Die Revisionsstelle der BKW wird jährlich gewählt. Zurzeit ist dies die Ernst & Young AG, die seit 1990 für die BKW im Amt ist. Der leitende Revisor wechselt regelmässig, mindestens alle 7 Jahre gemäss den rechtlichen Vorschriften. Seit 2018 ist Rico Fehr leitender Revisor, für das Jahr 2017 war dies Bernadette Koch und von 2012 bis 2016 Roland Ruprecht.
Die Honorare der Revisionsstelle für Revisionsaufwendungen aus gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der BKW und ihre konsolidierten Konzerngesellschaften beliefen sich für das Berichtsjahr auf 958 000 CHF. Die Honorare für revisionsnahe Dienstleistungen (Prüfungen im Auftrag und nach Spezialgesetzen, Beratungen in Rechnungslegungsfragen) betrugen 133 000 CHF.
Die Aufsicht und Kontrolle gegenüber der Revisionsstelle ist ein wesentlicher Aufgabenbestandteil des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses (vgl. hierzu auch vorne unter Ziffern 3.5.1 und 3.5.2, auf den Seiten 136 und 137, Aufgaben und Kompetenzen des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses). Der Finanzprüfungs- und Risikoausschuss tagt ordentlicherweise viermal jährlich, wobei die Revisionsstelle teilweise an diesen Sitzungen teilnimmt. Im Berichtsjahr 2020 hat die Revisionsstelle an einzelnen Traktanden von zwei ordentlichen Sitzungen des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses teilgenommen.
Die Revisionsstelle beurteilt zuhanden des Finanzprüfungs- und Risikoausschusses die Jahresrechnung nach OR sowie die Konzernrechnung. Gegen Ende des Jahres muss die Revisionsstelle dem Finanzprüfungs- und Risikoausschuss darlegen, welche Prüfungsschwerpunkte sie für das Folgejahr setzt und was sie dazu bewogen hat. Der Finanzprüfungs- und Risikoausschuss muss diesen Prüfplan genehmigen und beauftragt die Revisionsstelle gelegentlich mit zusätzlichen spezifischen Prüfungen.
Die Leistungen der Revisionsstelle und deren Unabhängigkeit werden jährlich vom Finanzprüfungs- und Risikoausschuss beurteilt. Massgebende Kriterien hierfür sind die Qualität der Reportings und Prüfberichte, die Umsetzung der vom Finanzprüfungs- und Risikoausschuss genehmigten Prüfplanung sowie die Zusammenarbeit mit der Internen Revision. Hinsichtlich Unabhängigkeit wird geprüft, in welchem Verhältnis das budgetierte Prüfhonorar zu demjenigen von zusätzlichen Dienstleistungen der Revisionsgesellschaft steht und was diese zusätzlichen Dienstleistungen beinhalten.