Das Vergütungssystem für die Konzernleitung soll Anreize zur Sicherstellung einer langfristig positiven Entwicklung der BKW schaffen. Aus diesem Grund umfasst die Vergütung eine substanzielle feste Grundvergütung und eine hoch gewichtete langfristige Erfolgsbeteiligung in Form von gebundenen Aktien.
Instrument | Zweck | Einflussfaktoren | Leistungsziele | |
Jährliches Grundgehalt | Monatliche Barvergütung | Mitarbeitendengewinnung/-bindung | Position, marktübliche Vergütung, Qualifikationen und Erfahrung der Person | |
Kurzfristige variable Vergütung (STI) | Jährliche variable Vergütung in bar | Leistungsabhängige Vergütung | Jährliche Leistung | EBIT |
Vergütung in gebundenen Aktien (LTI) | Aktien mit 3-jähriger Sperrperiode | Langfristige Mitarbeitendenbindung im Einklang mit Aktionärsinteressen | Aktienkurs | |
Vorsorgeleistungen und Sozialversicherungsabgaben | Vorsorge und Versicherungen Nebenleistungen | Absicherung gegen Risiken Mitarbeitendengewinnung/-bindung | Marktübliche Praxis und Position |
Die Grundvergütung entschädigt für die Ausübung der jeweiligen Funktion. Dabei werden die Verantwortungsbreite und -tiefe sowie der Einfluss auf den Unternehmenserfolg und die Erfahrung bei ihrer Bemessung berücksichtigt. Die Grundvergütung wird in bar ausbezahlt.
Die kurzfristige variable Vergütung (Short- Term-Incentive-Plan, STI) trägt der Erreichung der durch den Vergütungs- und Nominationsausschuss der Konzernleitung und der CEO gesetzten Ziele Rechnung. Sie ist einerseits vom erzielten finanziellen Jahresergebnis abhängig, mithin dem für die BKW Gruppe budgetierten EBIT. Da für dessen Festlegung keine Reserven eingeplant werden, handelt es sich um einen überhöhten Zielwert (sog. «stretched» EBIT). Zusätzlich beurteilt der Vergütungs- und Nominationsausschuss die Fortschritte in der Umsetzung der Strategie sowie die Erreichung weiterer quantitativer oder qualitativer Ziele. Basierend auf dieser Beurteilung kann der Vergütungs- und Nominationsausschuss die aufgrund des erzielten EBIT berechnete Auszahlung nach Ermessen anpassen. Wie in den Vorjahren wurde eine solche Anpassung im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die Jahresziele werden jährlich im Dezember für das nachfolgende Geschäftsjahr festgesetzt und die Zielerreichung am Ende des Geschäftsjahres beurteilt.
Die kurzfristige variable Zielvergütung beträgt bei den Mitgliedern der Konzernleitung zwischen 0 und 20 Prozent der Grundvergütung. Ausserordentliche, unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. die Aufhebung des Mindestkurses Euro – Schweizer Franken werden in den Beurteilungen der Zielerreichung ausgeschlossen. Der Vergütungs- und Nominationsausschuss erstellt eine Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung des ökonomischen und branchenspezifischen Gesamtumfeldes, in dem sich das Unternehmen bewegt. Sofern das budgetierte EBIT erreicht wird, ist eine maximale Zielerreichung gegeben. Selbst wenn das Ziel-EBIT deutlich übertroffen wird, führt dies nicht zu einer Überschreitung des Maximalbonus.
In einer Ausnahmesituation kann die kurzfristige variable Vergütung trotz Zielerreichung reduziert oder ganz gestrichen werden. Eine solche Situation ist gegeben, wenn das Unternehmen existenziell gefährdet ist und aus diesem Grund auf die Ausschüttung von Dividenden und/oder allfälligen variablen Anteilen an die berechtigten Mitarbeitenden verzichtet wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die kurzfristige variable Vergütung. Allfällige Kürzungen der Dividendenausschüttung zur Finanzierung von Investitionsvorhaben sind für die Bemessung der variablen Vergütung unbeachtlich.
Die kurzfristige variable Vergütung wird jeweils in dem auf das Beurteilungsjahr folgenden Kalenderjahr in bar ausbezahlt.
Die Vergütung in gebundenen Aktien (Long- Term-Incentive-Plan, LTI) zielt auf die langfristige Erfolgssicherung ab und ist direkt an die Chance und das Risiko der Aktienkursentwicklung gekoppelt. Aufgrund der äusserst positiven Entwicklung des Aktienkurses in den letzten Jahren hat sie sich zu einem zentralen Element der Gesamtvergütung der Konzernleitung entwickelt. Die zugeteilten Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren.
Die langfristige Erfolgsbeteiligung in gebundenen Aktien beträgt – unter Vorbehalt einer Ausnahmesituation – für die Mitglieder der Konzernleitung 30 Prozent der Grundvergütung des laufenden Geschäftsjahres. Sie wird in einem ersten Schritt in Schweizer Franken berechnet und anschliessend in Form von gesperrten Aktien der BKW AG vergütet. In den Vorjahren erfolgte die Berechnung der Aktienzuteilung für die Konzernleitung unter Zugrundelegung eines Aktienkurses von CHF 33.00, welcher dem gemittelten Aktienkurs für die Jahre 2014/2015 entspricht. Im Jahre 2014 wurde mit der Umsetzung der neuen und aktuell gültigen Strategie begonnen, womit die Entwicklung des Aktienkurses und des Marktwerts des Unternehmens die erfolgreiche Umsetzung der Strategie widerspiegelt. Seit 2014 hat sich der Unternehmenswert der BKW beinahe verdreifacht.
Dies führte zu einer Erhöhung des LTI für die Konzernleitung, was in den letzten zwei Jahren von verschiedenen Seiten als kritisch angesehen wurde. Im Rahmen der Überarbeitung des Vergütungssystems wird daher generell eine Anpassung der Aktienzuteilung für die Konzernleitung vorgenommen. Mehr Informationen hierzu können dem Ausblick entnommen werden.
Im Sinne einer Übergangslösung bis zur Umsetzung des neuen Vergütungssystems im Jahr 2021 wurde im Jahr 2020 für jedes Konzernleitungsmitglied die für den LTI auszugebende Anzahl Aktien auf dem Vorjahresniveau eingefroren. Das heisst, dass den Konzernleitungsmitgliedern gleich viele Aktien im Jahr 2020 wie im Jahr 2019 zugeteilt wurden. Für die Aktienzuteilung an die CEO hat der Verwaltungsrat – analog zum Jahr 2019 und im Sinne der Übergangsregelung bis zum Vorliegen des neuen Vergütungssystems – nicht mehr auf den gemittelten Aktienkurs für die Jahre 2014/2015 abgestellt, sondern einen fixen Betrag für die langfristige Erfolgsbeteiligung festgelegt, welcher anschliessend auf Basis des tagesaktuellen Kurses in Aktien zugeteilt wurde. Die Zuteilung erfolgte am 18. November 2020.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses laufen die Sperrfristen der Aktien gemäss Plan weiter.
Die Mitglieder der Konzernleitung sind in der für alle Mitarbeitenden eingerichteten regulären Vorsorgeeinrichtung versichert. Die Vorsorgeleistungen beinhalten die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse. Die Pensionskasse BKW führt seit dem Jahr 2019 einen Vorsorgeplan nach dem Beitragsprimat nach den Vorschriften des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG). Der Pensionsplan deckt die Jahreseinkünfte bis zu 853 200 CHF mit altersabhängigen Beitragssätzen ab (einschliesslich der Hälfte der kurzfristigen, variablen Barvergütung), die entsprechend den für alle Mitarbeitenden geltenden Regeln vom Unternehmen und dem Mitarbeitenden bezahlt werden. Die angeführten Vorsorgeleistungen beinhalten zusätzlich die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen, welche auf die Gesamtvergütungen fällig werden.
Die Konzernleitung hat Anspruch auf eine Spesenpauschale im Einklang mit der ordentlichen für alle Mitglieder des Managements geltenden Spesenrichtlinie, die von den Steuerbehörden genehmigt ist. Wie alle Mitarbeitenden haben Konzernleitungsmitglieder zudem Anspruch auf eine Prämie für Dienstjubiläen, im Einklang mit dem allgemeinen Reglement. Darüber hinaus hat die Konzernleitung keinen Anspruch auf weitere Nebenleistungen.
Verträge zwischen der BKW und Mitgliedern der Konzernleitung, welche Vergütungen dieser Mitglieder beinhalten, dürfen gemäss Artikel 29 der Statuten nur für eine Dauer von längstens einem Jahr oder mit einer Kündigungsfrist von maximal zwölf Monaten abgeschlossen werden.
Die Arbeitsverträge der Konzernleitungsmitglieder stimmen mit den Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften überein. Im Berichtszeitraum hatten alle Konzernleitungsmitglieder unbefristete Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Den Mitgliedern der Konzernleitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen, besondere Kontrollwechselbestimmungen oder Wettbewerbsverbotszahlungen zu.
Es ist vorgesehen, im Laufe der nächsten Jahre die Vergütung der CEO an den ermittelten Median der durchgeführten Vergütungsstudie heranzuführen und analog zum neuen Vergütungssystem der Konzernleitung mit einer im Vergleich zu heute deutlicher variablen Komponente für den STI wie auch mit einer Bedingung für den LTI zu versehen. Das neue Vergütungssystem der Konzernleitung ab 2021 ist im Ausblick beschrieben.
Aufgrund der politischen Diskussionen verzichtete der Verwaltungsrat der BKW für das Jahr 2020 auf die entsprechende Anhebung der Vergütung der CEO an den Marktmedian. Im Gegenzug wurde die Vergütung für eine Übergangszeit fixiert.
Für das Jahr 2020 setzt sich damit die Vergütungsstruktur für die CEO wie folgt zusammen:
Die an die Konzernleitung ausgerichteten Vergütungen werden in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie in der Jahresrechnung erfasst werden. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 stieg die Gesamtvergütung der CEO infolge der vorstehend beschriebenen Übergangsregelung um 15 Prozent und die der übrigen Mitglieder der Konzernleitung um 6.5 Prozent. Dies ist auf die folgende Entwicklung der einzelnen Vergütungselemente zurückzuführen:
Die Grundvergütungen der einzelnen Mitglieder der Konzernleitung wurden im Jahr 2020 plangemäss weiter gemäss ihrer Erfahrung angepasst und dadurch dem Marktmedian angenähert. Die Lohnerhöhung im Jahr 2020 betrug für die CEO 7 Prozent und für die anderen Konzernleitungsmitglieder insgesamt 3 Prozent.
Trotz des schwierigen Marktumfeldes konnte die BKW das quantitative EBIT-Ziel wiederum signifikant übertreffen.
Das qualitative Ziel der Konzernleitung umfasste die strategische Weiterentwicklung des Dienstleistungsgeschäfts. Mit der Förderung des weiteren Geschäftsaufbaus, der Verbesserung der Strukturen und der Unternehmenskultur sowie der weiteren Technologisierung konnte auch dieses Ziel vollumfänglich erreicht werden: Die BKW ist besser aufgestellt und geht insgesamt weiter gestärkt ins neue Jahr.
Das Erreichen des Ziel-EBITs führt für die Konzernleitung grundsätzlich zur Auszahlung der vollständigen kurzfristigen variablen Vergütung von 20 Prozent der Grundvergütung. Da auch das qualitative Ziel übertroffen wurde, hat der Vergütungs- und Nominationsausschuss die Auszahlung des maximalen Betrags beschlossen.
Der gesamten Konzernleitung (inkl. CEO) wurden infolge der vorstehend beschriebenen Übergangslösung im Geschäftsjahr 2020 deutlich weniger Aktien als im Vorjahr übertragen, insgesamt 21 065 (2019: 25 608). Die CEO hat gemäss spezieller Übergangsregelung 3 465 Aktien mit einer dreijährigen Sperrfrist erhalten. Der offengelegte Wert dieser Aktien liegt dennoch 11 Prozent höher als im Vorjahr, da sich der Aktienkurs aufgrund des guten Geschäftsgangs sehr positiv entwickelt hat.
Dr. Suzanne Thoma CEO | Konzernleitung 1 (inkl. CEO) | |
TCHF | 2020 | 2020 |
Feste Grundvergütungen | 919 | 2 998 |
Kurzfristige variable Vergütung | 441 | 856 |
Langfristige Erfolgsbeteiligung (aktienbasierte Vergütungen) 2 | 273 | 1 662 |
Nebenleistungen und Vorsorgeleistungen 3 | 299 | 890 |
Total | 1 932 | 6 406 |
1 Die Konzernleitung bestand während des gesamten Geschäftsjahres aus fünf Mitgliedern.
2 Die aktienbasierte Vergütung ist entsprechend der langjährigen Praxis mit dem Steuerwert ausgewiesen.
3 Die Nebenleistungen bestehen in einer Vergütung für das Dienstjubiläum der CEO in Höhe von TCHF 38. Die Vorsorgeleistungen entsprechen den im Berichtsjahr bezahlten Beträgen.
Dr. Suzanne Thoma CEO | Konzernleitung 1 (inkl. CEO) | |
TCHF | 2019 | 2019 |
Feste Grundvergütungen | 858 | 2 882 |
Kurzfristige variable Vergütung | 257 | 746 |
Langfristige Erfolgsbeteiligung (aktienbasierte Vergütungen) 2 | 410 | 1 498 |
Nebenleistungen und Vorsorgeleistungen 3 | 239 | 837 |
Total | 1 764 | 5 963 |
1 Die Konzernleitung bestand während des gesamten Geschäftsjahres aus fünf Mitgliedern.
2 Die aktienbasierte Vergütung ist entsprechend der langjährigen Praxis mit dem Steuerwert ausgewiesen.
3 Die Vorsorgeleistungen entsprechen den im Berichtsjahr bezahlten Beträgen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geleisteten Vergütungen den von der Generalversammlung 2019 genehmigten maximalen Gesamtbetrag von 8 800 TCHF für Vergütungen an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2020 vollumfänglich einhalten.
Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Konzernleitung bezahlt. Es wurden keine Vergütungen an Mitglieder der Konzernleitung nahestehende Personen bezahlt.
Es wurden im Verlauf des Geschäftsjahrs keine Darlehen an Mitglieder der Konzernleitung vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen.