 |
Arbeitgeberbeiträge | 31.2 | 37.9 |
Arbeitnehmerbeiträge | 22.9 | 28.4 |
Ein- und ausbezahlte Leistungen | – 62.3 | – 91.2 |
Unternehmenszusammenschlüsse | 167.5 | 13.3 |
Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontierungssatz) | 170.9 | 67.0 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am 31.12. | 2 348.9 | 2 409.3 |
Mio. CHF | 31.12.2019 | % | 31.12.2020 | % |
Flüssige Mittel | 87.8 | 3.7 | 81.6 | 3.4 |
Eigenkapitalinstrumente | 772.7 | 32.9 | 825.5 | 34.3 |
Fremdkapitalinstrumente | 817.6 | 34.8 | 824.0 | 34.2 |
Übrige Instrumente | 218.3 | 9.3 | 210.1 | 8.7 |
Immobilien | 452.5 | 19.3 | 468.1 | 19.4 |
Total Planvermögen | 2 348.9 | 100.0 | 2 409.3 | 100.0 |
davon unternehmenseigene übertragbare Finanzinstrumente | 3.4 | 4.7 | ||
davon durch die BKW benutzte Immobilien | 19.1 | 17.0 |
Die Eigenkapitalinstrumente enthalten Investitionen in Aktien und sind generell in einem aktiven Markt zu ihrem Marktpreis notiert. Gemessen am Gesamtvermögen beträgt der Anteil von Schweizer Aktien zum Ende der Berichtsperiode 17.8 % (Vorjahr: 15.4 %) und der von ausländischen Aktien 16.4 % (Vorjahr: 17.6 %). In der Schweiz und im Ausland erfolgen Aktienanlagen über Direktanlagen (Manager sind externe Vermögensverwalter) sowie Anlagestiftungen und Fonds.
Die Fremdkapitalinstrumente setzen sich per 31. Dezember 2020 gemessen am Gesamtvermögen zu 17.2 % (Vorjahr: 16.3 %) aus Obligationen Schweiz, zu 7.9 % (Vorjahr: 8.4 %) aus Obligationen Ausland mit Fremdwährungsabsicherung sowie zu 8.8 % (Vorjahr: 9.6 %) aus Hypothekendarlehen und Pfandbriefen zusammen. Die Obligationen und die Pfandbriefe sind in einem aktiven Markt zu ihrem Marktpreis notiert, wohingegen die Hypothekendarlehen über keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt verfügen.
Die übrigen Instrumente werden im Wesentlichen in einem aktiven Markt zu ihrem Marktpreis notiert.
Die Immobilien teilen sich gemessen am Gesamtvermögen per 31. Dezember 2020 zu 9.5 % (Vorjahr: 10.1 %) in Liegenschaften (Direktanlagen in der Schweiz) und zu 6.5 % (Vorjahr: 7.0 %) in an einem aktiven Markt kotierte Immobilienfonds (davon knapp die Hälfte mit ausländischen Liegenschaften) auf.
Der effektive Ertrag aus dem Planvermögen betrug im Berichtsjahr 3.0 % (Vorjahr: 11.2 %).
Schweiz | Deutschland | Schweiz | Deutschland | |
2019 | 2019 | 2020 | 2020 | |
Diskontierungssatz | 0.25 % | 1.11 % | 0.15 % | 0.74 % |
Erwartete zukünftige Lohnentwicklung | 0.50 % | 2.75 % | 0.50 % | 2.75 % |
Erwartete zukünftige Rentenentwicklung | 0.00 % | 1.75 % | 0.00 % | 1.75 % |
Sterbetafel | BVG 2015 GT | Heubeck 2018 G | BVG 2015 GT | Heubeck 2018 G |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Personalvorsorgeverpflichtung betrug 14.7 Jahre (Vorjahr: 14.8 Jahre). Die Änderung bei den demografischen Annahmen (Anmerkung 26.3) bezieht sich auf die Aktualisierung der Austrittswahrscheinlichkeiten und der Kapitalbezugsquote aufgrund der Erfahrungswerte der Pensionskasse BKW.
Als erhebliche versicherungsmathematische Annahmen werden der Diskontierungssatz, die Lohnentwicklung, die Rentenentwicklung und die Lebenserwartung betrachtet und deshalb einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Die Personalvorsorgeverpflichtung wird sich bei unten dargestellter Zu- und Abnahme der Annahmen wie folgt verändern:
31.12.2020 | Personalvorsorgeverpflichtung | |
Mio. CHF | Zunahme | Abnahme |
Diskontierungssatz (0.25 % Veränderung) | – 85.3 | 90.8 |
Lohnentwicklung (0.25 % Veränderung) | 5.4 | – 5.9 |
Rentenentwicklung (+0.20 % Veränderung) | 67.7 | – |
Lebenserwartung (1 Jahr Veränderung) | 79.3 | – 80.7 |
31.12.2019 | Personalvorsorgeverpflichtung | |
Mio. CHF | Zunahme | Abnahme |
Diskontierungssatz (0.25 % Veränderung) | – 80.9 | 86.5 |
Lohnentwicklung (0.25 % Veränderung) | 4.7 | – 4.8 |
Rentenentwicklung (+0.20 % Veränderung) | 69.0 | – |
Lebenserwartung (1 Jahr Veränderung) | 76.8 | – 78.0 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde auf Basis einer Methode bestimmt, die durch Veränderungen obiger Annahmen zum Ende der Berichtsperiode den Einfluss auf die Personalvorsorgeverpflichtung extrapoliert.
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Erwartete Arbeitgeberbeiträge | 35.7 | 40.8 |
Erwartete Arbeitnehmerbeiträge | 26.9 | 30.2 |
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Abgetretene Nutzungsrechte | 306.1 | 307.6 |
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 104.1 | 46.6 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 0.3 | 0.2 |
Total | 410.5 | 354.4 |
Die im November 2016 aus dem Verkauf des Wandeldarlehens der Swissgrid entstandene Verbindlichkeit ist mit noch 19.5 Mio. CHF in der Position «Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten» enthalten. Die Transaktion wird in der Anmerkung 19 beschrieben.
Bei den abgetretenen Nutzungsrechten handelt es sich um von Dritten bezahlte Beiträge für Transitrechte an Übertragungsanlagen, um Anlagenbenutzungsrechte und Netzkostenbeiträge (Anschlussbeiträge). Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert des erhaltenen Mittelzuflusses, abzüglich erfolgswirksamer Auflösungen. Die Verbindlichkeit wird linear über die Nutzungsdauer der Anlage, maximal über die Vertragsdauer des abgetretenen Rechts aufgelöst.
Das ausgegebene und voll einbezahlte Aktienkapital der BKW AG beträgt 132.0 Mio. CHF und besteht aus 52 800 000 Namenaktien zu einem Nominalwert von CHF 2.50 pro Stück.
Per 31.12. hielten nach Kenntnis der BKW folgende Aktionäre mehr als 3 % der Aktien:
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
Kanton Bern | 52.54 % | 52.54 % |
Groupe E AG | 10.00 % | 10.00 % |
Anzahl | Buchwert Mio. CHF | Davon geldwirksam Mio. CHF | |
31.12.2018 | 70 094 | 4.8 | |
Käufe | 466 915 | 32.2 | 32.2 |
Verkäufe | – 515 985 | – 35.5 | – 30.3 |
31.12.2019 | 21 024 | 1.5 | 1.9 |
Käufe | 520 814 | 44.5 | 44.5 |
Verkäufe | – 502 764 | – 42.3 | – 36.5 |
31.12.2020 | 39 074 | 3.7 | 8.0 |
Die Kapitalreserven beinhalten die von den Aktionären einbezahlten Reserven.
Die Gewinnreserven bestehen aus den gesetzlichen und statutarischen Reserven (ohne Kapitalreserven), den nicht ausgeschütteten Gewinnen der Vorjahre und den Gewinnen und Verlusten aus dem Verkauf eigener Aktien.
Von der BKW oder ihren Konzerngesellschaften gehaltene BKW Aktien werden mit ihrem Anschaffungswert vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Per 31. Dezember 2020 werden 39 074 Aktien (Vorjahr: 21 024) von der BKW AG und ihren Konzerngesellschaften gehalten.
Mio. CHF | Währungs- umrechnung | Bewertungsreserve der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte | Absicherung | Versicherungsmathe- matische Gewinne/ Verluste | Total |
Bestand 31.12.2018 | – 302.1 | – 0.1 | 1.8 | 60.1 | – 240.3 |
Währungsumrechnung | |||||
Währungsumrechnung | – 42.3 | – 42.3 | |||
Sicherungsgeschäfte | |||||
Wertänderungen von Assoziierten | – 4.7 | – 4.7 | |||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | |||||
von Konzerngesellschaften | 31.6 | 31.6 | |||
von Assoziierten | – 10.9 | – 10.9 | |||
Ertragssteuern | – 6.2 | – 6.2 | |||
Bestand 31.12.2019 | – 344.4 | – 0.1 | – 2.9 | 74.6 | – 272.8 |
Währungsumrechnung | |||||
Währungsumrechnung | – 19.0 | – 19.0 | |||
Übertrag in die Erfolgsrechnung | 1.0 | 1.0 | |||
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte | |||||
Wertänderungen | 0.1 | 0.1 | |||
Übertrag in die Gewinnreserven | – 0.1 | – 0.1 | |||
Sicherungsgeschäfte | |||||
Wertänderungen von Konzerngesellschaften | – 0.1 | – 0.1 | |||
Wertänderungen von Assoziierten | – 3.1 | – 3.1 | |||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | |||||
von Konzerngesellschaften | 4.2 | 4.2 | |||
von Assoziierten | 6.4 | 6.4 | |||
Ertragssteuern | – 0.6 | – 0.6 | |||
Bestand 31.12.2020 | – 362.4 | – 0.1 | – 6.1 | 84.6 | – 284.0 |
Die Reserve für Währungsumrechnung enthält die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in Fremdwährung ausländischer Konzerngesellschaften und Assoziierter.
In dieser Bewertungsreserve werden die Wertänderungen der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte bis zum Zeitpunkt ihrer Realisierung erfasst. Im Zeitpunkt der Veräusserung dieser finanziellen Vermögenswerte wird die Bewertungsreserve in die Gewinnreserven umgegliedert.
Die Absicherungsreserve umfasst die unrealisierten Wertänderungen von Finanzinstrumenten zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) sowie zur Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Net Investment Hedge) in der Höhe des wirksamen Teils der Absicherung sowie die realisierten Gewinne und Verluste aus abgeschlossenen Sicherungsbeziehungen, deren Realisierung in die Erfolgsrechnung noch nicht erfolgt ist, da das Grundgeschäft der Sicherungsbeziehung noch nicht erfolgswirksam war.
Die Reserve für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste umfasst den Effekt aus den periodischen versicherungsmathematischen Neuberechnungen.
Die BKW verfolgt eine nachhaltige Steigerung und Sicherung des Unternehmenswerts. Das Kapitalmanagement der BKW hat zum Ziel, die Kapitalmarkt- bzw. Finanzierungsfähigkeit des Konzerns durch Einhaltung einer mit dem jeweils festgelegten Zielrating verträglichen Bilanzstruktur langfristig sicherzustellen und den potenziellen Einfluss von Wertänderungen des gesamten Finanz- bzw. Risikoportfolios in engen Grenzen zu steuern. Die BKW strebt eine stetige Dividendenausschüttung an, basierend auf einer Ausschüttungsquote von 40 bis 50 % des um Sondereffekte bereinigten Reingewinns. Die Finanzmittel der BKW dienen primär dem Kerngeschäft und sichern den unternehmerischen Handlungsspielraum gemäss den Vorgaben der Konzernstrategie. Im Geschäftsjahr 2020 hat es keine Veränderungen beim Kapitalmanagement gegeben.
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet Angaben zu den Wiederbeschaffungswerten und Kontraktvolumen der am Bilanzstichtag offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften sowie aus Zins- und Währungsabsicherungen. Derivate, die als Sicherungsinstrumente gemäss IFRS 9 qualifizieren und nach den Bestimmungen des Hedge Accounting behandelt werden, sind separat ausgewiesen.
Positive Wiederbeschaffungswerte | Negative Wiederbeschaffungswerte | Kontraktvolumen | ||||
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Futures (Energiehandel) | 367.7 | 480.5 | ||||
Terminkontrakte (Energiehandel) | 138.5 | 143.1 | 124.5 | 205.5 | 2 091.6 | 1 825.1 |
Swaps | 3.8 | 4.7 | 15.0 | 15.0 | ||
Terminkontrakte (Devisen) | 0.9 | 0.3 | 0.1 | 0.3 | 228.7 | 269.7 |
Sicherungsgeschäfte (Hedge Accounting) | ||||||
Swaps | 0.3 | 1.2 | 100.0 | 100.0 | ||
Terminkontrakte (Devisen) | 0.1 | 36.8 | ||||
Total | 139.4 | 143.7 | 129.6 | 210.6 | 2 803.0 | 2 727.1 |
davon: | ||||||
Kurzfristige Derivate | 132.4 | 131.1 | 106.8 | 178.7 | ||
Langfristige Derivate | 7.0 | 12.6 | 22.8 | 31.9 |
Derivate werden in der Bilanz zu ihrem beizulegenden Zeitwert als positive Wiederbeschaffungswerte (Forderungen) oder negative Wiederbeschaffungswerte (Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Das Kontraktvolumen entspricht dem Basiswert bzw. der Kontraktmenge des zugrunde liegenden derivativen Finanzinstruments.
Der Wiederbeschaffungswert der Futures ist null, da die Preisschwankungen verglichen mit den vereinbarten Abschlusspreisen täglich ausgeglichen werden. Die Terminkontrakte des Energiehandels enthalten Forwards mit fixen und flexibel einsetzbaren Profilen.
Die BKW handelt mit Kontrakten in Form von Forwards mit fixen und flexibel einsetzbaren Profilen und Futures mit den Basiswerten Elektrizität, Gas, Öl, Kohle und Zertifikate. Kontrakte, die mit der ausschliesslichen Absicht zur Erzielung einer Handelsmarge abgeschlossen wurden, sowie die aus den erweiterten Bewirtschaftungstätigkeiten des Produktionsportfolios resultierenden Absicherungstransaktionen werden als Finanzinstrumente behandelt und als Energiederivate bezeichnet.
Am Bilanzstichtag offene Geschäfte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Forderungen der BKW gegenüber ihren Gegenparteien gehen als positive Wiederbeschaffungswerte in die Aktiven (Position Derivate) der Bilanz ein, Verbindlichkeiten werden als negative Wiederbeschaffungswerte in den Passiven (Position Derivate) der Bilanz erfasst. Die positiven Wiederbeschaffungswerte entsprechen den Kosten, die der BKW für den Ersatz aller Transaktionen mit einem Wert zugunsten der BKW entstehen würden, falls alle relevanten Gegenparteien gleichzeitig zahlungsunfähig würden und die Transaktionen unmittelbar ersetzt werden könnten. Die negativen Wiederbeschaffungswerte entsprechen den Kosten, die den Gegenparteien für den Ersatz aller Transaktionen mit einem Wert zu ihren Gunsten entstehen würden, falls die BKW ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte. Ein Saldieren (Netting) von laufenden Transaktionen mit positiven oder negativen Wiederbeschaffungswerten wird vorgenommen, wenn die entsprechenden Vertragsregelungen dies vorsehen und die Verrechnung rechtlich durchsetzbar und beabsichtigt ist.
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste mit Energiederivaten werden als Erfolg aus Energieeigenhandel respektive Erfolg aus Energieabsicherung innerhalb des Nettoumsatzes ausgewiesen.
Zur Absicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts eines erfassten Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge), zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) sowie zur Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Net Investment Hedge) können Finanzinstrumente eingesetzt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit bestehenden Richtlinien zur Absicherungs- und Kreditrisikopolitik.
Realisierte und nicht realisierte Wertveränderungen aus Finanzinstrumenten, die wirtschaftlich und gemäss Konzernrichtlinien der Absicherung von Wechselkurs- und Zinssatzrisiken aus laufender Geschäftstätigkeit dienen, jedoch nicht als Sicherungsgeschäft qualifiziert sind, werden erfolgswirksam im Finanzergebnis ausgewiesen.
Per 31. Dezember 2020 bestehen folgende offene Sicherungsgeschäfte:
Es besteht ein Zinssatz-Swap, welcher zur Wandlung von festen in variable Zinsen respektive zur Absicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts eines Teils des ausgegebenen Green Bond dient. Diese als hocheffektiv eingestufte Sicherungsbeziehung qualifiziert als Fair Value Hedge. Der Green Bond weist für das Berichtsjahr eine Wertveränderung des beizulegenden Zeitwerts von – 1.2 Mio. CHF aus (Vorjahr: +1.0 Mio. CHF). Aus dieser Sicherungsbeziehung resultierte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr ein ineffektiver Teil, welcher im Finanzergebnis zu erfassen war.
Aufgrund der bevorstehenden Ablösung des CHF LIBOR durch einen neuen Referenzzinssatz müssen im Jahr 2021 die vertraglichen Bestimmungen des Zinssatz-Swaps angepasst werden. Der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung und der Berechnung der Wertveränderung des beizulegenden Zeitwerts des Green Bond liegt die Erwartung zugrunde, dass aus der Referenzzinssatz-Ablösung kein Effekt resultiert. Das Kontraktvolumen des Zinssatz-Swaps beträgt 100 Mio. CHF.
Es bestehen diverse Terminkontrakte zur Absicherung von Kursschwankungen auf der Energiebeschaffung in EUR. Diese Sicherungsinstrumente wurden als hocheffektiv eingestuft und qualifizieren als Cashflow Hedges. Im Berichtsjahr wurde aus dieser Absicherung ein Verlust von 0.1 Mio. CHF im sonstiges Ergebnis (OCI) erfasst. Es resultierte im Berichtsjahr kein ineffektiver Teil, welcher im Finanzergebnis zu erfassen war.
In den vergangenen Jahren platzierte die BKW drei Namensschuldverschreibungen mit Nominalbeträgen von insgesamt 275.0 Mio. EUR. Die Namensschuldverschreibungen wurden in Deutschland platziert und sichern einen Teil der dortigen Nettoinvestitionen ab. Die Namensschuldverschreibungen wurden als Net Investment Hedge designiert. Fremdwährungsgewinne bzw. -verluste auf den Namensschuldverschreibungen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und gleichen in entsprechendem Ausmass die Gewinne bzw. Verluste aus der Währungsumrechnung der designierten Nettoinvestitionen aus. Aus den Sicherungsbeziehungen resultierte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr ein ineffektiver Teil, welcher im Finanzergebnis zu erfassen war.
In den ausgewiesenen Perioden hatte die BKW mit nahestehenden Personen folgende finanzielle Beziehungen. Alle Transaktionen wurden – wenn unten nicht anders vermerkt – zu Konditionen wie mit unabhängigen Dritten abgewickelt.
Eigentümer | Assoziierte | Pensionskassen | ||||
Mio. CHF | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 |
Erträge | ||||||
Verkauf von Energie | 2.7 | 2.4 | 39.3 | 36.5 | ||
Übrige Verkäufe und Dienstleistungen | 5.4 | 2.3 | 21.3 | 79.0 | 1.3 | 2.7 |
Zinsen und Dividenden | 2.3 | 0.2 | 23.3 | 22.3 | ||
Aufwendungen | ||||||
Kauf von Energie | 218.0 | 245.7 | ||||
Wasserzinsen | 19.0 | 15.7 | ||||
Übrige Käufe und Dienstleistungen | 0.4 | 0.4 | 95.1 | 96.2 | 32.0 | 35.3 |
Abgaben und Gebühren | 2.5 | 2.2 | ||||
Zinsen und Dividenden | 50.1 | 61.1 | 0.1 | 0.0 | ||
Ertragssteuern | 20.5 | 23.9 | ||||
Aktiven | ||||||
Flüssige Mittel | 23.1 | 23.8 | ||||
Forderungen und Abgrenzungen | 1.5 | 1.3 | 40.9 | 51.7 | 0.0 | 0.4 |
Kurzfristige Finanzanlagen | 14.3 | 20.8 | ||||
Darlehen | 24.8 | 18.7 | ||||
Nutzungsrechte | 9.2 | 9.9 | ||||
Verbindlichkeiten | ||||||
Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 19.9 | 24.7 | 23.1 | 33.2 | 11.7 | 9.5 |
Darlehen | 3.7 | 4.8 | ||||
Nutzungsrechte | 0.6 | 0.6 |
Der Kanton Bern ist der grösste Aktionär der BKW. Als Mehrheitsaktionär hat der Kanton bestimmenden Einfluss auf alle Entscheide der Generalversammlung, einschliesslich der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gewinnverwendung. Zum Kanton Bern, zu seinen Behörden und öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie zu den von diesen beherrschten privatrechtlichen Gesellschaften bestehen vielfältige Beziehungen: Die BKW erbringt Energielieferungen und andere Dienstleistungen, bezieht Material und Dienstleistungen und zahlt Steuern, Wasserzinsen und andere Abgaben und Gebühren. Ferner erfolgen Finanztransaktionen mit der Berner Kantonalbank, an der der Kanton Bern die Aktienmehrheit hält.
Die ausgewiesenen Transaktionen umfassen Energielieferungen, Energietransporte, Dividenden, Bau- / Ingenieurleistungen (Ertrag), Betriebsführungen und Instandhaltung / Wartung (Ertrag), Energiekäufe, Energietransporte, Material- / Fremdleistungen und übrige Dienstleistungen (Aufwand). Die von den Partnerwerken produzierte Energie wird den Aktionären aufgrund bestehender Partnerverträge zu Gestehungskosten (inkl. Verzinsung und Rückzahlung des Fremdkapitals) verrechnet. Im Geschäftsjahr 2020 haben die Assoziierten bei der BKW Darlehen im Umfang von 6.6 Mio. CHF aufgenommen (Vorjahr: Aufnahme Darlehen 10.8 Mio. CHF). Im Berichtsjahr nahmen die Darlehen durch Rückzahlungen um 6.1 Mio. CHF ab (Vorjahr: Rückzahlungen 28.5 Mio. CHF und Abnahme aufgrund Veränderungen im Konsolidierungskreis 1.4 Mio. CHF). Die BKW hat im Berichtsjahr Leistungen und Material von Assoziierten im Wert von 0.5 Mio. CHF aktiviert (Vorjahr: 18.8 Mio. CHF).
Die Transaktionen mit Vorsorgeeinrichtungen erfolgen im Rahmen der beruflichen Vorsorge und umfassen Arbeitgeberbeiträge, Verwaltungspauschalen (Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten), Immobilienleistungen (Bewirtschaftung von Liegenschaften) sowie Finanztransaktionen (Bewirtschaftung Liquidität).
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Kurzfristig fällige Leistungen | 4.5 | 4.8 |
Beiträge an Pensionspläne | 0.9 | 1.0 |
Aktienbasierte Vergütungen | 1.5 | 1.7 |
Total | 6.9 | 7.5 |
Die in den kurzfristig fälligen Leistungen enthaltenen Erfolgsbeteiligungen entsprechen den variablen Erfolgsanteilen für das betreffende Geschäftsjahr.
Die detaillierten Angaben zu den Vergütungen an Verwaltungsrat und Konzernleitung erfolgen im Vergütungsbericht, welcher in Übereinstimmung mit der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) publiziert wird.
Im Geschäftsjahr 2020 hatte die BKW keine Transaktionen mit Gesellschaften, bei welchen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung massgeblichen Einfluss haben. Im Geschäftsjahr 2019 wurde Energie im Umfang von 2.8 Mio. CHF geliefert und Dienstleistungen im Umfang von 0.5 Mio. CHF erbracht. Per 31.12.2019 bestanden gegenüber diesen Gesellschaften offene Forderungen in der Höhe von 0.7 Mio. CHF.
Die Leasingnehmerverhältnisse betreffen Windparks, Pachtverhältnisse für Grundstücke und Verteilanlagen, Dienstbarkeiten auf Grundstücken, Gebäudemieten, Fahrzeuge und andere mobile Sachanlagen.
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Leasing in der konsolidierten Erfolgsrechnung | ||
Erträge aus operativen Leasingverhältnissen | 0.8 | 0.7 |
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 2.4 | 0.5 |
Aufwand aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte | 0.7 | 0.8 |
Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten sind | 0.4 | 0.4 |
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | 2.3 | 2.1 |
Leasing in der konsolidierten Geldflussrechnung | ||
Total Geldabfluss aus Leasingnehmerverhältnissen | 34.8 | 41.7 |
Bei den Leasinggeberverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um Heizungsanlagen im Wärme-Contracting. Die zukünftigen undiskontierten Leasingzahlungen betrugen per Bilanzstichtag:
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Innerhalb von 1 Jahr | 0.7 | 0.7 |
Nach 1 Jahr, aber innerhalb von 2 Jahren | 0.7 | 0.7 |
Nach 2 Jahren, aber innerhalb von 3 Jahren | 0.6 | 0.5 |
Nach 3 Jahren, aber innerhalb von 4 Jahren | 0.5 | 0.4 |
Nach 4 Jahren, aber innerhalb von 5 Jahren | 0.4 | 0.3 |
Nach 5 Jahren | 4.0 | 3.5 |
Total | 6.9 | 6.1 |
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten an Leasinggegenständen werden in der Bilanzposition «Sachanlagen» ausgewiesen. Siehe dazu die Anmerkung 21.
Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz unter den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Fristigkeit der Leasingverbindlichkeiten ist in Anmerkung 38.3 offengelegt. Die Abzinsung der Leasingverbindlichkeit wird grundsätzlich unter Anwendung laufzeit- und länderspezifischer Grenzfremdkapitalzinssätze ermittelt, es sei denn, der den Leasingzahlungen zugrunde liegende Zinssatz ist verfügbar.
Die Flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände, Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen bei Finanzinstituten mit einer Gesamtlaufzeit von höchstens drei Monaten.
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Bankguthaben und Kassabestände | 668.6 | 810.1 |
Terminguthaben | 14.9 | 15.0 |
Total Flüssige Mittel | 683.5 | 825.1 |
Die Berichtigungen des operativen Cashflows um nicht geldwirksame Transaktionen setzen sich wie folgt zusammen:
Mio. CHF | 2019 | 2020 |
Abschreibungen und Wertminderungen | 280.7 | 243.3 |
Ergebnis aus Assoziierten | – 35.7 | – 39.0 |
Gewinne/Verluste aus Verkauf von Anlagevermögen | – 1.5 | 0.5 |
Veränderung langfristige Rückstellungen (ohne Verzinsung und ohne Verwendung nukleare Rückstellungen) | – 1.3 | 26.8 |
Auflösungsraten abgetretener Nutzungsrechte | – 12.5 | – 13.6 |
Veränderung aus Bewertung von Energiederivaten | – 25.2 | 76.4 |
Andere nicht geldwirksame Positionen | 9.6 | 12.7 |
Total Berichtigung für nicht geldwirksame Transaktionen | 214.1 | 307.1 |
Der Geldabfluss für den Erwerb von Konzerngesellschaften von 57.9 Mio. CHF (Vorjahr: 244.6 Mio. CHF) entspricht dem Geldabfluss für Unternehmenszusammenschlüsse des Berichtsjahres von 11.9 Mio. CHF (Vorjahr: 220.2 Mio. CHF, Detailangaben siehe Anmerkung 5) zuzüglich der 2020 erfolgten Zahlungen im Zusammenhang mit aufgeschobenen und bedingten Kaufpreiszahlungen von 46.0 Mio. CHF (Vorjahr: 24.4 Mio. CHF).
Um eine bessere Interpretierbarkeit und Vergleichbarkeit des effektiven operativen Geldflusses zu gewährleisten, wird im «Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit» ein Zwischentotal des Geldflusses vor Verwendung der Rückstellungen für nukleare Stilllegung und Entsorgung ausgewiesen.
Hintergrund ist, dass im Zusammenhang mit der Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Mühleberg und insbesondere auch zukünftig Kosten für die nukleare Stilllegung und Entsorgung anfallen. Diese Kosten stellen Verwendungen von bestehenden Rückstellungen dar und belasten somit den gemäss IAS 7 ermittelten «Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit». Der nukleare Rückbau steht jedoch nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen operativen Leistung der BKW und der ausgewiesene «Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit» ist daher aus Sicht der BKW keine passende Grösse, um die operative Cash-Generierung zu beurteilen.
Zudem wird der Grossteil der Kosten für die nukleare Stilllegung und Entsorgung durch die staatlich geführten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds getragen. Die BKW hat entsprechend einen Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Kosten, wobei Kostenanfall und Rückerstattung jedoch zeitlich auseinanderfallen. Sowohl die Einzahlungen in als auch Rückerstattungen aus den staatlichen Fonds sind in der Geldflussrechnung als Teil von «Geldfluss aus Investitionstätigkeit» zu klassieren. Damit besteht eine Diskrepanz im Ausweis dieser direkt miteinander im Zusammenhang stehenden Geldflüsse. Für eine adäquate Interpretation der Geldflüsse sollten die entsprechenden, einzeln in der Geldflussrechnung dargestellten Positionen gemeinsam betrachtet werden. Daher werden die Rückstellungsverwendungen mit und ohne Rückerstattungsanspruch im «Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit» separat ausgewiesen.
Die Mitarbeitenden der BKW haben die Möglichkeit, sich am Aktienkapital der BKW AG zu Vorzugsbedingungen zu beteiligen. Die jährlich festgelegte Möglichkeit zur Aktienbeteiligung sieht vor, den hauptamtlich angestellten Mitarbeitenden der BKW (ohne Konzernleitung und höhere Kadermitarbeitende) sowie den Mitgliedern des Verwaltungsrats eine bestimmte Anzahl BKW Aktien zu einem jeweils neu festgelegten Vorzugspreis anzubieten, wobei die erworbenen Aktien einer Sperrfrist unterliegen. Im Berichtsjahr bestand die Möglichkeit, bis zu 371 675 Aktien der BKW (Vorjahr: 348 650 Aktien) zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 85 464 Aktien (Vorjahr: 79 148 Aktien) zu einem Preis pro Aktie von CHF 50.45 (Vorjahr: CHF 45.45) bezogen. Der zugrunde gelegte Zeitwert pro Aktie betrug CHF 73.50 (Vorjahr: CHF 68.30). Der Personalaufwand für diese aktienbasierte Vergütung belief sich auf 2.0 Mio. CHF (Vorjahr: 1.8 Mio. CHF). Am Bilanzstichtag bestanden keine offenen Bezugsrechte.
Zudem wird den Mitgliedern der Konzernleitung und höheren Kadermitarbeitenden eine Erfolgsbeteiligung in der Form von BKW Aktien als Teil ihrer jeweils festen jährlichen Grundvergütung zugewiesen. Die Zuteilung der Aktien an die Mitglieder der Konzernleitung erfolgt jährlich für das laufende Geschäftsjahr. Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 21 065 Aktien (Vorjahr: 28 608 Aktien) mit einem zugrunde gelegten Zeitwert von CHF 94.00 (Vorjahr: CHF 69.70) zugeteilt. Im Rahmen des Performance-Management-Prozesses werden den höheren Kadermitarbeitenden BKW Aktien jeweils im März des Folgejahres zugeteilt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden dabei 20 221 Aktien (Vorjahr: 22 314) mit einem zugrunde gelegten Zeitwert von CHF 78.20 (Vorjahr: CHF 67.00) zugeteilt. Diese Aktien unterliegen ebenfalls einer Sperrfrist. Der erfasste Personalaufwand für die Erfolgsbeteiligungen an die Konzernleitung und die höheren Kadermitarbeitenden belief sich insgesamt auf 3.6 Mio. CHF (Vorjahr: 3.5 Mio. CHF). Am Bilanzstichtag bestanden keine offenen Bezugsrechte.
Die Zuteilung der Aktien ist bei beiden beschriebenen Sachverhalten für die Mitarbeitenden an keine weiteren Bedingungen geknüpft, wodurch ein Erdienungszeitraum (Vesting Period) entfällt und die Erfassung der Vergütung zum Zeitpunkt der Gewährung (Grant Date) erfolgt. Als Bemessungsgrundlage für den beizulegenden Zeitwert dient der Börsenkurs. Der entsprechende Aufwand wird zum Zeitpunkt der Gewährung im Personalaufwand erfasst. Beim Aktienbeteiligungsprogramm entspricht der Personalaufwand der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem von den Mitarbeitenden bezahlten Vorzugspreis.
Die BKW hält mit der BKW Netzbeteiligung AG mit Geschäftssitz in der Schweiz eine Konzerngesellschaft mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen. Die BKW Netzbeteiligung AG hält die Anteile an der Swissgrid AG.
In nachfolgender Tabelle werden die Finanzinformationen der BKW Netzbeteiligung AG separat ausgewiesen. Die Angaben sind vor Elimination konzerninterner Transaktionen.
BKW Netzbeteiligung AG | ||
Mio. CHF | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
Nicht beherrschende Anteile in % | 49.9 % | 49.9 % |
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 180.6 | 180.5 |
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis | 5.9 | 5.7 |
Dividenden an nicht beherrschende Anteile | 5.9 | 5.7 |
Bilanz | ||
Anlagevermögen | 361.7 | 361.7 |
Umlaufvermögen | 0.3 | 0.1 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 0.0 | 0.0 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 0.0 | 0.0 |
Erfolgsrechnung | ||
Finanzertrag | 11.8 | 11.4 |
Reingewinn | 11.8 | 11.4 |
Geldflussrechnung | ||
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit | 11.8 | 11.4 |
Geldfluss aus Investitionstätigkeit | 0.0 | 0.0 |
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit | – 11.8 | – 11.5 |
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden hinsichtlich des Bewertungsverfahrens in folgende Hierarchiestufen eingeteilt:
Mio. CHF | Buchwert 31.12.2020 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte | ||||
Finanzanlagen (kurz- und langfristig) | ||||
Anteile an staatlichen Fonds | 1 287.0 | 1 287.0 | ||
Schuldinstrumente | 50.4 | 50.4 | ||
Derivate (kurz- und langfristig) | 143.7 | 143.7 | ||
Vorräte | ||||
Zertifikate (Eigenhandel) | 11.0 | 11.0 | ||
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis bewertete Vermögenswerte | ||||
Langfristige Finanzanlagen | ||||
Eigenkapitalinstrumente | 7.5 | 7.5 | ||
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten | ||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | ||||
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen | 56.6 | 56.6 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 6.8 | 6.8 | ||
Derivate (kurz- und langfristig) | 210.6 | 210.6 |
Mio. CHF | Buchwert 31.12.2019 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte | ||||
Finanzanlagen (kurz- und langfristig) | ||||
Anteile an staatlichen Fonds | 1 301.3 | 1 301.3 | ||
Schuldinstrumente | 30.9 | 1.0 | 29.9 | |
Derivate (kurz- und langfristig) | 139.4 | 139.4 | ||
Vorräte | ||||
Zertifikate (Eigenhandel) | 10.2 | 10.2 | ||
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis bewertete Vermögenswerte | ||||
Langfristige Finanzanlagen | ||||
Eigenkapitalinstrumente | 7.2 | 7.2 | ||
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten | ||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | ||||
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen | 79.0 | 79.0 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | 10.8 | 10.8 | ||
Derivate (kurz- und langfristig) | 129.6 | 129.6 |
Zusätzlich sind per 31. Dezember 2020 in den Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet:
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schulden und Vermögenswerte der Stufe 3 haben sich in der Berichtsperiode wie folgt entwickelt:
Eigenkapitalinstrumente | Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen | ||||
Mio. CHF | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 |
Bestand am 01.01. | 7.4 | 7.2 | 56.8 | 79.0 | 8.1 | 10.8 |
Zugänge | 0.5 | 0.7 | 47.6 | 10.3 | 5.0 | |
Abgänge | – 0.7 | – 0.4 | – 11.2 | – 27.1 | – 1.5 | – 3.6 |
Wertänderungen | ||||||
Realisierung in Erfolgsrechnung | n/a | n/a | – 13.1 | – 5.2 | – 0.8 | – 0.4 |
Im Sonstigen Ergebnis erfasste Wert- änderung | 0.0 | 0.0 | – 1.1 | – 0.4 | 0.0 | 0.0 |
Bestand am 31.12. | 7.2 | 7.5 | 79.0 | 56.6 | 10.8 | 6.8 |
Anmerkung | Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte | Total | |||||
Mio. CHF | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | |
Flüssige Mittel | 33 | 683.5 | 825.1 | 683.5 | 825.1 | ||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15 | 579.3 | 538.7 | 579.3 | 538.7 | ||||
Sonstige kurzfristige finanzielle Forderungen | 15 | 69.6 | 89.4 | 69.6 | 89.4 | ||||
Kurzfristige Finanzanlagen | 19 | 111.7 | 113.1 | 30.9 | 50.4 | 142.6 | 163.5 | ||
Derivate (kurz- und langfristig) | 29 | 139.4 | 143.7 | 139.4 | 143.7 | ||||
Finanzielle Rechnungsabgrenzungen | 18 | 75.5 | 100.2 | 75.5 | 100.2 | ||||
Langfristige Finanzanlagen | 19 | 78.7 | 47.1 | 7.2 | 7.5 | 85.9 | 54.6 | ||
Total | 1 598.3 | 1 713.6 | 170.3 | 194.1 | 7.2 | 7.5 | 1 775.8 | 1 915.2 |
Anmerkung | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten | Total | |||||
Mio. CHF | 2019 | 2020 | 2019 |