Das Aktienkapital der BKW beträgt per 31. Dezember 2020 132 000 000.00 CHF und ist eingeteilt in 52 800 000 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 2.50.
Die BKW verfügt per 31. Dezember 2020 weder über genehmigtes noch bedingtes Aktienkapital.
Das Aktienkapital der BKW ist in den Jahren 2018 bis 2020 unverändert geblieben.
Sämtliche 52 800 000 Namenaktien der BKW mit einem Nennwert von je CHF 2.50 sind voll liberiert. Alle Aktien sind gleichberechtigt. In der Generalversammlung berechtigt jede vertretene Aktie zu einer Stimme. Die Gesellschaft verzichtet auf den Druck und die Auslieferung von Urkunden für die Namenaktien. Jeder Aktionär kann jedoch kostenlos die Ausstellung einer Bescheinigung über seine Aktien verlangen.
Die BKW hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.
Die BKW hat keine Genussscheine ausgegeben.
Die Namenaktien der BKW können nur durch Zession beziehungsweise nach den Bestimmungen des Bucheffektengesetzes übertragen werden. Die Zession muss der BKW angezeigt werden. Der Verwaltungsrat kann die Eintragung eines Erwerbers im Aktienbuch als Aktionär mit Stimmrecht verweigern, wenn dieser
Für Details der Eintragungsbeschränkung wird auf Art. 5 der Statuten verwiesen: www.bkw.ch/statuten
Nominee-Eintragungen, das heisst Eintragungen von Aktionären, die im eigenen Namen, aber auf Rechnung Dritter Aktien erwerben, sind möglich, jedoch verfügen diese Aktien über kein Stimmrecht.
Für das Verfahren und die Voraussetzungen zur Aufhebung der Beschränkungen der Übertragbarkeit wird auf Ziffer 6.2 dieses Berichts verwiesen.
Die BKW hat keine Wandelanleihen ausstehend und keine Optionen ausgegeben.